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Insolvenz Thomas Cook

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  • rosi5862R rosi5862

    Setze Deine Kreditkarte auf Minimum (500,- €) herunter. Dann werden nur Abbuchungen unter 500,-€ bearbeitet.

    ZehnEuroZ Offline
    ZehnEuroZ Offline
    ZehnEuro
    schrieb am zuletzt editiert von
    #2341

    @rosi5862 sagte:

    Setze Deine Kreditkarte auf Minimum (500,- €) herunter. Dann werden nur Abbuchungen unter 500,-€ bearbeitet.

    was nutzt es hinterher, wenn der vierstellige Betrag schon abgebucht ist (wie ich schon schrieb, erfolgte die Abbuchung NACH Bekanntgabe der Insolvenz der Muttergesellschaft).

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    • sunday21S Offline
      sunday21S Offline
      sunday21
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2342

      Ein Dankesschreiben für eine am Freitag abgebuchte Zahlung habe ich am Montag gegen 20 Uhr von TC erhalten (Absender noreply). Überstunden werden also schon geschoben.

      Ansonsten heißt es wohl abwarten und Tee trinken. Leider hat das kontaktierte Hotel auf Mauritius noch nicht geantwortet.

      vonschmelingV 1 Antwort Letzte Antwort
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      • Joergen78J Joergen78

        @nannett-26 sagte:

        Wenn es nicht zumutbar ist vielleicht gibt's da eine Lücke zum Rücktritt kostenfrei

        Ich denke, dass die Chancen realistisch sind. Aber auch Sie sollten sich sachkundig beraten lassen.

        vonschmelingV Offline
        vonschmelingV Offline
        vonschmeling
        Moderator
        schrieb am zuletzt editiert von
        #2343

        @joergen78 sagte:

        Ich denke, dass die Chancen realistisch sind. Aber auch Sie sollten sich sachkundig beraten lassen.

        Nein, es gibt natürlich keine "Lücke", die eine Kündigung ermöglicht solange die Dinge so sind wie sie sind.

        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
        "Im Herzen barfuß!"

        Joergen78J 1 Antwort Letzte Antwort
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        • ZehnEuroZ ZehnEuro

          heisst Rücktritt nicht auch Ausscheren aus dem Reisevertrag und damit Erlöschen der Gültigkeit des Sicherungsscheines?
          Ich denke, dass dies so ist.
          Dann ist nicht mehr die Versicherung aus dem Sicherungsschein Ansprechpartner für Rückforderungen, sondern ausschliesslich der Insolvenzverwalter.
          Die Zahlungsquote aus dem Sicherungsschein ist zwar sicherlich reduziert, wird aber in Anbetracht des massiven Schuldenberges der Muttergesellschaft deutlich höher sein als die Quote des Insolvenzverwalters, an dem man seine Ansprüche stellen muss.
          Ich habe mir auch ein Storno überlegt, habe aber dann aus dem geschilderten Grund die Finger weggelassen.

          vonschmelingV Offline
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          vonschmeling
          Moderator
          schrieb am zuletzt editiert von
          #2344

          @zehneuro sagte:

          heisst Rücktritt nicht auch Ausscheren aus dem Reisevertrag und damit Erlöschen der Gültigkeit des Sicherungsscheines?
          Ich denke, dass dies so ist.
          Dann ist nicht mehr die Versicherung aus dem Sicherungsschein Ansprechpartner für Rückforderungen, sondern ausschliesslich der Insolvenzverwalter.

          Noch gibt es nichtmal eine Insolvenz ... und welche Art von Rücktritt schwebt dir vor?
          Du kannst von Reisevertrag zurücktreten zu den üblichen Vereinbarungen (namentlich Gebühren). Damit erlischt selbstverständlich ein Anspruch aus einer ggf. eintretenden Insolvenzversicherung.

          Die Zahlungsquote aus dem Sicherungsschein ist zwar sicherlich reduziert, wird aber in Anbetracht des massiven Schuldenberges der Muttergesellschaft deutlich höher sein als die Quote des Insolvenzverwalters, an dem man seine Ansprüche stellen muss.
          Ich habe mir auch ein Storno überlegt, habe aber dann aus dem geschilderten Grund die Finger weggelassen.

          Welche Ansprüche möchtest du nach einem Rücktritt denn noch gegenüber dem Insolvenzverwalter geltend machen?
          Maximal den Abstand zwischen Stornogebühr und Gesamtreisepreis ... je nach dem Zeitpunkt vermutlich nicht nennenswert.

          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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          • sunday21S sunday21

            Ein Dankesschreiben für eine am Freitag abgebuchte Zahlung habe ich am Montag gegen 20 Uhr von TC erhalten (Absender noreply). Überstunden werden also schon geschoben.

            Ansonsten heißt es wohl abwarten und Tee trinken. Leider hat das kontaktierte Hotel auf Mauritius noch nicht geantwortet.

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            Moderator
            schrieb am zuletzt editiert von
            #2345

            @sunday21 sagte:

            Ein Dankesschreiben für eine am Freitag abgebuchte Zahlung habe ich am Montag gegen 20 Uhr von TC erhalten (Absender noreply). Überstunden werden also schon geschoben.

            Ja klar, da sitzt ein Mitarbeiter und verfasst bis 24 Uhr Dankesschreiben ...

            Ansonsten heißt es wohl abwarten und Tee trinken. Leider hat das kontaktierte Hotel auf Mauritius noch nicht geantwortet.

            Joh, das ist korrekt.

            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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            • rosi5862R rosi5862

              Setze Deine Kreditkarte auf Minimum (500,- €) herunter. Dann werden nur Abbuchungen unter 500,-€ bearbeitet.

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              schrieb am zuletzt editiert von
              #2346

              @rosi5862 sagte:

              Setze Deine Kreditkarte auf Minimum (500,- €) herunter. Dann werden nur Abbuchungen unter 500,-€ bearbeitet.

              Super Tipp so hinterher ... 😶

              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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              • RinnebachR Rinnebach

                @geschest sagte:

                Nein. Es sind jeweils eine Leistung bei drei verschiedenen Anbietern. Eine Pauschalreise ist eine Bündelung von Teilleistungen bei nur einem Anbieter. Du hast ein Hotel bei Veranstalter A, eines bei B und eines bei C gebucht, wenn ich das richtig verstanden habe. Also keine Bündelung von Leistungen. Somit keine Pauschalreise

                Das ist richtig. Ich war aber der Meinung, dass eine Bündelung auch über einen Vermittler, also HC, erfolgen kann.

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                vonschmeling
                Moderator
                schrieb am zuletzt editiert von
                #2347

                @rinnebach sagte:

                Das ist richtig. Ich war aber der Meinung, dass eine Bündelung auch über einen Vermittler, also HC, erfolgen kann.

                Ja, ein Hinweis auf sog. verbundene Reiseleistung und die entsprechende Absicherung ist sicherlich auch erfolgt.

                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                "Im Herzen barfuß!"

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                • vonschmelingV vonschmeling

                  @joergen78 sagte:

                  Ich denke, dass die Chancen realistisch sind. Aber auch Sie sollten sich sachkundig beraten lassen.

                  Nein, es gibt natürlich keine "Lücke", die eine Kündigung ermöglicht solange die Dinge so sind wie sie sind.

                  Joergen78J Offline
                  Joergen78J Offline
                  Joergen78
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #2348

                  @vonschmeling sagte:

                  Nein, es gibt natürlich keine "Lücke", die eine Kündigung ermöglicht solange die Dinge so sind wie sie sind.

                  Das ist in der Absolutheit nicht zutreffend. Nicht umsonst spielen Begriffe wie "Zumutbarkeit" und "Zurechnung zum Risikoumfeld des Veranstalters" bei der Frage der Zulässigkeit und Höhe von Stornogebühren eine große Rolle. Deshalb sollte man sich bei der Abwägung der eigenen Optionen und den damit verbundenen Risiken vernünftig beraten lassen. Kunden haben Rechte, aber auch Pflichten und unüberlegte Handlungen können noch unangenehmere Konsequenzen haben.

                  Das Problem ist derzeit der Schwebezustand. Keiner weiß, wie sich die Situation weiter entwickelt, weshalb die Risiken für Kunden derzeit enorm sind.

                  Glücklicherweise ist das Thema Stornogebühr derzeit ein akademisches Problem, da die Reiseveranstalter die Reisen sukzessive von sich aus absagen. Wer jedoch von sich aus stornieren möchte, sollte sich gut über die Risiken informieren.

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                  • vonschmelingV Offline
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                    vonschmeling
                    Moderator
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #2349

                    Du bestätigst dem Grunde nach meine Aussage, die übrigens nicht absolut sondern fallspezifisch war.:
                    Nanette fragte nach einer "Lücke" die ihr die Kündigung ihres Reisevertrages ermöglicht. Auf deren Nichtvorhandensein bezog sich meine Antwort.
                    Ich bemühe mich so gut es geht durchaus um differenzierte Anworten, insbesondere im Bezug auf die Unterscheidung abgesagte / nicht abgesagte Reisen.
                    Das gestaltete sich zuweilen im heillosen Durcheinander recht schwierig - ich hoffe, dass die Info auf der Startseite von HC weiterhin entlastet und man nicht hunderte irrtümlicher Google Ergebnisse moderieren muss ...

                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                    "Im Herzen barfuß!"

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                    • benjoshB benjosh

                      Wurde eigentlich bei gebuchten Neckermannreisen der Restbetrag bei jemandem abgebucht?

                      Chrisanne2C Offline
                      Chrisanne2C Offline
                      Chrisanne2
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #2350

                      @benjosh sagte:

                      Wurde eigentlich bei gebuchten Neckermannreisen der Restbetrag bei jemandem abgebucht?

                      Ja

                      1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • vonschmelingV vonschmeling

                        @imandra80 sagte:

                        Liebe vonschmeling da ich keine Ahnung habe; wie kann ich nachvollziehen ob unsere Flüge Linienflüge sind/wären?

                        Ich habe versucht das über Suchmaschinen zu finden, aber ich bin wohl zu blond...
                        ...vielleicht auch einfach übermüdet,

                        Es wäre nett wenn Du uns da helfen könntest

                        Vielen Dank

                        Nenne doch einfach das Luftverkehrsunternehmen das euch befördern soll und möglichst noch ob du direkt dort gebucht hast oder im Rahmen einer Pauschalreise.

                        Imandra80I Offline
                        Imandra80I Offline
                        Imandra80
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #2351

                        @vonschmeling sagte:

                        Nenne doch einfach das Luftverkehrsunternehmen das euch befördern soll und möglichst noch ob du direkt dort gebucht hast oder im Rahmen einer Pauschalreise.

                        Guten Morgen,
                        Es ist eine Pauschalreise von Neckermann. Sunexpress ist die Airline für hin- und Rückflug.

                        LG Ima

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • steffy-rS Offline
                          steffy-rS Offline
                          steffy-r
                          schrieb am zuletzt editiert von steffy-r
                          #2352

                          Was haltet Ihr von dem Passus mit der vorzeitigen kostenfreien Kündigung des Vertrages?

                          https://www.hamburg-reiserecht.de/pauschalreise/kuendigung-ruecktritt-vor-reisebeginn/rechte

                          Unser Hotel durfte uns aus rechtlichen Gründen nicht schriftlich mitteilen, dass unser Zimmer storniert ist........

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • Susanne_EllaS Offline
                            Susanne_EllaS Offline
                            Susanne_Ella
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #2353

                            Hallo zusammen!

                            Wir wollten am Sonntag an den Gardasee, kommen aber keinen Millimeter weiter. Gebucht haben wir über Holidaycheck, Veranstalter ist Neckermann Deutschland, bezahlt wurde (leider mittels Überweisung, sonst hätten wir den Kreditkartenbetrag retour buchen lassen können) an Thomas Cook International AG. Das Hotel haben wir schon angerufen und angeschrieben, bisher keine klare Antwort außer abwarten.

                            Da wir nur das Hotel gebucht haben, handelt es sich um keine Pauschalreise. Meine Fragen:

                            1. Besteht dennoch irgendwie die Möglichkeit, das Geld retour zu bekommen? Wir wohnen in Österreich, können uns allerdings nicht an Abwickler AWP wenden, da eben über Deutschland gebucht und auch keine Pauschalreise.

                            2. Besteht doch noch eine Chance, die Reise wahrzunehmen?

                            3. Wie würde es im Krankheitsfall aussehen mittels einer Reiserücktrittsversicherung?

                            Vielen Dank vorab für eine Antwort.

                            MfG Susanne

                            andi2601A 1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • Susanne_EllaS Susanne_Ella

                              Hallo zusammen!

                              Wir wollten am Sonntag an den Gardasee, kommen aber keinen Millimeter weiter. Gebucht haben wir über Holidaycheck, Veranstalter ist Neckermann Deutschland, bezahlt wurde (leider mittels Überweisung, sonst hätten wir den Kreditkartenbetrag retour buchen lassen können) an Thomas Cook International AG. Das Hotel haben wir schon angerufen und angeschrieben, bisher keine klare Antwort außer abwarten.

                              Da wir nur das Hotel gebucht haben, handelt es sich um keine Pauschalreise. Meine Fragen:

                              1. Besteht dennoch irgendwie die Möglichkeit, das Geld retour zu bekommen? Wir wohnen in Österreich, können uns allerdings nicht an Abwickler AWP wenden, da eben über Deutschland gebucht und auch keine Pauschalreise.

                              2. Besteht doch noch eine Chance, die Reise wahrzunehmen?

                              3. Wie würde es im Krankheitsfall aussehen mittels einer Reiserücktrittsversicherung?

                              Vielen Dank vorab für eine Antwort.

                              MfG Susanne

                              andi2601A Offline
                              andi2601A Offline
                              andi2601
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #2354

                              @susanne-ella sagte:

                              Hallo zusammen!

                              Wir wollten am Sonntag an den Gardasee, kommen aber keinen Millimeter weiter. Gebucht haben wir über Holidaycheck, Veranstalter ist Neckermann Deutschland, bezahlt wurde (leider mittels Überweisung, sonst hätten wir den Kreditkartenbetrag retour buchen lassen können) an Thomas Cook International AG. Das Hotel haben wir schon angerufen und angeschrieben, bisher keine klare Antwort außer abwarten.

                              Da wir nur das Hotel gebucht haben, handelt es sich um keine Pauschalreise. Meine Fragen:

                              1. Besteht dennoch irgendwie die Möglichkeit, das Geld retour zu bekommen? Wir wohnen in Österreich, können uns allerdings nicht an Abwickler AWP wenden, da eben über Deutschland gebucht und auch keine Pauschalreise.

                              Wird sehr schwer

                              2. Besteht doch noch eine Chance, die Reise wahrzunehmen?

                              Ja Neckermann ist nicht insolvent. Nur reisen bis 26 sind bis jetzt nich antretbar.

                              3. Wie würde es im Krankheitsfall aussehen mittels einer Reiserücktrittsversicherung?

                              Das wäre ja eigentlich versicherungsbrtrug! Du möchtest also krank werden damit du Geld bekommst... sei vorsichtig

                              Vielen Dank vorab für eine Antwort.

                              MfG Susanne

                              Susanne_EllaS 1 Antwort Letzte Antwort
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                              • andi2601A andi2601

                                @susanne-ella sagte:

                                Hallo zusammen!

                                Wir wollten am Sonntag an den Gardasee, kommen aber keinen Millimeter weiter. Gebucht haben wir über Holidaycheck, Veranstalter ist Neckermann Deutschland, bezahlt wurde (leider mittels Überweisung, sonst hätten wir den Kreditkartenbetrag retour buchen lassen können) an Thomas Cook International AG. Das Hotel haben wir schon angerufen und angeschrieben, bisher keine klare Antwort außer abwarten.

                                Da wir nur das Hotel gebucht haben, handelt es sich um keine Pauschalreise. Meine Fragen:

                                1. Besteht dennoch irgendwie die Möglichkeit, das Geld retour zu bekommen? Wir wohnen in Österreich, können uns allerdings nicht an Abwickler AWP wenden, da eben über Deutschland gebucht und auch keine Pauschalreise.

                                Wird sehr schwer

                                2. Besteht doch noch eine Chance, die Reise wahrzunehmen?

                                Ja Neckermann ist nicht insolvent. Nur reisen bis 26 sind bis jetzt nich antretbar.

                                3. Wie würde es im Krankheitsfall aussehen mittels einer Reiserücktrittsversicherung?

                                Das wäre ja eigentlich versicherungsbrtrug! Du möchtest also krank werden damit du Geld bekommst... sei vorsichtig

                                Vielen Dank vorab für eine Antwort.

                                MfG Susanne

                                Susanne_EllaS Offline
                                Susanne_EllaS Offline
                                Susanne_Ella
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #2355

                                Hallo Andi,

                                danke für deine Antwort. Bitte unterstelle mir keinen Versicherungsbetrug. Es war eine prinzipielle Frage, ob im Krankheitsfall eine solche Reiserücktrittsversicherung überhaupt greifen würde.

                                MfG Susanne

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • TanjaCT Offline
                                  TanjaCT Offline
                                  TanjaC
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #2356

                                  Weiß jemand auf welche rechtliche Grundlage sich TC beruft, wenn Sie den Fluggesellschaften die Beförderung der Gäste untersagt?
                                  Ich kann mir im Moment keine vorstellen.
                                  Wer ist da rechtlich drin und weiß das?

                                  andi2601A 1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • TanjaCT TanjaC

                                    Weiß jemand auf welche rechtliche Grundlage sich TC beruft, wenn Sie den Fluggesellschaften die Beförderung der Gäste untersagt?
                                    Ich kann mir im Moment keine vorstellen.
                                    Wer ist da rechtlich drin und weiß das?

                                    andi2601A Offline
                                    andi2601A Offline
                                    andi2601
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #2357

                                    Recht einfach. Der nichtbezahlung.

                                    TanjaCT 1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • SonneStrand75S Offline
                                      SonneStrand75S Offline
                                      SonneStrand75
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #2358

                                      Ich frage mich genau das gleiche - wie kann es sein, dass Eurowings offiziell sagt, sie nimmt keine Gäste von TC an, obwohl die Tickets schon bezahlt sind.
                                      Wir wären in dem Fall auch betroffen, fliegen am 4.10.

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • Annila25A Offline
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                                        Annila25
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #2359

                                        Uns wurde von Lufthansa gestern folgendes gesagt: Die Fluggesellschaften dürfen keine Gäste befördern bei denen die Flugnummer bzw das Ticket von Thomas Cook ist. Sollte die Flugnummer und das Ticket jedoch von der jeweiligen Fluggesellschaft sein so kann man fliegen. Zumindest ist das bei Lufthansa bis gestern so gewesen. Vielleicht auch bei den andern Fluggesellschaften?

                                        TanjaCT 1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • andi2601A andi2601

                                          Recht einfach. Der nichtbezahlung.

                                          TanjaCT Offline
                                          TanjaCT Offline
                                          TanjaC
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #2360

                                          @andi2601 sagte:

                                          Recht einfach. Der nichtbezahlung.

                                          Die Flüge sind aber bezahlt. Und Recht einfach...sorry ich wollte eine wirklich qualifizierte Antwort.

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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