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Flugzeitänderung vor der Reise

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • REJBodenheimR Offline
    REJBodenheimR Offline
    REJBodenheim
    schrieb zuletzt editiert von
    #5201

    Wer ist denn dieser Vermittler?
    In deinem ersten Post schreibst du hättest über XTUI gebucht. Also wusstest du schon bei wem du buchst.
    Aber gut... Schau doch mal in die Bestätigung deiner Buchung bei den Flugzeiten. Da steht bestimmt, dass diese Flugzeiten nur vorläufig sind bzw. dass sie sich ändern können.
    Das ist leider ein weiter verbreiteter Fall bei Pauschalreisen: man bucht vermeintlich gute Flugzeiten und ist entäuscht / empört, dass sie in eine für einen ungüstige Zeit verschoben werden. Klingt doof, gehört aber in den Rahmen des Möglichen und des Erlaubten.

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    • vonschmelingV Offline
      vonschmelingV Offline
      vonschmeling
      Moderator
      schrieb zuletzt editiert von
      #5202

      Nein, kein Wirrwarr, bei der Buchung stimmst du den AGB zu, du solltest sie verstehend lesen.

      Änderungen der Reisezeiten sind auch bei nicht dynamisch gepackten Reisen keinesfalls ausgeschlossen, die LFU behalten sich dies ausdrücklich vor, und der Veranstalter muss es ausbaden.
      Insofern ist der Vertrag nicht geändert / einseitig aufgehoben, Anpassungen der Flugzeiten werden vorbehalten innerhalb des Vertrages, sind also vertraglich legitimiert.
      Eine Reisepreisminderung kommt unbeachtlich der Prädikate "dynamisch" oder "klassisch" in Betracht, z.B. wenn du durch die Änderung einen Tag der Nutzung des Hotels weitgehend einbüßt.
      Je nach Beeinträchtigung hast du dann Anspruch auf Ersatz für 50-100% eines Tagessatzes der Reise, ermittelt auf den gesamten Preis und nicht nur auf den Hotelanteil.

      Die Spruchpraxis geht in die Richtung trotz aller Vorbehalte reale Verluste bei der Aufenthaltsdauer als 100% Minderung zu bewerten für z.B. den Anreisetag.
      Das macht zumeist ein Atömchen mehr aus als die bekannten 5% ab der 5. Stunde, dennoch wundere ich mich immer wieder über die Kläger, die wegen >60€ Gerichte mit ihrem Sachverhalt belästigen ... ???

      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
      "Im Herzen barfuß!"

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      • AlpinerThermenfreund285A Offline
        AlpinerThermenfreund285A Offline
        AlpinerThermenfreund285
        schrieb zuletzt editiert von
        #5203

        Ich glaube ihr habt mich falsch verstanden. Natürlich kann der Veranstalter laut AGB die Bestandteile ändern und ja, es waren voraussichtliche Flugzeiten. Aber ich muss ja nicht jede Änderung ohne Minderung o.Ä. akzeptieren. Nach der mMn erheblichen Änderung von 17:00 Uhr auf 7:55 Uhr stünde uns das Recht auf kostenlose Stornierung zu. Diese habe ich, nachdem ein anderer Flug von XTUI abgelehnt wurde, direkt angefragt. Bis heute warte ich hier auf eine Rückmeldung. Stattdessen haben sie nach 3 Wochen 50€ Minderung angeboten, was nicht der Entschädigung laut Frankfurter Tabelle entspricht, die wäre beim Tagesreisepreis höher. Und dieses Vorgehen finde ich nicht in Ordnung…

        AlpinerThermenfreund285A 1 Antwort Letzte Antwort
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        • AlpinerThermenfreund285A AlpinerThermenfreund285

          Ich glaube ihr habt mich falsch verstanden. Natürlich kann der Veranstalter laut AGB die Bestandteile ändern und ja, es waren voraussichtliche Flugzeiten. Aber ich muss ja nicht jede Änderung ohne Minderung o.Ä. akzeptieren. Nach der mMn erheblichen Änderung von 17:00 Uhr auf 7:55 Uhr stünde uns das Recht auf kostenlose Stornierung zu. Diese habe ich, nachdem ein anderer Flug von XTUI abgelehnt wurde, direkt angefragt. Bis heute warte ich hier auf eine Rückmeldung. Stattdessen haben sie nach 3 Wochen 50€ Minderung angeboten, was nicht der Entschädigung laut Frankfurter Tabelle entspricht, die wäre beim Tagesreisepreis höher. Und dieses Vorgehen finde ich nicht in Ordnung…

          AlpinerThermenfreund285A Offline
          AlpinerThermenfreund285A Offline
          AlpinerThermenfreund285
          schrieb zuletzt editiert von
          #5204

          Im Übrigen gelten für TUI und XTUI (inkl. ltur) dieselben AGB, also spielt es im Hinblick auf die AGB keine Rolle, ob dynamisch oder klassisch

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • HABERLINGH Offline
            HABERLINGH Offline
            HABERLING
            schrieb zuletzt editiert von
            #5205

            Hallo, dir muss aber klar sein dass die Frankfurter Tabelle nur eine unverbindliche Orientierungshilfe ist und die du im Zweifelsfall gerichtlich durchsetzen lassen musst. Das mit der kostenlosen Stornierung hatte ich schon geschrieben.

            "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • vonschmelingV Offline
              vonschmelingV Offline
              vonschmeling
              Moderator
              schrieb zuletzt editiert von
              #5206

              Ferner ist bekannt, dass die AGB sehr ähnlich sind, ausgenommen die Stornierungen / deren Kosten.
              Wie gesagt, ein Rücktritt ohne Gebühren steht dir offen und bei der Größenordnung der Verschiebung außerdem gem. neuerer Spruchpraxis ein kompletter Tagessatz der Reise.
              Du solltest genau diese beiden Alternativen (Rücktritt und Minderung) kommunizieren und zwar an deinen Vermittler. Dieser ist soweit dein Ansprechpartner und nicht der Veranstalter.

              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
              "Im Herzen barfuß!"

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • HABERLINGH Offline
                HABERLINGH Offline
                HABERLING
                schrieb zuletzt editiert von
                #5207

                Da gibt es so viele wenn und aber...
                Flugzeitenänderung bei Pauschalreisen,
                Geld zurück nach verschobenem Flug: So geht's , klick hier

                "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

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