Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
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Ja vor 22Uhr, wenn der Flieger um 22:20Uhr geht
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Laut mein Pilot Schwiegersohn beginnt der Start beim abheben, die Stationen davon sind nur Vorbereitungen zum Start. Was unter Umstände bedeuten würde dass wenn der Flieger erst um 22:00 Uhr anfängt ab zu rollen ist es zu spät aber ich (wir) weiß nicht wie genau es aufgelegt wird in diese Bundesbremse.
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@Vive la France
Ja, aus Sicht des Piloten. Dieser ist aber auch mit dem Aufsetzen gelandet. Hier ginge es ggf. um die rechtliche Sicht.
Für die VO(EG)261/04 wird das Öffnen der Türen als Zeitpunkt der Anspruchsbegründung genannt. Das könnte analog auf für den Start gelten.@Bienekind
Auf meinen letzten stand Zoll - mir ist schon klar, dass der gewöhnlich bei der Ausreise im Off die Köfferchen durchleuchtet.
Letztlich auch wurscht, es gibt ne Zollkontrolle auch da ...
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@vs Ich glaube das in dem Fall der Piloten Sicht und der Rechtliche die selbe sind zum Beispiel wenn es geht um Nachtflugverbot ab sagen wir mal 23:00 Uhr, darf der Flugzeug nicht der Gate um 23:00 Uhr verlassen sondern muss um 23:00 Uhr in der Luft sein sonst kann er warten bis auf nächsten Tag.
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@vs, Das mit der landen ist eine andere Geschichte, offensichtlich haben da Fluggesellschaft und Passagiere andere Auslegung und soweit ich weiß hat es da gerichtliche Auseinandersetzung gegeben um ein paar Minuten weil der Fluggesellschaft sagte er wäre gelandet um eine bestimmte Zeitpunkt, Die Passagiere meinten aber sie könnten erst die Maschine verlassen fünf oder 10 Minuten später und dadurch könnten Sie eine Ausgleich Zahlung erreichen, Weil der Flug dadurch mehr als X Stunde verspätet war.
Mit der Start ist es anders, Der Tower muss der Start genehmigen und wenn es zu spät ist ist es zu spät!
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Wir wollen auch keine Staatsaffäre aus die Geschichte machen aber diese Gesetz von dem du sprichst, ist ein Regelung für Ausgleichs und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen.
Es wäre ich habe Tomaten in der Auge ich habe keine genau Definitionen vom „Landezeit“ gelesen es ist nur Gerichte und Passagiere die (natürlich €€€€€!!) verschiedene Auslegung haben.
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Die rechtliche Seite im Bezug auf die Fluggastrechte ist mir sattsam bekannt ...
In der Tat ist allerdings das Nachtflugverbot (gilt natürlich auch für die Landung!) das naheliegendere Thema.
Wir haben jedoch beim Nachtflugverbot eine lokale Regelung - d.h. der Tower kann die Landegenehmigung für DUS verweigern und das anfliegende Flugzeug muss auf CGN (Beispiel) ausweichen. Die Sperrzeiten gelten aber praktisch für alle größeren deutschen Flughäfen ... unnu?
So oder so wird es spannend sein, wie das in nächster Zeit gehandhabt wird.
Ferner können ja dann beispielsweise langfristige und kurzfristige Bucher unter den Passagieren sein. Haben dann die von der vorher mal erwähnten Ausnahmeregelung betroffenen andere Rechte (z.B. Ansprüche an das LVU) als jene, die am 24.4. spontan gebucht haben? In ein und demselben Flieger?
Schon alles ein bisschen bluna ...
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@vs Ob eine lokale Regelung oder eine bundesweite Regelung, Startzeit ist Startzeit, Was Startzeit für Nachtflugverbot gilt müsste auch gelten für der jetzige Starzeit vor 22.00 Uhr, oder?
Es bleibt spannend!
PS was die Ankunftszeit angeht haben übrigens Gericht ganz unterschiedlich interpretiert!
Natürlich stelle ich nicht infrage deine „Die rechtliche Seite im Bezug auf die Fluggastrechte ist mir sattsam bekannt „,
Die EG Verordnung, die du zitierst regelt aber nicht die Frage von wann ist ein Start ein Start und eine Ankunftszeit eine Ankunftszeit!!
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@ Haberling,
es ist das selbe Gerichtsurteil das ich angegeben habe unter „hier ein Beispiel“ Seite 831.
Übrigens ich kann wieder dein Link nicht aufmachen, Bist du so lieb und sende es noch mal an

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Innenministerium bleibt bei Airport-Anreise wohl hart, klick
Sorry hatte vergessen das es beim ersten Post nicht geht.. -
Korrekt, HABERLING - daher endete 2014 dieser Auslegungsspielraum.
Tür auf um +3h01 = Anspruch
Das Urteil / die AIBT wurde auch schon zigmal im Unterforum zu reiserechtlichen Fragen herangezogen bei der Frage nach Anspruch.
Richtig ist jedoch, dass das ein anderes rechtliches Thema ist.
@Vive la France
Natürlich spielt es im Bezug auf eine Verweigerung der Landeerlaubnis (wg. Sperrzeiten) eine Rolle, ob der Flugzeugführer ausweichen kann oder nicht, also auch ob eine Anordnung nur lokal gilt oder alle Ausweichflughäfen aus demselben Grund tabu sind. -
Liebe vs,
interessanter finde ich der Begriff Start, über Landung hatte ich nichts groß gesagt!
Wir sollten uns aber nicht darauf verweisen, wir werden schon sehen

@ Haberling, merci

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Die Landung ist bei dem Thema aber halt genauso relevant.
Nachdem die Fluggesellschaften mit dem BMV in regem Austausch stehen wird sich sicherlich bald eine Handhabe abzeichnen.
Problematisch bleibt die An- und Weiterreise wie´s aussieht. -
Natürlich ist der Thema Landung auch interessant aber ich hatte mein Senf nur zum Thema Start gegeben.
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Ich glaube der Kern der Geschichte war doch schon klar beantwortet---können wir das Thema dann nicht mal abschliessen?

