Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
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Hallo zusammen,
Bis vor 5 Tagen war ich fest der Meinung das unser Urlaub vom 8.7-15.7.2020 ins Wasserfällt. Nun ist es ja anscheinend so das die Spanier am 1.7 aufmachen wollen.
Wäre ja eigentlich kein Problem wenn wir eine Pauschalreise gebucht hätten. Wenn der flieger nicht gehen würde, oder das Hotel nicht geöffnet ist, würde das der RV umbuchen oder stornieren.
Nur haben wir aber Flug und Hotel einzel gebucht. Ich gehe fest davon aus das aufgrund der Entwicklung der letzte Tage unser Flug am 8.7 stattfinden wird und wir kein "Anrecht" auf eine kostenfreie Stornierung haben werden.
Beim Hotel welches über ITS gebucht wurde, ist in 10 Tage die Restzahlung von 80% fällig.
Was würdet ihr tun? Hotel auf eigene Kosten stornieren (20% somit Anzahlung flötte) und den noch bei der Fluggesellschaft vorhandenen Service der Kostenlose umbuchung nutzen, was jedoch auch doof ist da der Flugplan nur bis April geht?
Oder die Restzahlung des Hotels ausführen und hoffen das alles klappt?
Der Super Gau wäre wen wir alles bezahlen aber das Hotel dann geschlossen ist, jedoch der Flug wie geplant von statten gehen kann.
Ich erwarte von euch keine Lösung, sondern nur Meinungen wie Ihr das handhaben würdet

Grüsse euch
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@annimaus
Ich bezog mich auf die Schilderung von Düren, der gem. dort die Leute "Kopf an Kopf" gestanden hätten.
Das widerspricht den geltenden Sicherheitsabstandsregeln.Alles klar! Das Kopf an Kopf ist ja auch nicht gewollt ... wenn ich die Webseiten der Hotels so lese tun auch unsere Nachbarn sehr viel um genau das zu vermeiden.
Back to the topic !
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@ vile la france: danke ich weiß..bin immer auf neuestem Stand von meinem Freund. Danke dir trotzdem.
Ich verstehe aber nicht wieso es nicht endlich stagniert...Der Großraum Santiago und Umgebung ist seit 15.5. unter strenger Quarantine. Das sollte demnach doch endlich zum Stillstand kommen, zudem in den anderen Destrikten nicht viele Infektionen sind, fast 90% sind in der Hauptstadt...heißt es nicht ca 2 Wochen nach den Maßnahmen müsste eine deutliche Besserung zu sehen sein? Bei uns funktioniert es ja auch ... ich bin verzweifelt, frustriert und genervt...Sorry off topic
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@zuegi, frag doch mal in deinem Hotel nach, wann sie öffnen wollen?? Zum jetzigen Zeitpunkt gehen die meisten Hotels ja vom 01.07. aus....
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Kleineskekschen
Für dich kleineskekchen eine traurige Meldung von n-tv online:
+++ 04:01 Rekordzahl von fast 5000 Corona-Neuinfektionen in Chile +++
In Chile nimmt die Ausbreitung des Coronavirus stark zu. Innerhalb von 24 Stunden wurden in dem südamerikanischen Land 4895 neue Infektionsfälle verzeichnet, wie die Gesundheitsbehörden mitteilen. Das ist die bisher höchste Zahl von Neuinfektionen im Land. Zudem werden 43 weitere Todesfälle registriert. Die Gesamtzahl der verzeichneten Infektionsfälle in Chile steigt auf 73.997, die Zahl der Todesopfer auf 761.bleib gesund
Nadine
Dieser Beitrag wurde gelöscht! -
@domrepfan---
Kopierte Spezialveranstalter-Hinweise gleich mit Werbung -akzeptieren wir hier leider icht-- zumal das alles überall nachlesbar ist...Auswärtiges Amt, z.B.
---entfernt--Sorry.
Interessierten kannst den Link aber gerne per PN schicken -
Hallo ihr Lieben,
es geschehen noch Zeichen und Wunder! Eben erhielt ich eine Email von unserem RV L'TUR:
" Sehr geehrte Frau G,über die aufgrund der weltweiten Corona-Pandemie nötig gewordenen
Reisestornierungen wurden Sie bereits informiert.Für die für den 23.05.2020 geplante Reise mit der Buchungsnummer
xxxxxx haben wir nun auf die zur Zahlung verwendete
Kreditkarte eine Rückerstattung in Höhe von xxx,xxEUR vorgenommen."Kein Wort von Gutschein und längeren Wartezeiten. Das Geld sollte spätestens innerhalb der nächsten 6-7 Werktage da sein.
uns fällt gerade ein Stein vom Herzen!

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Am 28.06.20 soll unsere Abreise von Köln nach Neapel erfolgen mit anschließender 5-tägiger Busrundreise um den Golf von Neapel. Von Köln aus finden erst ab 02.07.20 wieder Flüge nach Neapel statt, allerdings wird Neapel am 28.06.20 von Düsseldorf aus angeboten. Wir gehen davon aus, dass es rechtlich zumutbar wäre, uns einen anderen Abflughafen zu zu weisen.
Da wir im 60. Lebensjahr stehen und Vorerkrankungen haben (ärztliche Bescheinigung liegt vor), mit denen wir bei einer Infizierung zu den Risikopersonen zählen, möchten wir von der Reise - bevor es am Freitag in die nächst höhere Stornostaffel geht - nach Paragraph 651 h Abs. 3 BGB wegen unvermeidbarer außergewöhnlicher Umstände zurücktreten und die Erstattung der Anzahlung fordern. Uns ist bewusst, dass der Reiseveranstalter dies anders sehen könnte.
Denn auch ohne offizielle Reisewarnung kann ein unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstand vorliegen, wenn ein gewisser Grad an Wahrscheinlichkeit für eine Ansteckung besteht. Dabei ist in einer wertenden Betrachtung auch entscheidend, ob der Reisende wegen seines Alters oder wegen Vorerkrankungen zur Risikogruppe gehört.
Die 5-tägige Busrundreise halten wir für uns zu riskant - das Jobticket wird derzeit vorsichtshalber nicht mehr genutzt und dann wäre es inkonsequent, solch eine Busrundreise zu unternehmen.
Wie sieht es aus, wenn wir nun den Rücktritt vom Reisevertrag erklären und der Reiseveranstalter diese Reise nach unserem Rücktritt absagt?
Pech gehabt, weil wir die Sache nicht ausgesessen haben und "zu früh" durch unseren Rücktritt Tatsachen geschaffen haben?
Meine Recherche ob und unter welchen Bedingungen in Italien ab 28.06.20 Busrundreise stattfinden dürfen haben zu keinem Ergebnis geführt.
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Am 28.06.20 soll unsere Abreise von Köln nach Neapel erfolgen mit anschließender 5-tägiger Busrundreise um den Golf von Neapel. Von Köln aus finden erst ab 02.07.20 wieder Flüge nach Neapel statt, allerdings wird Neapel am 28.06.20 von Düsseldorf aus angeboten. Wir gehen davon aus, dass es rechtlich zumutbar wäre, uns einen anderen Abflughafen zu zu weisen.
Da wir im 60. Lebensjahr stehen und Vorerkrankungen haben (ärztliche Bescheinigung liegt vor), mit denen wir bei einer Infizierung zu den Risikopersonen zählen, möchten wir von der Reise - bevor es am Freitag in die nächst höhere Stornostaffel geht - nach Paragraph 651 h Abs. 3 BGB wegen unvermeidbarer außergewöhnlicher Umstände zurücktreten und die Erstattung der Anzahlung fordern. Uns ist bewusst, dass der Reiseveranstalter dies anders sehen könnte.
Denn auch ohne offizielle Reisewarnung kann ein unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstand vorliegen, wenn ein gewisser Grad an Wahrscheinlichkeit für eine Ansteckung besteht. Dabei ist in einer wertenden Betrachtung auch entscheidend, ob der Reisende wegen seines Alters oder wegen Vorerkrankungen zur Risikogruppe gehört.
Die 5-tägige Busrundreise halten wir für uns zu riskant - das Jobticket wird derzeit vorsichtshalber nicht mehr genutzt und dann wäre es inkonsequent, solch eine Busrundreise zu unternehmen.
Wie sieht es aus, wenn wir nun den Rücktritt vom Reisevertrag erklären und der Reiseveranstalter diese Reise nach unserem Rücktritt absagt?
Pech gehabt, weil wir die Sache nicht ausgesessen haben und "zu früh" durch unseren Rücktritt Tatsachen geschaffen haben?
Meine Recherche ob und unter welchen Bedingungen in Italien ab 28.06.20 Busrundreise stattfinden dürfen haben zu keinem Ergebnis geführt.
Hallo,
Ich bin nicht die richtige Person um Ihre Frage zu beantworten, Eure Bedenken kann man sicherlich teilen.
Was ich mich Frage ist warum habt ihr nicht früher storniert? Ihr werdet möglicherweise nicht ist erst jetzt entschieden haben oder?
Es wäre möglicherweise einfacher und preiswerter gewesen.
Bleib gesund
Nadine -
@Trostlos7!
Ich gehe nicht davon aus, dass die Reise durchgeführt wird.
Die Tatsache, dass eine Reisewarnung häufig mit falschen Erwartungen befrachtet wird habe ich hier schon mehrfach erwähnt.
Offenbar benutzt du für diesen Passus deines Beitrages jedoch keine eigenen Worte - das ist im Sinne des Urheberrechts nicht korrekt ohne Angabe der Quelle.
Ferner sollte soweit geschildert durchaus ein Kündigungsrecht bestehen, es wird jedoch nicht unwesentlich darauf ankommen, wann ihr die Reise gebucht habt?!
Sollte der Veranstalter sich weigern die Kündigung anzuerkennen müsst ihr wohl oder übel eine streitige Einigung erwägen.
Bestenfalls ist das Unternehmen Mitglied des SÖP Trägervereins, dann wäre eine Schlichtung in Betracht zu ziehen.
Ansonsten droht ein kostenintensiver langwieriger Rechtsstreit mit ungewissem Ergebnis.
Ihr habt zudem - wie Vive la France richtig anmerkt! - eine sogenannte Schadensminderungspflicht, das heißt ihr hättet unverzüglich nach dem Erkennen der Risiken kündigen müssen.
Last not least ist rechtlich noch nicht schlüssig geklärt, ob ihr nach einer eigenmächtigen Kündigung bei einer Absage durch den Veranstalter Anspruch auf Erstattung der Kompensation habt.
Wenn der Antragsgegner Vorverauslagen nachweisen kann, die für ihn unwiederbringlich sind, wird ihm vermutlich Recht gegeben. -
Unsere Kreta Reise vom 10.05. habe ich nach Warnung des Auswärtigen Amtes am 30.04. storniert. Als Antwort bekam ich nur eine Mail das HolidayCheck bzw der Veranstalter proaktiv auf mich zukommen würden. Ich schrieb zurück das mich das nicht mehr interessiert, da ich aktiv storniert habe. Antwort von HolidayCheck das aufgrund Nichterstattung der Fluglinien und Hotels keine Erstattung gezahlt würde, man wolle die Diskussion in Berlin abwarten usw. Ich habe daraufhin eine Frist gesetzt, die mittlerweile fruchtlos verstrichen ist. Nachfrist zur Erstattung bis zum 27.05.2020 gesetzt. Ich werde am 02.06 einen Mahnbescheid beantragen und daraus zur Not pfänden lassen. Als Interessante Nebeninfo ich hatte bei der Condor Sitzplätze und Priority Package zu dem Flug gebucht beides wurde innerhalb 2 Tagen erstattet ebenso der gebuchte Mietwagen genau 2 Tage bis zur Erstattung nur bei HLX bzw Holidaycheck haperts. Na egal nächste Woche geht wie gesagt der Mahnbescheid raus dann müssen sie reagieren und es wird noch teurer, muss eigentlich nicht sein aber anders geht´s ja nicht.
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Unsere Kreta Reise vom 10.05. habe ich nach Warnung des Auswärtigen Amtes am 30.04. storniert. Als Antwort bekam ich nur eine Mail das HolidayCheck bzw der Veranstalter proaktiv auf mich zukommen würden. Ich schrieb zurück das mich das nicht mehr interessiert, da ich aktiv storniert habe. Antwort von HolidayCheck das aufgrund Nichterstattung der Fluglinien und Hotels keine Erstattung gezahlt würde, man wolle die Diskussion in Berlin abwarten usw. Ich habe daraufhin eine Frist gesetzt, die mittlerweile fruchtlos verstrichen ist. Nachfrist zur Erstattung bis zum 27.05.2020 gesetzt. Ich werde am 02.06 einen Mahnbescheid beantragen und daraus zur Not pfänden lassen. Als Interessante Nebeninfo ich hatte bei der Condor Sitzplätze und Priority Package zu dem Flug gebucht beides wurde innerhalb 2 Tagen erstattet ebenso der gebuchte Mietwagen genau 2 Tage bis zur Erstattung nur bei HLX bzw Holidaycheck haperts. Na egal nächste Woche geht wie gesagt der Mahnbescheid raus dann müssen sie reagieren und es wird noch teurer, muss eigentlich nicht sein aber anders geht´s ja nicht.
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Wir möchten Anfang August für 4 Wochen in die USA fliegen (2 Erwachsene und zwei Kinder 10 und 8 Jahre). Von New York aus über Washington, Charlotte, Savannah, Orlando bis Miami mit dem Auto fahren. Von Miami fliegen wir auf die Bahamas und nach 1 Woche dort wieder retour nach Miami. Von dort aus Retour nach Deutschland über Lissabon. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass diese Reise tatsächlich möglich sein wird. Hotels kann ich alle problemlos stornieren aber die Flüge sind bezahlt. Hin mit Eurowings retour mit TAP dazwischen Bahama Airways. Hat jemand eine Ähnliche Situation bzw. was könnt ihr mir raten was ich machen soll? Am liebsten wäre es mir an mein Geld zu kommen aber mittlerweile wäre ich schon über einen Gutschein heilfroh.
Vielleicht hat ja jemand einen Tipp für mich.
Lg Thomas -
@vonschmeling
Die Reise wurde am 21.01.20 gebucht und Mitte März habe ich beim Reiseveranstalter angerufen (kann mit dem Einzelverbindungsnachweis nachgewiesen werden), um wegen der aktuellen Ereignisse zu stornieren.Mir wurde geraten, die weitere Entwicklung abzuwarten, da die Mindeststornierungegebühr bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 25 % beträgt und nicht sicher sei, ob die Reise stattfinden wird. Ob die Reise stattfinden wird, scheint nach wie vor nicht sicher zu sein, da die Restzahlungen für alle Reisen mit Reisebeginn im Mai und Juni derzeit nicht geleistet werden müssen.
Die Anzahlung betrug 25 % und die Stornierungskosten bis zum 30. Tag vor Reisebeginn sind ebenfalls 25 %. Unsere Anzahlung = derzeitige Stornierungsgebühr ist also auf dem Konto des Reiseveranstalters. Wenn der Reiseveranstalter einen stornokostenfreien Rücktritt nach § 651h Abs. 3 BGB nicht akzeptiert und unseren Rücktritt als Rücktritt im Sinne von § 651h Abs. 1 BGB ansieht, liegt es doch an uns, ob wir einen Rechtsstreit auf Auszahlung der Anzahlung eingehen oder nicht. Richtig?
"Verlieren" können wir doch nichts, wenn wir mit den in unserer Person liegenden Gründen und entsprechenden Nachweisen (die wir im Übrigen zur Vorlage bei unseren Arbeitgebern besorgt haben, da diese einen Überblick über die Anzahl der Risikopersonen haben wollten) einen Rücktritt nach § 651h Abs. 3 BGB aussprechen. Oder habe ich was nicht bedacht?
Laut den Reisebedingungen nimmt der Reiseveranstalter nicht an einem Streitbeilegungsverfahren von einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und die OS- Plattform kann auch nicht genutzt werden.
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@tomcraft: Aktiv auf die Fluglinien zugehen und evtl. von sich aus die Lösung mit Gutscheinen anbieten. Die Reise dann halt verschieben. Wenn es eine Baustein-Reise ist wird es schlecht ausschauen mit den Flügen. Diese werden höchstwahrscheinlich stattfinden, halt ohne euch (touristischer Grund). Du hast die Flüge selber gebucht, der Grund weswegen interessiert die Fluglinien nicht.
Bis August ist noch vieles möglich oder auch nicht. Hoffe für dich das Frau vonschmeling im Thread vorbei schaut,
die hat wesentlich mehr Sachkompetenz. -
@Trostlos7!
Mehr verlieren kannst du nur wenn du streitest, demnach liegt das restliche Risiko tatsächlich in deiner Entscheidung. -
@tomcraft2003
Naja, ganz so hart wie von altlöwin formuliert wird es dich nicht treffen.
Deine Reise ist ja eindeutig touristisch motiviert, insofern hast du keine komplette Abweisung der LVU zu befürchten, weil sie zwar den Flug durchführen dich aber nicht darauf zulassen.
Ansonsten ist alles korrekt was sie schreibt - werde aktiv.
Wobei es für August jetzt noch zu früh ist ... -
Heute abend wurde im griechischen Fernsehen verkündet, daß offensichtlich ab 15.6.20 auch am Flughafen Thessaloniki wieder ausländische Flüge landen dürfen.
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Guten Morgen,
ich melde mich mit einem kurzen Update bzgl. Griechenland Reisen.
Wir warten ja immernoch auf eine Nachricht vom Reiseveranstalter SLR bzgl. unserem Kreta Urlaubs am 19.06.2020.
Check24 sagt nur: "Ihre Reise liegt nicht innerhalb der Reisewarnung, eine finale Bestätigung zur Durchführung der Reise steht aber aus."
Nun habe ich auf der Seite des auswärtigen Amts in Griechenland die offizielle Meldung gesehen, dass alle internationalen Passagierflüge bis 30.06.20 abgesagt sind. Lediglich Athen kann wohl schon früher angeflogen werden.
Dies deckt sich somit nun auch von offizieller Seite mit den Medienberichten.
Vielleicht hilft der Link dem einen oder anderen unter euch!https://griechenland.diplo.de/gr-de/willkommen/corona/2311302
Wir bleiben momentan standhaft und stornieren von unserer Seite NICHT. Ich denke die Reiseveranstalter wissen bereits sehr genau, ob eine Reise stattfinden kann oder nicht und spekulieren darauf, dass die Kunden von sich aus stornieren und bspw. in meinem Fall fast 1600 Euro an Stornokosten übernehmen sollen...
Was noch zu klären wäre: Wäre eine Umbuchung von Direktflug, "Stuttgart - Heraklion", hin zu "München - Athen - Heraklion" rechtens?
So wie die Meldungen lauten, werden Flüge nach Athen nur von FRA und MUN angeboten. Ehrlich gesagt wäre es für uns extrem aufwendig, mit 2 Kleinkindern bspw. ab München mit Zwischenstopp erst nach Athen, und dann nach Heraklion fliegen zu müssen...
Ich hoffe einfach mal, dass der Reiseveranstalter solch eine Änderung nicht ohne unsere Zustimmung durchführen kann?Wir bräuchten schon 3 1/2 Stunden zum Flughafen, dann mit Zwischenstopp... Wäre meiner Meinung nach völlig unvorstellbar!
Viele Grüße
Manuela