Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
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Hallso an alle , wie sieht ihr meinen Fall ? Ich habe eine einwöchige Reise nach Kühlungsborn gebucht ab Samstag in eine Ferienwohnung. Jetzt komme ich aus einem Risikogebiet . Nach einem Anruf bei der Zimmervermittlung (über diese wurde gebucht) wollte man den Vertrag nicht stornieren . Klar , nach den Meck.- Vorp. Regeln gibt es ja kein Beherbergungsverbot sondern " nur " eine Quarantäne Pflicht. Ihr Tipp , ich solle mich mit dem Besitzer in Verbindung setzen um eventuell eine Umbuchung zu erlangen . Meine Frage , wenn es zu keiner Einigung kommt wer wäre dann mein direkter Ansprechpartner für weitere Schritte ? Kann ich meinen Vertrag kündigen mit dem Hinweis der Unverhältniskeit von 7 Tage Urlaub zu 5-7 Tage Quarantäne ? Danke
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@wuppiandre
Wer soll dir das hier beantworten mit den paar Angaben die du machst?
Es kommt darauf an, ob der Vertrag mit dem Vermittler zustandegekommen ist oder mit dem Vermieter.
Selbstverständlich ist eine Quarantänevorschrift am Zielort ein Kündigungsgrund. -
Es muss bei dir nicht genau so lange dauern. Ich kann ja nur schreiben, wie es halt bei mir ablief.
Ich drücke dir beide Daumen, dass es schneller geht!@suessejana
danke, gehe aber davon aus, dass es so lange dauert. -
@Holger
Im Insolvenzfall ist deine Zahlung -jedenfalls theoretisch- über die auf deinem Reisepreissicherungsschein angegebene Insolvenzversicherung abgesichert.@armin
immerhin etwas, hoffe aber, dass es nicht soweit kommt. -
Ich stelle mal was von meinem "Großen" hier rein und hoffe mal einer hat eine vernünftige Idee: Wohnort Düsseldorf (also seit neuestem Hotspot) Osterurlaub wegen Corona auf Herbstferien umgebucht. Urlaubsort in der Nähe von Travemünde, damit stand heute Beherbungsverbot. So und jetzt geht das Chaos richtig los
" Ich hab zumindest nichts davon gelesen dass der Aufenthaltsort der letzten 14 Tage gilt. Kann aber sein, dass Ich es einfach nicht gefunden hab (wäre auch kein Wunder). Von den kostenlosen Corona Tests für Reisende aus "Risikogebieten" habe Ich in Düsseldorf.de
auch noch nichts gelesen. Wobei Ich ehrlich gesagt auch unser Gesundheitssystem damit gar nicht belasten wollen würde. Es gibt wichtigere Menschen die regelmäßig getestet werden sollten. Aber was bleibt mir jetzt anderes übrig? Wenn Ich mein Geld wiederhaben will muss Ich nachweisen, dass Ich mich um einen Corona Test bemüht habe. Wenn der dann Positiv oder Unspezifisch ist hab Ich die Rote Karte, weil die Reiserücktrittsversicherung zahlen müsste die Ich a nicht hab und das ganze b wahrscheinlich nicht akzeptieren würde weil es ein verschobener Urlaub von Ostern ist ...
Also bleibt uns nur uns am Hauptbahnhof anzustellen und zu hoffen dass der Spaß negativ und rechtzeitig da ist."Frage bei der Gemengelage kann man kostenlos stornieren, man darf ja nicht anreisen und übernachten. Oder hat man wirklich die A-Karte gezogen und bleibt auf allen Kosten sitzen?
Irgendwie habe ich hier gerade, und das nicht erst seit heute, das Gefühl das eine ganze Branche mit Volldampf (ob gewollt oder ungewollt) vom kleinen ferienwohnungsvermieter über Hotels, Gaststätten bis z.um Reisebüro um die Ecke und den großen Veranstaltern ) sehenden Auges gegen die Wand gefahren wird.
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Hallo @Mühlengeist , dein großer hat doch die möglichkeit sich frei Testen zu lassen, d.h. er darf anreisen aber nur mit negativen Corona Test. Es liegt also in seiner Hand, ob er die Reise antritt oder nicht. Was kann den der Vermieter dafür das dein großer die auflagen nicht erfüllen zu gedenkt. Es ist wirklich nicht böse gemeint, aber die Sache ist eigentlich ganz einfach und hat mit der abgesagten Reise nichts zu tun.

Edit, geht’s jetzt um dich oder um deinen großen, wenn keine RRV beseht ist es obsolet und die hätte gegolten bei einer verschobenen Reise.
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Mühlengeist
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Mühlengeist
Mal das heutige Treffen von Merkel mit den MP der Länder abwarten. Es wird ja von allen Seiten sehr scharf gegen das Beherbergungsverbot geschossen. Das ist aus diversen Gründen (ökonomisch, virologisch, medizinisch, administrativ) im Besten Falle unsinnig, ansonsten sogar kontraproduktiv. Die sinnlos gebundenen Testkapazitäten kann und muss man besser einsetzen.
Es wird, obwohl Ländersache, eine wie auch immer geartete bundesweite Regelung geben. So wie es jetzt mit dem Flickenteppich ist fehlt völlig die Akzeptanz und das ist ein Alarmzeichen.
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@wuppiandre
Wer soll dir das hier beantworten mit den paar Angaben die du machst?
Es kommt darauf an, ob der Vertrag mit dem Vermittler zustandegekommen ist oder mit dem Vermieter.
Selbstverständlich ist eine Quarantänevorschrift am Zielort ein Kündigungsgrund.Danke VS. Ich denke auch so .Der Vermietet hat eine Umbuchung akzeptiert und so sind wir beide zufrieden . Eine Frage noch zu Meck.- Vorp. Man verlangt einen negativen Test der nicht älter als 48h sein darf aber am Zielort ist dieser Offizieller Test nicht mehr gültig und man muss dort noch einen machen oder in Quarantäne. Ist so Was rechtlich haltbar ?
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Natürlich ist der 1. Test gültig, ohne den kommst Du in MeckPom aus einem Risikogebiet gar nicht rein, danach musst Du Dich dann 14 Tage in Quarantäne begeben, was ja auch Sinn macht, da eine kurz vor dem Test erfolgte Infektion sonst verborgen bliebe. Eine ähnliche Regelung gilt übrigens auf Mauritius für alle Touristen und selbstverständlich ist das rechtlich einwandfrei. Die 14 Tage Quarantäne kannst Du in MeckPom verkürzen, in dem Du nach fünf bis sieben Tagen einen zweiten negativen Test nachweist. Insgesamt aus meiner Sicht eine sehr runde Regelung.
Sehr schön hat m.E. der ADAC die Regelungen für die einzelnen Bundesländer zusammengestellt
https://www.adac.de/news/beherbergungsverbot-corona-hotspots/ -
Hallo zusammen,
wir haben unseren Dubai Urlaub in den Herbstferien auf Potsdam umgebucht
, Reiseveranstalter FTI. Die Umbuchungsmodalitäten waren schon nicht besonders entgegenkommend aber egal, es hat letztendlich geklappt. Nun ist unser Landkreis seit MOntag Risikogebiet und in Brandenburg herrscht ein Beherbergungsverbot, d.h. nur mit negativen Corona - Test kann man einreisen. Da die BUndesregierung die Diskussion um das Beherberungsverbots auf nach den Ferien vertagt hat , bleibt diese Regelung ja vorerst so.
Die Frage ist jetzt von mir: ist das jetzt ein Grund die Reise zu stornieren? Oder bin ich gezwungen einen COVID Test zu machen? Im Grunde genommen habe, möchten wir angesichts der steigenen Fallzahlen und den damit verbundenen Einschränkungen nicht mehr dort hin. Außerdem habe ich keine Lust für die ganze Fam. einen Test zu machen. *Potsdam+ war schon verhältnismäßig teuer.
Ich kann mir aber vorstellen, dass der Veranstalter erstmal "blöd" reagiert.....Viele Grüße!
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Natürlich ist der 1. Test gültig, ohne den kommst Du in MeckPom aus einem Risikogebiet gar nicht rein, danach musst Du Dich dann 14 Tage in Quarantäne begeben, was ja auch Sinn macht, da eine kurz vor dem Test erfolgte Infektion sonst verborgen bliebe. Eine ähnliche Regelung gilt übrigens auf Mauritius für alle Touristen und selbstverständlich ist das rechtlich einwandfrei. Die 14 Tage Quarantäne kannst Du in MeckPom verkürzen, in dem Du nach fünf bis sieben Tagen einen zweiten negativen Test nachweist. Insgesamt aus meiner Sicht eine sehr runde Regelung.
Sehr schön hat m.E. der ADAC die Regelungen für die einzelnen Bundesländer zusammengestellt
https://www.adac.de/news/beherbergungsverbot-corona-hotspots/ -
Coronavirus Test am Frankfurter Flughafen | Centogene
Sogar NUR ohne Symptome... -
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Centogene hat auch Testzentren in HAM und DUS.
Rostock hat nur ein Abstrichzentrum mit einem Rücklauf von 24-48 Stunden. -
neben Centogene am DUS gibt es im Westen auch noch die https://corona-walk-in.de/ , also an Möglichkeiten zu testen mangelt es hier nicht
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neben Centogene am DUS gibt es im Westen auch noch die https://corona-walk-in.de/ , also an Möglichkeiten zu testen mangelt es hier nicht
Wulfi71 , na siehst du , wir werden mit der Realität schnell eingeholt was denn' Rechtlich Einwandfrei ist " deiner Meinung . Nun steht sogar ein ' Verfassungswidrig" im Raum .