Schadensersatz - Probleme mit Thomas Cook
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..und vor allem um auf den Boden der Tatsachen zurückzukommen sollte man vielleicht mal sich die sog. "Frankfurter Tabelle" zu Gemüte führen, die dort angegebenen Reisepreis minderungen(nicht zu verwechseln mit Entschädigungen) lassen sehr gut erkennen was bei begründeten(z.B. vor Ort beim RL gerügten und nicht abgestellten Mängeln) in der Regel meist auch ohne Einlegen von Rechtsmitteln (nicht nur von TC) auch geleistet wird.
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serialdreamer:
@vonschmeling
Leider ..... waren diese 15 Seiten voll mit echtem Text und keine leeren Worthülsen oder künstlich gestreckte Passagen.@serialdreamer
Wenn ich mir hier so deine Postings durchlese halte ich die Behauptung mindestens für recht kühn. Und die 5 CD`s an die Geschäftsführer sind bestenfalls bis in Sekretariat gelangt und selbst das würde ich stark bezweifeln. Halte dich an die Ratschläge die dir hier einige wohlmeinende User gegeben haben. -
Beim Zusammentreffen mehrerer Minderungsgründe können sich gem. tabellarischer Richtwerte auch mal erhebliche Ansprüche ergeben - da wird ja kumuliert.
Im vorgetragenen Fall gab es jedoch offenbar sogar eine Alternative, die die Beschwerde zumindest teilweise wieder aufhebt.
(Abgesehen von dem dramatischen Wasserweinglas natürlich!) -
Willkommen im Forum! Tipps hast du hier schon etliche gute bekommen
.Was mir persönlich bei der ganzen Diskussion fehlt, ist die Aussage, dass du deine festgestellten Mängel unverzüglich nach Bemerken bei der Reiseleitung - also bei der nächsten RL-Sprechstunde - angezeigt hast. Die hat nämlich ein Formular, das sie mit dir gemeinsam ausfüllt, in dem die Missstände detailliert beschrieben werden. Eine Frist zur Abhilfe solltest du an dieser Stelle auch setzen.
Falls das Problem vor Ort nicht zu deiner Zufriedenheit gelöst werden kann, reichst du eine Kopie dieses Formulars nach deiner Rückkehr hier beim RV ein, unter Angabe einer konkreten Summe als Entschädigung. Achtung, Frist! Ob du die dann auch erhältst, steht auf einem anderen Blatt.
Ob deine Beschwerde beim RV ohne diese Dokumention erfolgreich sein wird, bezweifele ich. Der einzuhaltende Rechtsweg ist klar vorgegeben, und wenn du den nicht beschreitest, kannst du sogar 100 Seiten schreiben ...
. Mir persönlich wäre die Zeit dafür viel zu schade. So du eine Rechtsschutzversicherung (meine Verkehrsrechtschutz- Versicherung deckelt auch Reiserecht) besitzt, kannst du ja mal den Anwalt deines Vertrauens befragen, aber Zusatzgeld für einen Anwalt würde ich ohne korrekte Reklamation am Urlaubsort nicht ausgeben.Im HC-Blog findest du unter http://blog.holidaycheck.de/reiserecht-tipps/
auch für Reiserechts-Laien gut verständliche Infos zum Thema. Den "VOLLEN" Kaufpreis zurück? In o.g. HC-Blog findest du auch die Frankfurter Tabelle, bitte rechne selbst, was insgesamt alles schieflaufen muss
.LG
Dagmar -
serialdreamer:
... aber das Highlight war und das war unser Grund zum Manager zu gehen ...Tatsächlich wurde offenbar nur im Hotel direkt Beschwerde geführt, kein Wort zur örtlichen Reiseleitung?!
Ein prozessualer Erfolg könnte leider allein schon daran scheitern ... ausgenommen der serialdreamer hat uns tatsächlich maßgebliche Details vorenthalten?