Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
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Das dauerte auch schon vor der Covid-Krise lang, im Moment wird etwa 1/5 der üblichen Verfahren durchgeführt, also reden wir ungefähr von Sanktnimmerlein.
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@vonschmeling
@HABERLIGNein, ich habe keinen Anwalt.
Kann es sein dass ITS durch den Widerspruch die Kostenübernahme durch den Mahnbescheid nicht tragen will?
Ich denke, ich bin nicht die einzige, die diesen Weg gewählt hat.
Danke für Eure Hilfe an dieser Stelle. -
Das hat mit der Kostenübernahme nichts zu tun.
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Wenn wie hier geschrieben, unstrittige und berechtigte Mahnverfahren per Amtsgericht von ITS Widersprochen werden, ist für mich klar, dass man den Reisepreis nun vermutlich als Totalverlust abschreiben kann. Die haben vermutlich kein Geld mehr für Auszahlungen. Bleibt jetzt nur noch die Zahlungsklage übrig. Das dauer aber gut 6 Monate und wenn ITS dann Insolvenz angemeldet hat, wars das auch und man bleibt auf seinen Gerichtskosten (ohne Rechtsschutz) sitzen. Die Lage ist ernster als ich bisher dachte. Ich habe derzeit auch ein gerichtliches Mahnverfahren gegen FTI laufen, ist aber noch im Gange. Derzeit gehe ich aber immer mehr davon aus, dass demnächst viele Reiseunternehmen in die Insolvenz gehen werden.
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Ich habe jetzt ein Problem
Ich habe einen Mahnbescheid erlassen gegen ITS über meinen Reisepreis.
ITS hat Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegt ohne Begründung.
Laut Amtsgericht bleibt mir nur noch die Möglichkeit vor Gericht.
Ich muss vorher aber die Kosten in Höhe von ca. 230 ,-- Euro tragen.
Habe leider keine Rechtsschutzversicherung.Ich persönlich habe nur den Reisepreis angemahnt und bin mir sicher das ich im Recht bin.
Kann mir jemand helfen, wie ich weiter vorgehen soll.Habe ich eine Chance zu gewinnen?
Würde auch die 230,-- vorab bezahlen.Kann es sein, dass ITS nur Zeit schinden will, denn die Rückerstattung des Reisepreises ist meinerseits unstreitig.
Danke für eure Hilfe im Vorraus
@girly895222 sagte:
Ich habe jetzt ein Problem
Ich habe einen Mahnbescheid erlassen gegen ITS über meinen Reisepreis.
ITS hat Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegt ohne Begründung.
.......
Kann es sein, dass ITS nur Zeit schinden will, denn die Rückerstattung des Reisepreises ist meinerseits unstreitig.
Danke für eure Hilfe im VorrausOb ITS nur Zeit schinden will bezweifle ich. Natürlich hoffen die RV immer noch auf eine, für sie, positive EU-Entscheidung.
ITS gehört zur DER Touristik Gruppe. Zur DER Touristik Deutschland zählen auch noch die Veranstaltermarken Dertour, Jahn Reisen, Meiers Weltreisen, ADAC Reisen und Travelix.
DER Touristik Deutschland hat sich eigentlich recht früh zu einer Rückzahlung bekannt und ist mMn kundenfreundlicher und informativer als der Durchschnitt der RV. DER kommuniziert intern gleichlautend zu extern. Aber alle sind z.Zt. eben auch überlastet.
Dieaktuellen Intentionen von DER Touristik Deutschland kannst Du selber nachlesen.
Evtl. hilft Dir das bei deinem Entscheidungsprozess....:Google: qta & confluence , gleich ersten Vorschlag wählen, FAQ Gutscheinlösung - DER
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Für mich ist es nicht nachvollziehbar, dass ITS Widerspruch eingelegt hat.
Der Reisepreise muss doch erstattet werden?
Hätten Sie keinen Widerspruch einlegt, hätte ja auch die Kosten für den Mahnbescheid erstattet werden müssen oder? -
@girly895222. Haben die alles widersprochen oder nur einen Teil des Mahnbescheids? Natürlich muss ITS das Mahnverfahren bezahlen wenn deine Forderungen vorher unbestritten und berechtigt waren.
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@girly895222: Ich glaube vielmehr, dass der Widerspruch den Mahnkosten gilt. Die ITS will die Mahnkosten nicht bezahlen.
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ITS hat gegen die Gesamtforderung Widerspruch eingelegt.
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girly895222. Hattest du von ITS vorher einmal eine Stornierungsrechnung über 0,- Euro erhalten und haben die deine Reise storniert? Hatte ITS dir mal mitgeteilt, dass du jetzt ein Guthaben über deinen Reisepreis verfügst?
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Die Reise ist seitens ITS am 17.03.2020 storniert worden und eine Storno-Rechnung liegt auch vor.
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ITS hat gegen die Gesamtforderung Widerspruch eingelegt.
@girly895222 sagte:
ITS hat gegen die Gesamtforderung Widerspruch eingelegt.
Logisch!
So einfach und kostengünstig ist das deutsche Mahnverfahren nicht. Sonst hätte ich es auch mal "so" versucht....
Fällt später das Urteil zugunsten des Gläubigers aus, muss der Unterlegene die Kosten übernehmen.
Der Antrag kostet Geld & die zusätzlichen Gerichtskosten richten sich nach dem Streitwert & Kommt kein Widerspruch, kommt es zur Verhandlung (ohne Widerspruch und Stillschweigen wird ein Vollstreckungsbescheid erlassen)
Und wenn man dann, nach vielen Monaten, einen vollstreckbaren Titel - möchte der gerichtsvollzieher noch einen ansehlichen Vorschuß.Und wenn man ganz viel Pech hat, ändert sich die gestzlage rückwirkend (zb. EU-Gutscheinlösung) und amn hat viel Zeit, Geld & Nerven
für Nichts investiert. -
Wo sind alle Foren Mitglieder die meinten man muss immer ein Mahn Bescheid senden, etc.. Echt leise geworden, oder????
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@girly895222 sagte:
ITS hat gegen die Gesamtforderung Widerspruch eingelegt.
Logisch!
So einfach und kostengünstig ist das deutsche Mahnverfahren nicht. Sonst hätte ich es auch mal "so" versucht....
Fällt später das Urteil zugunsten des Gläubigers aus, muss der Unterlegene die Kosten übernehmen.
Der Antrag kostet Geld & die zusätzlichen Gerichtskosten richten sich nach dem Streitwert & Kommt kein Widerspruch, kommt es zur Verhandlung (ohne Widerspruch und Stillschweigen wird ein Vollstreckungsbescheid erlassen)
Und wenn man dann, nach vielen Monaten, einen vollstreckbaren Titel - möchte der gerichtsvollzieher noch einen ansehlichen Vorschuß.Und wenn man ganz viel Pech hat, ändert sich die gestzlage rückwirkend (zb. EU-Gutscheinlösung) und amn hat viel Zeit, Geld & Nerven
für Nichts investiert.@olicheck sagte:
Und wenn man ganz viel Pech hat, ändert sich die gestzlage rückwirkend (zb. EU-Gutscheinlösung) und amn hat viel Zeit, Geld & Nerven
für Nichts investiert.Und genau darauf spekulieren die Reiseunternehmen derzeit. Wenn man aber nichts tut, bekommt man sein Geld auch nicht wieder. Warten auf die Insolvenz ist auch keine Lösung
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ITS hat gegen die Gesamtforderung Widerspruch eingelegt.
@girly895222 sagte:
ITS hat gegen die Gesamtforderung Widerspruch eingelegt.
So wie deine Post´s sich lesen hast du die Sache durchdacht und daraufhin den beschriebenen Weg eingeschlagen. Welchen Rat erwartest du hier konkret?
Eine wirkliche Rechtsauskunft wird dir ein Rechtsanwalt geben, alles andere sind Mutmaßungen von nicht juristen die mal von jemanden gehört haben der einen kennt der das auch gemacht hat und ganz toll fand.
Lt. deiner Recherche bist du im Recht, dann sollte sich das auch in allen folgenden Verfahren darstellen lassen. Also einfach weitermachen. Bis die sache durch ist (ACHTUNG MUTMAßUNG) vergeht aber sicher mehr Zeit wie wenn man einfach gewartet hätte bis alles seinen gang geht.
RV und RB haben gerade nicht mit 10 oder 20 Fällen zu tun. Einfach mal nachschauen wie viele Leute auf ein Kreuzfahrtschiff passen und dann überlegen wie viele derzeit unterwegs sind.... dann gibts noch Hotels und Flüge und und und.... Da wird in der "Mahnstelle" sicher (ACHTUNG MUTMAßUNG) pauschal gesichtet, und alles was auf "ungeduld" zurückzuführen ist ebenso pauschal wiedersprochen.
Ich wünsche natürlich viel erfolg und mich würde wirklich der weitere Ausgang interessieren.
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Rein hypothetische Frage:
Sollte ITS nur den Reisepreis zurückzahlen, kann ich dann im Nachhinein noch die Kosten für den Mahnbescheid einfordern?
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@girly895222. Ja, dass sind sogenannte Zahlungsverzugsschäden.
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Rein hypothetische Frage:
Sollte ITS nur den Reisepreis zurückzahlen, kann ich dann im Nachhinein noch die Kosten für den Mahnbescheid einfordern?
@girly895222 sagte:
Rein hypothetische Frage:
Sollte ITS nur den Reisepreis zurückzahlen, kann ich dann im Nachhinein noch die Kosten für den Mahnbescheid einfordern?
"Legt der Schuldner Widerspruch ein, geht das Mahnverfahren in ein zivilrechtliches Klageverfahren über, weil die Forderung vom Schuldner bestritten wird. Es wird in einem normalen zivilrechtlichen Verfahren geklärt, ob und in welcher Höhe die Forderung gegenüber dem Schuldner rechtmäßig besteht. Das Mahngericht gibt den Fall an das zuständige Prozessgericht ab."
Lies Dir doch mal ein paar Tipps durch: