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Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Allgemeine Fragen
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  • wuppiandreW Offline
    wuppiandreW Offline
    wuppiandre
    schrieb am zuletzt editiert von
    #7361

    Hallso an alle , wie sieht ihr meinen Fall ? Ich habe eine einwöchige Reise nach Kühlungsborn gebucht ab Samstag in eine Ferienwohnung. Jetzt komme ich aus einem Risikogebiet . Nach einem Anruf bei der Zimmervermittlung (über diese wurde gebucht) wollte man den Vertrag nicht stornieren . Klar , nach den Meck.- Vorp. Regeln gibt es ja kein Beherbergungsverbot sondern " nur " eine Quarantäne Pflicht. Ihr Tipp , ich solle mich mit dem Besitzer in Verbindung setzen um eventuell eine Umbuchung zu erlangen . Meine Frage , wenn es zu keiner Einigung kommt wer wäre dann mein direkter Ansprechpartner für weitere Schritte ? Kann ich meinen Vertrag kündigen mit dem Hinweis der Unverhältniskeit von 7 Tage Urlaub zu 5-7 Tage Quarantäne ? Danke

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    • süssejanaS Offline
      süssejanaS Offline
      süssejana
      schrieb am zuletzt editiert von
      #7362

      Es muss bei dir nicht genau so lange dauern. Ich kann ja nur schreiben, wie es halt bei mir ablief.
      Ich drücke dir beide Daumen, dass es schneller geht!

      Holger141103H 1 Antwort Letzte Antwort
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      • ArminA Offline
        ArminA Offline
        Armin
        schrieb am zuletzt editiert von
        #7363

        @Holger
        Im Insolvenzfall ist deine Zahlung -jedenfalls theoretisch- über die auf deinem Reisepreissicherungsschein angegebene Insolvenzversicherung abgesichert.

        Holger141103H 1 Antwort Letzte Antwort
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        • vonschmelingV Offline
          vonschmelingV Offline
          vonschmeling
          Moderator
          schrieb am zuletzt editiert von
          #7364

          @wuppiandre
          Wer soll dir das hier beantworten mit den paar Angaben die du machst?
          Es kommt darauf an, ob der Vertrag mit dem Vermittler zustandegekommen ist oder mit dem Vermieter.
          Selbstverständlich ist eine Quarantänevorschrift am Zielort ein Kündigungsgrund.

          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
          "Im Herzen barfuß!"

          wuppiandreW 1 Antwort Letzte Antwort
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          • süssejanaS süssejana

            Es muss bei dir nicht genau so lange dauern. Ich kann ja nur schreiben, wie es halt bei mir ablief.
            Ich drücke dir beide Daumen, dass es schneller geht!

            Holger141103H Offline
            Holger141103H Offline
            Holger141103
            schrieb am zuletzt editiert von
            #7365

            @suessejana
            danke, gehe aber davon aus, dass es so lange dauert.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • ArminA Armin

              @Holger
              Im Insolvenzfall ist deine Zahlung -jedenfalls theoretisch- über die auf deinem Reisepreissicherungsschein angegebene Insolvenzversicherung abgesichert.

              Holger141103H Offline
              Holger141103H Offline
              Holger141103
              schrieb am zuletzt editiert von
              #7366

              @armin
              immerhin etwas, hoffe aber, dass es nicht soweit kommt.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • MühlengeistM Offline
                MühlengeistM Offline
                Mühlengeist
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7367

                Ich stelle mal was von meinem "Großen" hier rein und hoffe mal einer hat eine vernünftige Idee: Wohnort Düsseldorf (also seit neuestem Hotspot) Osterurlaub wegen Corona auf Herbstferien umgebucht. Urlaubsort in der Nähe von Travemünde, damit stand heute Beherbungsverbot. So und jetzt geht das Chaos richtig los
                " Ich hab zumindest nichts davon gelesen dass der Aufenthaltsort der letzten 14 Tage gilt. Kann aber sein, dass Ich es einfach nicht gefunden hab (wäre auch kein Wunder). Von den kostenlosen Corona Tests für Reisende aus "Risikogebieten" habe Ich in Düsseldorf.de
                auch noch nichts gelesen. Wobei Ich ehrlich gesagt auch unser Gesundheitssystem damit gar nicht belasten wollen würde. Es gibt wichtigere Menschen die regelmäßig getestet werden sollten. Aber was bleibt mir jetzt anderes übrig? Wenn Ich mein Geld wiederhaben will muss Ich nachweisen, dass Ich mich um einen Corona Test bemüht habe. Wenn der dann Positiv oder Unspezifisch ist hab Ich die Rote Karte, weil die Reiserücktrittsversicherung zahlen müsste die Ich a nicht hab und das ganze b wahrscheinlich nicht akzeptieren würde weil es ein verschobener Urlaub von Ostern ist ... Also bleibt uns nur uns am Hauptbahnhof anzustellen und zu hoffen dass der Spaß negativ und rechtzeitig da ist."

                Frage bei der Gemengelage kann man kostenlos stornieren, man darf ja nicht anreisen und übernachten. Oder hat man wirklich die A-Karte gezogen und bleibt auf allen Kosten sitzen?

                Irgendwie habe ich hier gerade, und das nicht erst seit heute, das Gefühl das eine ganze Branche mit Volldampf (ob gewollt oder ungewollt) vom kleinen ferienwohnungsvermieter über Hotels, Gaststätten bis z.um Reisebüro um die Ecke und den großen Veranstaltern ) sehenden Auges gegen die Wand gefahren wird.

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • HABERLINGH 1
                  HABERLINGH 1
                  HABERLING
                  schrieb am zuletzt editiert von HABERLING
                  #7368

                  Hallo @Mühlengeist , dein großer hat doch die möglichkeit sich frei Testen zu lassen, d.h. er darf anreisen aber nur mit negativen Corona Test. Es liegt also in seiner Hand, ob er die Reise antritt oder nicht. Was kann den der Vermieter dafür das dein großer die auflagen nicht erfüllen zu gedenkt. Es ist wirklich nicht böse gemeint, aber die Sache ist eigentlich ganz einfach und hat mit der abgesagten Reise nichts zu tun.😌

                  Edit, geht’s jetzt um dich oder um deinen großen, wenn keine RRV beseht ist es obsolet und die hätte gegolten bei einer verschobenen Reise.

                  "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

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                  • HC-Mitglied2162603H Offline
                    HC-Mitglied2162603H Offline
                    HC-Mitglied2162603
                    Gesperrt
                    schrieb am zuletzt editiert von HC-Mitglied2162603
                    #7369

                    Mühlengeist

                    letzten absatz ganz unten lesen

                    NeckarSchwabeN 1 Antwort Letzte Antwort
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                    • HC-Mitglied2162603H HC-Mitglied2162603

                      Mühlengeist

                      letzten absatz ganz unten lesen

                      NeckarSchwabeN Offline
                      NeckarSchwabeN Offline
                      NeckarSchwabe
                      schrieb am zuletzt editiert von NeckarSchwabe
                      #7370

                      Mal das heutige Treffen von Merkel mit den MP der Länder abwarten. Es wird ja von allen Seiten sehr scharf gegen das Beherbergungsverbot geschossen. Das ist aus diversen Gründen (ökonomisch, virologisch, medizinisch, administrativ) im Besten Falle unsinnig, ansonsten sogar kontraproduktiv. Die sinnlos gebundenen Testkapazitäten kann und muss man besser einsetzen.

                      Es wird, obwohl Ländersache, eine wie auch immer geartete bundesweite Regelung geben. So wie es jetzt mit dem Flickenteppich ist fehlt völlig die Akzeptanz und das ist ein Alarmzeichen.

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • vonschmelingV vonschmeling

                        @wuppiandre
                        Wer soll dir das hier beantworten mit den paar Angaben die du machst?
                        Es kommt darauf an, ob der Vertrag mit dem Vermittler zustandegekommen ist oder mit dem Vermieter.
                        Selbstverständlich ist eine Quarantänevorschrift am Zielort ein Kündigungsgrund.

                        wuppiandreW Offline
                        wuppiandreW Offline
                        wuppiandre
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #7371

                        Danke VS. Ich denke auch so .Der Vermietet hat eine Umbuchung akzeptiert und so sind wir beide zufrieden . Eine Frage noch zu Meck.- Vorp. Man verlangt einen negativen Test der nicht älter als 48h sein darf aber am Zielort ist dieser Offizieller Test nicht mehr gültig und man muss dort noch einen machen oder in Quarantäne. Ist so Was rechtlich haltbar ?

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • Wülfi71W Offline
                          Wülfi71W Offline
                          Wülfi71
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #7372

                          Natürlich ist der 1. Test gültig, ohne den kommst Du in MeckPom aus einem Risikogebiet gar nicht rein, danach musst Du Dich dann 14 Tage in Quarantäne begeben, was ja auch Sinn macht, da eine kurz vor dem Test erfolgte Infektion sonst verborgen bliebe. Eine ähnliche Regelung gilt übrigens auf Mauritius für alle Touristen und selbstverständlich ist das rechtlich einwandfrei. Die 14 Tage Quarantäne kannst Du in MeckPom verkürzen, in dem Du nach fünf bis sieben Tagen einen zweiten negativen Test nachweist. Insgesamt aus meiner Sicht eine sehr runde Regelung.

                          Sehr schön hat m.E. der ADAC die Regelungen für die einzelnen Bundesländer zusammengestellt
                          https://www.adac.de/news/beherbergungsverbot-corona-hotspots/

                          06/22 NCE, 08/22 JFK, 06/23 SEZ, 09/23 LCY, 03/24 BCN, 12/24 HND, 05/25 MIA, 10/25 TFS/MS Relax

                          RolandEhR 1 Antwort Letzte Antwort
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                          • majo_klM Offline
                            majo_klM Offline
                            majo_kl
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #7373

                            Hallo zusammen,

                            wir haben unseren Dubai Urlaub in den Herbstferien auf Potsdam umgebucht 😉, Reiseveranstalter FTI. Die Umbuchungsmodalitäten waren schon nicht besonders entgegenkommend aber egal, es hat letztendlich geklappt. Nun ist unser Landkreis seit MOntag Risikogebiet und in Brandenburg herrscht ein Beherbergungsverbot, d.h. nur mit negativen Corona - Test kann man einreisen. Da die BUndesregierung die Diskussion um das Beherberungsverbots auf nach den Ferien vertagt hat , bleibt diese Regelung ja vorerst so.
                            Die Frage ist jetzt von mir: ist das jetzt ein Grund die Reise zu stornieren? Oder bin ich gezwungen einen COVID Test zu machen? Im Grunde genommen habe, möchten wir angesichts der steigenen Fallzahlen und den damit verbundenen Einschränkungen nicht mehr dort hin. Außerdem habe ich keine Lust für die ganze Fam. einen Test zu machen. *Potsdam+ war schon verhältnismäßig teuer.
                            Ich kann mir aber vorstellen, dass der Veranstalter erstmal "blöd" reagiert.....

                            Viele Grüße!

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • Wülfi71W Wülfi71

                              Natürlich ist der 1. Test gültig, ohne den kommst Du in MeckPom aus einem Risikogebiet gar nicht rein, danach musst Du Dich dann 14 Tage in Quarantäne begeben, was ja auch Sinn macht, da eine kurz vor dem Test erfolgte Infektion sonst verborgen bliebe. Eine ähnliche Regelung gilt übrigens auf Mauritius für alle Touristen und selbstverständlich ist das rechtlich einwandfrei. Die 14 Tage Quarantäne kannst Du in MeckPom verkürzen, in dem Du nach fünf bis sieben Tagen einen zweiten negativen Test nachweist. Insgesamt aus meiner Sicht eine sehr runde Regelung.

                              Sehr schön hat m.E. der ADAC die Regelungen für die einzelnen Bundesländer zusammengestellt
                              https://www.adac.de/news/beherbergungsverbot-corona-hotspots/

                              RolandEhR Offline
                              RolandEhR Offline
                              RolandEh
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #7374

                              Meiner Meinung nach gibt es aber bundesweit keine Stelle bei der man nach Terminvereinbarung ohne Symptome einen Test für Urlaubszwecke bekommt.

                              Roland, Weltenbummler,
                              asian food is like having a party in my mouth.

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • REJBodenheimR Offline
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                                REJBodenheim
                                schrieb am zuletzt editiert von REJBodenheim
                                #7375

                                Coronavirus Test am Frankfurter Flughafen | Centogene
                                Sogar NUR ohne Symptome...

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • HC-Mitglied2162603H Offline
                                  HC-Mitglied2162603H Offline
                                  HC-Mitglied2162603
                                  Gesperrt
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #7376

                                  in Hamburg ebenfalls

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • RolandEhR Offline
                                    RolandEhR Offline
                                    RolandEh
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #7377

                                    Das ist ja schon mal ein Anfang. Ich habe Frankfurt jetzt mal angeschrieben ob sie mir noch weitere Testzèntren nennen können.
                                    Wobei ich mit unserem neuen BER keine Sonne sehe.

                                    Roland, Weltenbummler,
                                    asian food is like having a party in my mouth.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • REJBodenheimR Offline
                                      REJBodenheimR Offline
                                      REJBodenheim
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #7378

                                      Centogene hat auch Testzentren in HAM und DUS.
                                      Rostock hat nur ein Abstrichzentrum mit einem Rücklauf von 24-48 Stunden.

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • Wülfi71W Offline
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                                        Wülfi71
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #7379

                                        neben Centogene am DUS gibt es im Westen auch noch die https://corona-walk-in.de/ , also an Möglichkeiten zu testen mangelt es hier nicht

                                        06/22 NCE, 08/22 JFK, 06/23 SEZ, 09/23 LCY, 03/24 BCN, 12/24 HND, 05/25 MIA, 10/25 TFS/MS Relax

                                        wuppiandreW 1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • Wülfi71W Wülfi71

                                          neben Centogene am DUS gibt es im Westen auch noch die https://corona-walk-in.de/ , also an Möglichkeiten zu testen mangelt es hier nicht

                                          wuppiandreW Offline
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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #7380

                                          Wulfi71 , na siehst du , wir werden mit der Realität schnell eingeholt was denn' Rechtlich Einwandfrei ist " deiner Meinung . Nun steht sogar ein ' Verfassungswidrig" im Raum .

                                          wuppiandreW 1 Antwort Letzte Antwort
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