Weiter zum Inhalt
Bei HolidayCheck über 10 Millionen Bewertungen und Bilder für Hotels, Sehenswürdigkeiten und Reiseziele vergleichen und mit Preisvergleich und Tiefpreisgarantie Ihren Urlaub buchen!
  • Einloggen
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. Allgemeines Forum: Alles rund ums Reisen und mehr....
  4. Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
  5. Namensänderung bei FTI
  6. Namensänderung bei FTI

Namensänderung bei FTI

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
38 Beiträge 13 Kommentatoren 34.2k Aufrufe
  • Sortiert nach
  • Älteste zuerst
  • Neuste zuerst
  • Meiste Stimmen
Antworten
  • In einem neuen Thema antworten
Einloggen
Dieses Thema wurde gelöscht. Nur Nutzer mit entsprechenden Rechten können es sehen.
  • leon52L Offline
    leon52L Offline
    leon52
    schrieb am zuletzt editiert von
    #21

    Hallo, ja wir haben 2 unterschiedliche Buchungen eine Buchung 1. Person eigenen Bungalow, 2. Buchung 2 Personen 1 Bungalow.
    Es geht um die Buchung 2 Personen, habe abidu auch geschrieben das die Buchung als solches also Vertragspartner,Rechnungsadresse, Mail ec alles gleich bleibt nur der Name des 1. Reiseteilnehmer währe zum ändern, was man bei aidu auch direkt im Buchungsportal bei der gebuchten Reise machen kann ( auch so gemacht Name des 1. Reiset ausgewählt und neuen geschrieben)

    1 Antwort Letzte Antwort
    Antworten Zitieren
    • leon52L Offline
      leon52L Offline
      leon52
      schrieb am zuletzt editiert von leon52
      #22

      So, seit heute sind wir schlauer: nach mehreren Wochen (schriftlich angefragt wegen der Namensänderung am 16.3 sowie 21.3) ohne irgend eine Inforamtion, mehrere male auch Telefonisch immer wieder gesagt es ist in bearbeitung habe ich gestern per Telefon die Info erhalten:
      "Eine Namensänderung ist möglich, die Fluggeselschaft (Air France) verlangt für die neuausstellung des Flugtickets eine Gebühr von 1090€"

      Musste am Telefon zuerst 2 mal nachfragen ob das kein versprecher war, aber bei FTI meinte nur das ist die Gebühr die sie bekommen haben für diese änderung...
      Wohlgemerkt die Reise kostet pro Person 1310€ ...
      Für mich ist das ganz klarer Wucher bzw in keinster weise eine "angemessene" Entschädigung für den entstandenen Aufwand für die Änderung und wir da Rechtlich sicher etas machen könnten.
      Was uns aber nichts bringt, da wir in 3 Wochen fliegen und streitereien dies mit sicherheit Wochen hinauszögern wird, und wir diese Namensänderung einfach brauchen.
      Toll auch das man direkt auf der AirFrance Seite den exakt selben Flug Paris-Puntacana am 5.5 mit Rückflug gesammt um 700€ noch buchen kann...

      Nach Rückkehr vom Urlaub wird dies aber ganz sicher dem Anwalt übergeben

      vonGallensteinV 1 Antwort Letzte Antwort
      Antworten Zitieren
      • leon52L leon52

        So, seit heute sind wir schlauer: nach mehreren Wochen (schriftlich angefragt wegen der Namensänderung am 16.3 sowie 21.3) ohne irgend eine Inforamtion, mehrere male auch Telefonisch immer wieder gesagt es ist in bearbeitung habe ich gestern per Telefon die Info erhalten:
        "Eine Namensänderung ist möglich, die Fluggeselschaft (Air France) verlangt für die neuausstellung des Flugtickets eine Gebühr von 1090€"

        Musste am Telefon zuerst 2 mal nachfragen ob das kein versprecher war, aber bei FTI meinte nur das ist die Gebühr die sie bekommen haben für diese änderung...
        Wohlgemerkt die Reise kostet pro Person 1310€ ...
        Für mich ist das ganz klarer Wucher bzw in keinster weise eine "angemessene" Entschädigung für den entstandenen Aufwand für die Änderung und wir da Rechtlich sicher etas machen könnten.
        Was uns aber nichts bringt, da wir in 3 Wochen fliegen und streitereien dies mit sicherheit Wochen hinauszögern wird, und wir diese Namensänderung einfach brauchen.
        Toll auch das man direkt auf der AirFrance Seite den exakt selben Flug Paris-Puntacana am 5.5 mit Rückflug gesammt um 700€ noch buchen kann...

        Nach Rückkehr vom Urlaub wird dies aber ganz sicher dem Anwalt übergeben

        vonGallensteinV Offline
        vonGallensteinV Offline
        vonGallenstein
        schrieb am zuletzt editiert von
        #23

        @leon52

        Wenn Du mit dem Thema zum Anwalt rennst, läufst Du Gefahr, nur noch mehr Geld zum Fenster rauszuwerfen. Je nachdem, wie die Reise produziert worden ist, kann es nämlich durchaus sein, dass das ursprüngliche Ticket nicht umgeschrieben werden kann und stattdessen ein neues ausgestellt werden muss (und danach sieht's mit hier gerade aus). Sollte das so sein, dann hat das auch nichts mit "Wucher" zu tun, sondern schlichterdings mit den vertraglichen Grundlagen, die Eurer Buchung nunmal zugrunde lagen. Ausführlicheres zu dieser Konstellation lässt sich hier im Forum in epischer Breite in verschiedensten Threads nachlesen...

        Wer etwas will, findet Wege. Wer etwas nicht will, findet Gründe.

        1 Antwort Letzte Antwort
        Antworten Zitieren
        • Ahotep2A Offline
          Ahotep2A Offline
          Ahotep2
          Moderator Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
          schrieb am zuletzt editiert von
          #24

          Vielleicht war es wie vermutet XFTI, dann ist das durchaus möglich, da komplett neuer Vorgang. Lese mal wie dynamische X Reisen produziert bzw. eingekauft werden...

          1 Antwort Letzte Antwort
          Antworten Zitieren
          • vonschmelingV Offline
            vonschmelingV Offline
            vonschmeling
            Moderator
            schrieb am zuletzt editiert von
            #25

            ... und insbesondere die AGB des Veranstalters. Wenn du das dem Anwalt überlässt wird´s erst so richtig teuer!

            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
            "Im Herzen barfuß!"

            leon52L 1 Antwort Letzte Antwort
            Antworten Zitieren
            • leon52L Offline
              leon52L Offline
              leon52
              schrieb am zuletzt editiert von leon52
              #26

              Danke für die Antworten, nein es ist FTI, in den Reiseunterlagen steht bei FTI das Namesnänderungen 35€ kosten, die wenn eventuell Reiseunterlagen/Tickets bereits ausgestellt/personalisiert sind höher ausfallen kann.
              DIe Dame am Telefon von FTI hat mir gesagt dieser Preis ist nicht von Ihnen sondern würde die ARline für die Neuaustellung des TIckets fordern.
              Wohl gemerkt haben wor 7 Wochen vor Abreise bereits wegen der Namesnäderung angefragt, wie kann eine AIrline sogar dafür mehr Geld verlangen als die Flugtickets, wenn man sie aktuell extra buchen würde, weniger kosten?

              Wir haben sowiso nicht damit gerechnet das es nur bei den 35€ bleiben wird, so mit 2-300€ eventuell hätten wir eingeplant, aber über 1000€ nur damit im System der Name geändert wird, kann mir keiner sagen das dieser aufwand in irgend einer relation zum geforderten Preis ist.

              ABer wir schon geschreiben bleibt uns nichts anderes übrig als dies so anzunehmen.
              Habe jedoch die kompletten unterlagen/mailverkehr zum Konsumentenschutz weitergeleitet, nur für eine unverbindliche Information.
              Diese Antwort habe ich erhalten:

              "bei Übertragung der Reise darf der Reiseveranstalter die tatsächlich anfallenden Kosten die für die Änderung anfallen verrechnen (z.B. Stornierung und Neuausstellung des Beförderungsausweises). Die Kosten dürfen nicht unangemessen sein.
               
              Nachdem wir aus dem beigefügten Mailverkehr entnehmen, dass Sie der Namensänderung und der verrechneten Kosten bereits zugestimmt haben, wird es hier schwierig werden. Dennoch raten wir Ihnen vom Reiseveranstalter eine Aufstellung der tatsächlich angefallenen Gebühren, Entgelte und zusätzlichen Kosten zu verlangen um nachvollziehen zu können, wie sich der Betrag zusammengesetzt hat.
               Gerne können Sie uns diese zur Durchsicht übermitteln."

              "wir nehmen an, dass die Fluglinie wahrscheinlich die Kosten verrechnet (Neubuchung des Flugtickets). Ob hier die Angemessenheit noch vorliegt ist sehr fraglich. "

              1 Antwort Letzte Antwort
              Antworten Zitieren
              • vonschmelingV vonschmeling

                ... und insbesondere die AGB des Veranstalters. Wenn du das dem Anwalt überlässt wird´s erst so richtig teuer!

                leon52L Offline
                leon52L Offline
                leon52
                schrieb am zuletzt editiert von
                #27

                @vonschmeling sagte:

                ... und insbesondere die AGB des Veranstalters. Wenn du das dem Anwalt überlässt wird´s erst so richtig teuer!

                meine damit dies würden wir der Privat-Rechtschutzversicherung übergeben, einen Anwalt auf eigene Kosten währe hier natürlich alleine wegen den Anwaltskosten sinnlos.

                1 Antwort Letzte Antwort
                Antworten Zitieren
                • vonschmelingV Offline
                  vonschmelingV Offline
                  vonschmeling
                  Moderator
                  schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                  #28

                  Warum? Falls deine Klage Erfolg hat zahlt die Beklagte die Anwaltskosten.
                  Du musst ggf. den Sachstand von der Versicherung beurteilen lassen. Falls keinerlei Erfolgsaussichten bestehen wird die nämlich keine Verfolgung befürworten.
                  Nun gut, es gibt allerdings bereits eine einschlägige Spruchpraxis zum Thema "Ersatzperson". Mehr darüber solltest du im Unterforum Meinungen zu reiserechtlichen Fragen finden oder einfach mal das Schlagwort googeln.
                  Ferner wird nicht einfach etwas "im System" geändert, das ursprüngliche Ticket (non refundable) wird weitgehend entwertet und ein neues muss ausgestellt werden. Das hat mit X Produktion wenig zu tun, es handelt sich ein Linienflugticket, das bereits personalisiert ist und ungültig wird.

                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                  "Im Herzen barfuß!"

                  leon52L 1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • vonschmelingV vonschmeling

                    Warum? Falls deine Klage Erfolg hat zahlt die Beklagte die Anwaltskosten.
                    Du musst ggf. den Sachstand von der Versicherung beurteilen lassen. Falls keinerlei Erfolgsaussichten bestehen wird die nämlich keine Verfolgung befürworten.
                    Nun gut, es gibt allerdings bereits eine einschlägige Spruchpraxis zum Thema "Ersatzperson". Mehr darüber solltest du im Unterforum Meinungen zu reiserechtlichen Fragen finden oder einfach mal das Schlagwort googeln.
                    Ferner wird nicht einfach etwas "im System" geändert, das ursprüngliche Ticket (non refundable) wird weitgehend entwertet und ein neues muss ausgestellt werden. Das hat mit X Produktion wenig zu tun, es handelt sich ein Linienflugticket, das bereits personalisiert ist und ungültig wird.

                    leon52L Offline
                    leon52L Offline
                    leon52
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #29

                    Danke für deine Antwort,
                    klar bei asusicht auf erfolg, aber dafür haben wir auch eine Rechtschutzversicherung...

                    Richtig es gibt sehr viele Gerichtsurteile, auch gegen FTI bei Pauschalreisen wo viel zu hohe Gebühren verlangt wurden.
                    Und selbst wenn das Ticket entwertet werden muss und neu ausgestellt, wobei ja kein neuer Sitzplatz dazu gebucht wird bzw die Aireil keine extra Platz belegen muss, selbst mit einer Neuaustellung sind die 1090€ 370€ über den Kosten, wenn ich jetzt selber den FLug nach Puntacana buchen würde.

                    1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • vonschmelingV Offline
                      vonschmelingV Offline
                      vonschmeling
                      Moderator
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #30

                      Ich meinte Entscheidungen zu deinem Vorteil, die die Kostenforderungen bei Ersatzpersonen erheblich eingrenzen. In D ist das im §651e BGB geregelt (ich nehme an, du kommst nicht aus D?).
                      Der Hinweis, eine präzise Kostenaufstellung zu verlangen ist daher absolut korrekt - denn mehr darf der Veranstalter nicht verlangen.
                      Ferner wäre in deinem speziellen Fall zu berücksichtigen, ob du die Reise tatsächlich ab Paris antrittst, andernfalls geht dein Preisvergleich nämlich ins Leere.

                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                      "Im Herzen barfuß!"

                      DOMREPBOCACHICAD 1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • vonschmelingV vonschmeling

                        Ich meinte Entscheidungen zu deinem Vorteil, die die Kostenforderungen bei Ersatzpersonen erheblich eingrenzen. In D ist das im §651e BGB geregelt (ich nehme an, du kommst nicht aus D?).
                        Der Hinweis, eine präzise Kostenaufstellung zu verlangen ist daher absolut korrekt - denn mehr darf der Veranstalter nicht verlangen.
                        Ferner wäre in deinem speziellen Fall zu berücksichtigen, ob du die Reise tatsächlich ab Paris antrittst, andernfalls geht dein Preisvergleich nämlich ins Leere.

                        DOMREPBOCACHICAD Offline
                        DOMREPBOCACHICAD Offline
                        DOMREPBOCACHICA
                        schrieb am zuletzt editiert von DOMREPBOCACHICA
                        #31

                        Vieleicht mal bei Air France direkt anrufen und nachfragen. Eine Namensänderung hat bei mir bei Air France vor ca 2 Jahren 80 Euro gekostet. Allerdings war das keine Pauschalreise, sondern direkt bei der Fluggesellschaft gebucht. Einmal sogar überhaupt nichts, da hatte ich meinen Namen versehentlich falsch geschrieben. Die TelefonNr. findest du auf der Webseite von Air France.

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • vonschmelingV Offline
                          vonschmelingV Offline
                          vonschmeling
                          Moderator
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #32

                          Bei direkt von der Airline ausgestellten Tickets hat man ganz andere Möglichkeiten als bei Agenturtickets. Daher wird wohl leider auch die direkte Kontaktaufnahmen nicht helfen.
                          I.d.R. rechnen die Veranstalter nicht mehr mit pauschalen Kompensationsabschlägen sondern können die Kosten mühelos nachweisen.

                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                          "Im Herzen barfuß!"

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • leon52L Offline
                            leon52L Offline
                            leon52
                            schrieb am zuletzt editiert von leon52
                            #33

                            So, haben letzten DIenstag nun die neue Buchungsbestätigung mit dem geänderten Namen erhhalten, Kosten: 1016€.
                            Diese nun auch Bezahlt da so kurzfristig die anderen ändlich "unbesorgt" in den Urlaub können.

                            Nun gibt es aber ein neues Problem: Reiseunterlagen am Mittwoch erhalten.
                            Haben 2 eigene Pauschalreisen gebucht, zu 2. (ich und ein Freund bzw bie mir nun jemand anders) und ein Freund extra, da dieser alleine einen Bungalwo wollte, aber sonst so alles exakt gleich.

                            Flugdaten haben sich beim Linienflug Air France PC - Paris /retour jeweils um 1 Stunde nach hinten verschoben.
                            Urspürnglich war bei uns dier Rückflug wie folgt:

                            Punta cana-Paris Ankunft 11:10 Anschlussflug Paris - München 13:00

                            dieser wurde umgebucht da wir nun erst um 12:15 in Paris ankommen Anschlussflug: 15:40

                            soweit so gut das passt ja alles.
                            Beim Freund jedoch wurde beim FLug Paris-München nichts geeändert.
                            Der hat also: Ankunft Paris 12:15 Anschlussflug München 13:05

                            der hat also genau 50 min zeit von ANkuft aus PC zum Flug nach München. Das ist doch viel zu wenig?

                            Der größte schwachsinn aber warum wurden wir umgebucht und er nicht? Haben natürlich nachgefragt, zuerst bei uns wurde gesagt ja Sie haben einen späteren FLug da es zeitlich sonst sehr knapp wird... Auf die Frage dan warum bei der anderen Buchung der alte Flug ist bzw nur 50min Zeit, sagte die nur das kann sie nicht sagen das machen die Kollegen in der FLugabteilung...wir sollen doch bitte eine Mail schicken...

                            Das doch echt nicht mehr war..hatten so nooch nei einen Zwischen stopp aber denke so wie ich es im Internet auch lese ist unter 1 Stunde gerade bei so große Flughäfen das schon extrem , von einer Flugverspätung ganz zum schweigen...
                            Auch gefragt was den dan sei wen er den Anschlussflug verpasst, Aussage: Dan muss er sich um einen neuen FLug kümmern... das doch echt die höhe.
                            Natürlich am Mittwoch gleich eine Mail geschrieben und was sonst keine Antwort bis jetzt.

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • HABERLINGH Offline
                              HABERLINGH Offline
                              HABERLING
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #34

                              Na ja, wenn du in den gleichen Ton wie hier nachgefragt hast wundert mich nichts mehr.
                              Dir ist schon klar das nicht alle Passagiere zur gleichen Zeit über eine Flugzeitverschiebung informiert werden können.😳

                              "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • michi137M Offline
                                michi137M Offline
                                michi137
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #35

                                Sollte die Umsteigzeit nicht reichen, wird er auf einen späteren Flug umgebucht. Muss natürlich in Paris dann zum Schalter, das ist kein Akt und kein Grund für große Aufregung.
                                Und es kann durchaus reichen, wir sind in Paris locker mit 45 Min. umgestiegen, er muss ja nur zum neuen gate.

                                Ansonsten stimme ich HABERLING zu.

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • leon52L Offline
                                  leon52L Offline
                                  leon52
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #36

                                  Entschuldigung aber was heißt dieser Ton?

                                  Die Flugzeitenänderubg haben wir schon vor 3 Wochen bei checkmytrip gesehen.
                                  Also wird bei dem anderen nichts mehr geändert.
                                  Wen man von FTI die Aussage zuerst bekomm :ja sie wurden umgebucht weil es zeitlich sehr knapp wird.
                                  Aber wegen der anderen Pauschalreise dan die aussage ja ist halt so … das ist doch nicht normal..

                                  Und wenn man insgesammt um die 15 Mails und sicher 10mal angerufen hat in de letzten 5 Wochen… und es wird immer gesagt wir werden in den nächsten Tagen verständigt und 2 Wochen später nichts.. sorry aber irgendwann reicht es auch

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • vonschmelingV Offline
                                    vonschmelingV Offline
                                    vonschmeling
                                    Moderator
                                    schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                                    #37

                                    Hast du direkt bei FTI gebucht, leon52?
                                    Ansonsten wäre für all diese Belange dein Reisebüro / OTA zuständig.
                                    Vielleicht hätten die schneller geantwortet? 😏
                                    Imho sind 50 min am CDG auch nicht so ne Herausforderung und durchaus machbar.
                                    Übrigens meint HABERLING evtl. die Tatsache, dass man bei deinen Beiträgen bisweilen an die Benutzung eines google Übersetzers denkt?
                                    Je präziser man eine Frage formuliert desto präziser sind die Antworten. Is n altes Lied ...

                                    Ein Wort noch zu den Umbuchungskosten / aka Namensänderung:
                                    Du hast erwähnt, die Preise ab CDG seien niedriger als der von euch verlangte Betrag, offenbar geht es aber von/bis MUC? Ist schon ein Unterschied.
                                    Die Airline wird vortragen, man habe das Ticket nicht wieder verkaufen können. Entbehrt zwar jeglicher Logik, da ja eine Ersatzperson ein Ticket erworben hat, ist aber üblich, sofern auf den gegenständlichen Operating noch Vakanzen vorhanden sind.
                                    Mit etwas Chuzpe kann man sich aber durchaus an ein Bestreiten wagen, zumal ihr den Wiederkäufer ja sogar persönlich geliefert habt.
                                    Offen gestanden teile ich in solchen Konstellationen die Auffassung der Verbraucher (aka Konsumenten)schützer, die Forderung ist unangemessen.
                                    Nicht zu vergessen: Für das nicht genutzte Ticket habt ihr Anspruch auf Erstattung der Steuern und und einen nicht unerheblichen Teil der Gebühren.

                                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                    "Im Herzen barfuß!"

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • leon52L Offline
                                      leon52L Offline
                                      leon52
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #38

                                      Danke für deine Antwort, vonschmeling.
                                      Wir gehen auch davon aus das die 50 min, hoffentlich ausreichen werden und so alles gut ist. Es geht einfach um die Logik dahinter, warum wir auf einen späteren Flug umgebucht werden, mit der Begründung es wäre sonst zu knapp, aber beim Freund ist es wieder egal...

                                      Bezüglich Namensänderung war es uns jetzt einmal wichtig, dass alles so funktioniert hat und der Reise nichts im Wege steht. Über eventuelle Rückerstattungen werden wir nach dem Urlaub schauen, was möglich ist oder halt nicht.

                                      1 Antwort Letzte Antwort
                                      Antworten Zitieren
                                      Antworten
                                      • In einem neuen Thema antworten
                                      Einloggen
                                      • Sortiert nach
                                      • Älteste zuerst
                                      • Neuste zuerst
                                      • Meiste Stimmen

                                      • 1
                                      • 2
                                      • 2 von 2
                                      Reiseforum Service
                                      • RSS-Feed abonnieren
                                      • Verhaltensregeln im Reiseforum
                                      • Reiseforum Hilfe
                                      • Forensuche
                                      • Aktuelle Themen

                                      • Inhalte melden
                                      • Veranstalter AGB
                                      • Nutzungsbedingungen
                                      • Datenschutz
                                      • Privatsphäre-Einstellungen
                                      • AGB
                                      • Impressum
                                      © 1999 - 2026 HolidayCheck AG. Alle Rechte vorbehalten.
                                      • Erster Beitrag
                                        Letzter Beitrag