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Flugzeitänderung vor der Reise

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • vonschmelingV 1
    vonschmelingV 1
    vonschmeling
    Moderator
    schrieb am zuletzt editiert von
    #2161

    So oder so - des einen Wohl ist des andern Wehe -und persönlich ist sowieso nix.

    Katastrophe - Umbuchung auf CONDOR!
    Na dann ... rolleyes ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
    "Im Herzen barfuß!"

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    • LoddarlineL Offline
      LoddarlineL Offline
      Loddarline
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2162

      Es geht sich lediglich um die Flugzeit und nicht um die Fluggesellschaft ... aber ich seh schon, einen Seitenhieb bekommt man hier immer mit .... ob man freundlich fragt oder sich wie die Axt im Wald benimmt.... aber trotzdem vielen Dank für die Auskunft....

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • de la DivaD Offline
        de la DivaD Offline
        de la Diva
        schrieb am zuletzt editiert von
        #2163

        @Loddarline

        Natürlich ist es Unsinn, zu behaupten man habe die früheren Zeiten zu einem höheren Preis gebucht.....ich gehe mal davon aus, dass das nicht nachweisbar ist, oder?

        Wenn man mal quer liest - hier im Thread - kann man auch mitbekommen, dass Charterflüge Charterflüge sind und eben keine Linienflüge, die einem festen Flugplan folgen.
        Es gilt immer noch der Anreisetag als Anreisetag.
        Warum die Hamburg Airways nicht fliegt kann dir der RV beantworten, man muss nur fragen!

        Das hat auch nix mit einem Seitenhieb zu tun sondern eher mit realem Alltag.!

        Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem. ' CJS' ;o)

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • LoddarlineL Offline
          LoddarlineL Offline
          Loddarline
          schrieb am zuletzt editiert von
          #2164

          @de la Diva Ich hätte vielleicht dieses Zitat zitieren sollen:

          Katastrophe - Umbuchung auf CONDOR!
          Na dann ... rolleyes ...

          das war von mir mit "Seitenhieb" gemeint und nicht das Thema ansich.

          Wie vonschmelling schon schrieb: "des einen Wohl ist des andern Weh -
          Wir legen halt mehr Wert auf frühe Abflugzeiten und da ist es mir egal, ob ich die mit Hamburg Airways, TuiFly, Condor, Lufthansa oder Air Berlin fliege. Wenn wir Condor gewollt hätte, dann hätten wir Condor gebucht. Dem einen sind die Fluggesellschaften und dem anderen halt die Flugzeiten wichtig. Bei uns sind es Flugzeiten.
           
          Und bei fast 8,5 Stunden Verschiebung nach hinten ist es halt ärgerlich. Verschiebt sich ein Flug um 2-3 Stunden, da sagt kein Mensch etwas.

          Ich werde mich mit dem Reiseveranstalter in Verbindung setzen und hören was los ist.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • de la DivaD Offline
            de la DivaD Offline
            de la Diva
            schrieb am zuletzt editiert von
            #2165

            @Loddarline

            So gehen die persönlichen Meinungen halt auseinander, einer legt besonderen Wert auf eine relativ zuverlässige Airline (in ALLEN Bereichen) und hängt an seinem Leben (übertrieben ausgedrückt), der andere sieht nur die Flugzeiten, die sich ausdrücklich als unverbindlich bezeichnen.

            Für mich ist sehr häufig unverständlich, dass schon reflexartig behauptet wird, die RV bzw. Charterfluggesellschaften tun das alles nur ihren Kunden an um sie "abzuzocken", "verarxxxxn", zu "betrügen" usw.usf. - man nimmt das alles immer persönlich ....

            Die Idee beim RV nachzufragen ist gut und richtig - vermutlich konnte die Hamburg Airways den Flug nicht durchführen und deshalb habt ihr dann einen Flug  am gleichen Tag mit der Condor bekommen. Da ihr sowieso erst ab 14:00 Uhr Anspruch auf die Hotelleistungen habt
            und die Anreise nun mal zu einer Reise dazugehört, geht eigentlich nix verloren.....

            Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem. ' CJS' ;o)

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • vonschmelingV 1
              vonschmelingV 1
              vonschmeling
              Moderator
              schrieb am zuletzt editiert von
              #2166

              @Loddarline
              ... und wenn du Hamburg Airways haben wolltest, hättest du eben die buchen müssen!
              An sich ganz einfach - nur falls der Flug gestrichen ist, hättest du jetzt keine komfortable Umbuchung auf die CONDOR sondern dürftest dich selbst um einen Ersatzflug kümmern - zu wahrscheinlich reichlich höheren Kosten.

              Man sollte immer das große Ganze im Blick behalten und nicht einfach drauflosschimpfen ...
              😉

              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
              "Im Herzen barfuß!"

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              • LoddarlineL Offline
                LoddarlineL Offline
                Loddarline
                schrieb am zuletzt editiert von
                #2167

                @ vonschmelling .....Es ist gut. ...

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • vonschmelingV 1
                  vonschmelingV 1
                  vonschmeling
                  Moderator
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #2168

                  Ob gut oder schlecht - es sind jedenfalls die Fakten bezüglich hinzunehmender Änderungen der Reisezeiten.
                  Wenn dir diese so wichtig sind buche direkt bei der Airline, Risiken sind genannt. :?

                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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                  • krabelK Offline
                    krabelK Offline
                    krabel
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #2169

                    Warum muss man hier immer wieder nachtreten. Sie hat doch geschrieben, dass es gut ist, dass kann man doch auch mal so stehen lassen ohne fast jedes Mal noch einen drauf zu setzen. Oder müssen hier bestimme User immer das letzte Wort haben?

                    1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • vonschmelingV 1
                      vonschmelingV 1
                      vonschmeling
                      Moderator
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #2170

                      @krabel
                      Mei, worum geht es denn? 😱
                      Meiner bescheidenen Ansicht nach doch um das Ausräumen von irrtümlichen Erwartungen und nicht etwa nur um "persönliche Vorlieben"!?
                      ❓

                      Bezüglich Loddarline ist das beispielsweise die der "besseren Flugzeit" innerhalb eines pauschalen Arrangements - wenn sie darauf großen Wert legt gibt´s eben probatere Möglichkeiten.
                      Ebenfalls ein Irrtum steckt in "wenn ich DE wollte, hätte ich DE gebucht!" - hat sie nicht, aber eben auch nicht HK - sondern nur eine Flugreise von A nach B mit dem "voraussichtlichen Operator HK um n Uhr".

                      Das hat nicht das Mindeste mit "Nachtreten" oder dem "letzten Wort" gemein, es dreht sich schlicht und einfach um fachdienliche Informationen zur künftigen Vermeidung unerfreulicher Überraschungen.

                      Zudem geht es auch nicht gut, eine auf Forenebene angeregte Diskussion nur auf die persönlichen Interessen zu begrenzen und mit einem "es ist gut" die einzelne Causa übergreifende Hinweise mit einem "es ist gut" komplett abwürgen zu wollen?! Sorry ... :?

                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                      "Im Herzen barfuß!"

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • HC-Mitglied985931H Offline
                        HC-Mitglied985931H Offline
                        HC-Mitglied985931
                        Gesperrt
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #2171

                        Loddarline, was ist denn im Reisebüro rausgekommen?

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • odin69O Offline
                          odin69O Offline
                          odin69
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #2172

                          kurze info nachdem wir nun wieder daheim sind.
                          nach einer beschwerde vom reisebüro und einer mail mit drohung von rechtlichen schritten wurde unser rückflug aus "kulanz" auf einen abendflug mit einer anderen fluggesellschaft umgebucht.

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • angsteA Offline
                            angsteA Offline
                            angste
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #2173

                            "...der andere sieht nur die Flugzeiten, die sich ausdrücklich als unverbindlich bezeichnen...."

                            Nur mal zur Erinnerung:

                            Das war mal.

                            Diese Klausel in den AGBs ist unzulässig.

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • curiosusC Offline
                              curiosusC Offline
                              curiosus
                              Gesperrt
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #2174

                              ...bitte das Urteil genau lesen... 😉

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • KourionK 1
                                KourionK 1
                                Kourion
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #2175

                                Und hier ist es 😉

                                Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • angsteA Offline
                                  angsteA Offline
                                  angste
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #2176

                                  curiosus:
                                  ...bitte das Urteil genau lesen... 😉

                                  Hab ich.
                                  Ausdrücklich "unverbindlich" ist nicht.

                                  "Die angegriffenen Klauseln unterliegen der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 3 Satz 1* BGB. Sie benachteiligen den Reisenden entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen und sind gemäß § 308 Nr. 4** und § 307 Abs. 1 Satz 1* BGB unwirksam."

                                  BGH

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • de la DivaD Offline
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                                    de la Diva
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #2177

                                    @angste

                                    bitte nicht nur Satzteile lesen sondern auch den Rest.Da steht nämlich noch dazu:

                                    "Die erste Klausel modifiziert das Hauptleistungsversprechen des Reisevertrags nicht nur dann, wenn feste Flugzeiten vereinbart wurden, sondern auch dann, wenn im Vertrag nur vorläufige Flugzeiten genannt sind. Nach allgemeinen Grundsätzen der Vertragsauslegung sind "voraussichtliche" Flugzeiten zwar nicht unter allen Umständen exakt einzuhalten. Der Reisende darf aber berechtigterweise erwarten, dass die Reisezeiten nicht ohne sachlichen Grund geändert werden und dass der aus den vorläufigen Angaben ersichtliche Zeitrahmen nicht vollständig aufgegeben wird."

                                    Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem. ' CJS' ;o)

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                      #2178

                                      @ de la Diva:

                                      Was willst jetzt damit sagen: das es damit doch ausdrücklich unverbindlich ist?

                                      Ich les daraus nur, das zwar geändert werden kann, aber nur mit sachlichem Grund und in zumutbarem Rahmen.

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • de la DivaD Offline
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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #2179

                                        @angste

                                        "Voraussichtlich" ist natürlich ein besserer Begriff als "unverbindlich", bedeutet aber schlußendlich so ziemlich das Gleiche.

                                        Natürlich sollte es IMMER einen sachlichen Grund geben oder glaubt man tatsächlich, dass die RV aus Spass oder aber in betrügerischer Absicht, Flugzeiten ändern?
                                        Es ist ausreichend wenn die Charterfluggesellschaft wegen zu geringer Auslastung den Flug streicht (lt. Gesetzgeber darf sie das), schon muss der Rv 'ne andere suchen  und die muss nicht zwingend die gleichen Flugzeiten bekommen oder das gleiche Routing und der gleiche Flugzeugtyp sein.....
                                        Und genau so etwas ist ein sachlicher Grund.

                                        Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem. ' CJS' ;o)

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                          angste
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #2180

                                          @de la Diva:

                                          Klar doch, der BGH hat sich mit Rabulistik beschäftigt. Wollte nur andere Ausdrücke in den AGB.
                                          Vergiss es.

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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