Weiter zum Inhalt
Bei HolidayCheck über 10 Millionen Bewertungen und Bilder für Hotels, Sehenswürdigkeiten und Reiseziele vergleichen und mit Preisvergleich und Tiefpreisgarantie Ihren Urlaub buchen!
  • Einloggen
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. Allgemeines Forum: Alles rund ums Reisen und mehr....
  4. Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
  5. Anfechtung Buchungsbestätigung wegen Irrtums durch Veranstalter
  6. Anfechtung Buchungsbestätigung wegen Irrtums durch Veranstalter

Anfechtung Buchungsbestätigung wegen Irrtums durch Veranstalter

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
870 Beiträge 171 Kommentatoren 350.6k Aufrufe
  • Sortiert nach
  • Älteste zuerst
  • Neuste zuerst
  • Meiste Stimmen
Antworten
  • In einem neuen Thema antworten
Einloggen
Dieses Thema wurde gelöscht. Nur Nutzer mit entsprechenden Rechten können es sehen.
  • KourionK Offline
    KourionK Offline
    Kourion
    schrieb am zuletzt editiert von
    #341

    Ich möchte im Zusammenhang mit dem Threadthema auch noch erwähnen, dass es sich ja nicht immer nur um Preiserhöhungen bei einer irrtümlichen Preiseingabe handelt.

    So waren auf der Website eines anderen Reiseportals mal Angebote zu 6049, 6099 €, usw. zu finden - über mehrere Seiten hinweg. Der Fehlerteufel lag in der zusätzlichen Null.
    OK, ich geh mal davon aus, das hat niemand gebucht.  😄  Aber - das gibt es halt ebenfalls. 😉

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

    1 Antwort Letzte Antwort
    Antworten Zitieren
    • curiosusC Offline
      curiosusC Offline
      curiosus
      Gesperrt
      schrieb am zuletzt editiert von
      #342

      Mam62, auch für Dich gelten hier die Forenregeln/Netiquette. Somit gilt für Dich das gleiche wie für Herodots!

      1 Antwort Letzte Antwort
      Antworten Zitieren
      • Roland4R Offline
        Roland4R Offline
        Roland4
        schrieb am zuletzt editiert von
        #343

        Zum Thema Schadenersatz habe ich hier bisher nichts gelesen.

        §122 Schadensersatzpflicht des Anfechtenden
        (1) Ist eine Willenserklärung nach 118 nichtig oder auf Grund der 119, 120 angefochten, so hat der Erklärende, wenn die Erklärung einem anderen gegenüber abzugeben war, diesem, andernfalls jedem Dritten den Schaden zu ersetzen, den der andere oder der Dritte dadurch erleidet, dass er auf die Gültigkeit der Erklärung vertraut, jedoch nicht über den Betrag des Interesses hinaus, welches der andere oder der Dritte an der Gültigkeit der Erklärung hat.
        (2) Die Schadensersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Beschädigte den Grund der Nichtigkeit oder der Anfechtbarkeit kannte oder infolge von Fahrlässigkeit nicht kannte (kennen musste).

        Die Frage ist, was ist bei einer angefochtenen Reisebuchung der Schaden, den man erleidet? Meiner Meinung nach die Differenz zwischen dem angefochtenen Preis und dem neuen. Aber vermutlich ist das juristisch anders, sonst würde man ja (indirekt) doch nur den ursprünglich vereinbarten Preis bezahlen.

        1 Antwort Letzte Antwort
        Antworten Zitieren
        • KourionK Offline
          KourionK Offline
          Kourion
          schrieb am zuletzt editiert von
          #344

          @Roland4
          "jedoch nicht über den Betrag des Interesses hinaus"


          Und den "Betrag des Interesses" erhältst du zurück. So verstehe ich es. 😉  
          Falls ich falsch liege, bitte berichtigen.

          @vs
          Eben erst gefunden. Klar - alles klar.  😄

          Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

          1 Antwort Letzte Antwort
          Antworten Zitieren
          • Roland4R Offline
            Roland4R Offline
            Roland4
            schrieb am zuletzt editiert von
            #345

            Hm. Die Sache steht und fällt wohl mit der Definition, was hier der Schaden ist. Nun, im nächsten Leben studiere ich mal Jura 😉

            1 Antwort Letzte Antwort
            Antworten Zitieren
            • Mam62M Offline
              Mam62M Offline
              Mam62
              schrieb am zuletzt editiert von
              #346

              Welcher Schaden entsteht denn dadurch, dass der Reisende auf die Gültigkeit vertraut hat? Seine evtl bereits geleistete Anzahlung bekommt er zurück.

              Hat er sich Kleidung gekauft, kann er die ja auch auf einer anderen (teureren oder billigeren) Reise tragen. Genau so Sonnencreme, Schwimmflossen, etc.. Diese Dinge sind ja zur Durchführung der Reise nicht notwendig.

              1 Antwort Letzte Antwort
              Antworten Zitieren
              • HC-Mitglied65311H Offline
                HC-Mitglied65311H Offline
                HC-Mitglied65311
                schrieb am zuletzt editiert von
                #347

                Für die "Bezifferung" des Schadens kommt es meiner Meinung durchaus auf den Zeitpunkt der Stornierung an.
                Allerdings bedarf es dann auch den entstandenen Schaden nachzuweisen, z.B. durch eine bereits getätigte Parkplatzbuchung, Zugtickets etc. oder einen bereits gebuchten Hotelaufenthalt (im Falle einer nur-Flug-Stornierung).

                1 Antwort Letzte Antwort
                Antworten Zitieren
                • Roland4R Offline
                  Roland4R Offline
                  Roland4
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #348

                  Wenn die Anfechtung nur wenige Tage nach der Buchung ausgesprochen wird, sehe ich das relativ entspannt. Ist zwar ärgerlich, aber ich kann mir ja unter allen sonstigen Angeboten etwas Passendes raussuchen. Aber wenn ich z.B. Anfang November eine Reise für den Mai buche und diese wird dann im April angefochten, dann sieht es anders aus. Zu diesem Zeitpunkt noch eine andere Reise zu einem "akzeptablen" Preis zu finden, ist schlicht unmöglich. Das wäre für mich der Schaden: die Differenz der Reisepreise bei Buchung im November und bei Buchung im April.

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • Mam62M Offline
                    Mam62M Offline
                    Mam62
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #349

                    Das wird aber keinesfalls hinhauen, weil die zweite Buchung ja mit der ersten, nichtigen ja reineweg gar nichts zu tun hat.

                    In so einem Fall muss nur der Zustand hergestellt werden, der vor dem nichtigen Vertragsabschluss bestand. Also keine Verpflichtung zur Reiseleistung und keine Verpflichtung zur Zahlung. Als ob nie ein Vertrag geschlossen worden wäre.

                    1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • Roland4R Offline
                      Roland4R Offline
                      Roland4
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #350

                      "gar nichts zu tun hat" - das ist juristisch vermutlich korrekt, aber für das Empfinden eines Verbrauchers ...

                      1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • HC-Mitglied65311H Offline
                        HC-Mitglied65311H Offline
                        HC-Mitglied65311
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #351

                        Hallo Roland4,
                        ich bin keine Rechtsexpertin, aber habe durchaus einige "Reisefälle" mit meinem Anwalt besprochen. Daher kenne ich mich ein wenig aus 😉
                        Falls man den Schaden darin sieht, dass man nach der Stornierung kein vergleichbares Reiseangebot mehr erhält, wird man das sicherlich nachweisen müssen.
                        Das heißt, man müsste sich täglich alle vergleichbaren Angebote ausdrucken, um wirklich dies zu beweisen! Das ist schier unmöglich, meiner Meinung nach.

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • Mam62M Offline
                          Mam62M Offline
                          Mam62
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #352

                          Na, wenn die Gesetze und die Rechtssprechung immer nach dem Empfinden des Verbrauchers gehen würden, dann wären unsere Gerichte noch überlasteter und so manches noch unübersichtlicher für den Konsumenten.

                          Vielleicht wäre es aber hilfreich, wenn sich mehr Verbraucher mal wirklich als mündig erwiesen und sich vorher informierten, über das was einen Vertrag ausmacht und was die Konsequenzen aus ihren Vertragsschlüssen sein könnten. Und nicht immer nur auf ihrer falschen Vermutung und meist völlig überzogenen Erwartung - selbstverständlich immer nur dann wenn es um ihren eigenen Vorteil geht - beharrten....

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • MaliniM Offline
                            MaliniM Offline
                            Malini
                            Verwarnt Gesperrt
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #353

                            Roland4:
                            Aber wenn ich z.B. Anfang November eine Reise für den Mai buche und diese wird dann im April angefochten, dann sieht es anders aus.

                            Unabhängig vom Schadensersatz: Meines Erachtens stellt sich bei o. g. zeitl. Abläufen auch die Frage, ob der RV nach § 121 den Vertrag "unverzüglich" angefochten hat...  ❓

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • Mam62M Offline
                              Mam62M Offline
                              Mam62
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #354

                              Es gibt aber kein Recht auf ein vergleichbares Reiseangebot. Das ist eben ein mittelbarer "Schaden", wenn man es überhaupt so bezeichnen möchte.

                              Setzt Euch doch einfach mal auf die andere Seite. Nehmen wir das Autobeispiel nochmal. Da hat einer irrtümlich das Komma falsch gesetzt und nun sollt Ihr Euren 20.000 Euro Oldtimer für 200 verkaufen? Und? Würdet Ihr?
                              Oder wenn Ihr eine Anonce drin habt, ein Interessant ruft an und der Wagen in der Zwischenzeit vom Hausdach des Nachbarn getroffen wurde? Würdet Ihr dem Käufer ein anderes, evtl teureres Autor kaufen? Na? Was ist mit seinem Empfinden?

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • Roland4R Offline
                                Roland4R Offline
                                Roland4
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #355

                                @Malini

                                Unverzüglich, nachdem der Veranstalter den Fehler bemerkt hat. Etwas anderes verlangt das Gesetzt ja nicht. Und das kann halt auch im April oder gar einen Tag vor dem Abflug sein.

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • Roland4R Offline
                                  Roland4R Offline
                                  Roland4
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #356

                                  @Mam62: wenn sich der Interessent wenige Tage nach meinem Inserat meldet und mir die besagten 200 Euro geben will, dann natürlich nicht. Aber wenn mir es erst 4 Monate später auffällt ....

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • Mam62M Offline
                                    Mam62M Offline
                                    Mam62
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #357

                                    Stell ich mir noch schwieriger vor, nachzuweisen, dass er den Fehler bereits früher erkannt hat oder erkennen hätte müssen.

                                    Das dürfte mehr Geld verschlingen als der Aufpreis für die Reise. Und es dürfte auch einiges an Zeit ins Land gehen....

                                    Du verkaufst also Dein Auto nach vier Monaten für 200 €. Ja?

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • MaliniM Offline
                                      MaliniM Offline
                                      Malini
                                      Verwarnt Gesperrt
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #358

                                      Mam62,

                                      hast recht - die Beweislast liegt beim Anfechtungsgegner...

                                      1 Antwort Letzte Antwort
                                      Antworten Zitieren
                                      • Roland4R Offline
                                        Roland4R Offline
                                        Roland4
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #359

                                        Wenn ich nach vier Monaten immer noch nicht gemerkt hätte, daß 200 Euro nicht hinhaut (obwohl ich einen Vertrag über diesen Preis unterschrieben habe): ja, dann müßte ich wohl.

                                        Aber der Vergleich hinkt irgendwie (wie die meisten Vergleiche).

                                        1 Antwort Letzte Antwort
                                        Antworten Zitieren
                                        • Mam62M Offline
                                          Mam62M Offline
                                          Mam62
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #360

                                          Klar hinkt er, weil Du sicher nicht 1000e von Autos jede Woche verkaufst und Dich dazu automatisierter Prozesse zur Erstellung von Angeboten, Bestätigungen und zur Zahlungsabwicklung bedienst. Und genau daher kann so ein Fehler lange unentdeckt bleiben, weil der Computer eben nur vergleichen kann, ob der Herr Roland denn auch den Preis bezahlt hat, der im System vorgegeben ist.

                                          Meine Frage ging aber dahin, ob Du, wenn sich erst nach 4 Monaten überhaupt ein Interessent melden würde, auch zu 200 € verkaufen würdest, weil Du den Fehler möglicherweise erst dann erkennen kannst....

                                          1 Antwort Letzte Antwort
                                          Antworten Zitieren
                                          Antworten
                                          • In einem neuen Thema antworten
                                          Einloggen
                                          • Sortiert nach
                                          • Älteste zuerst
                                          • Neuste zuerst
                                          • Meiste Stimmen

                                          • 1
                                          • 2
                                          • 16
                                          • 17
                                          • 18
                                          • 19
                                          • 20
                                          • 43
                                          • 44
                                          • 18 von 44
                                          Reiseforum Service
                                          • RSS-Feed abonnieren
                                          • Verhaltensregeln im Reiseforum
                                          • Reiseforum Hilfe
                                          • Forensuche
                                          • Aktuelle Themen

                                          • Inhalte melden
                                          • Veranstalter AGB
                                          • Nutzungsbedingungen
                                          • Datenschutz
                                          • Privatsphäre-Einstellungen
                                          • AGB
                                          • Impressum
                                          © 1999 - 2026 HolidayCheck AG. Alle Rechte vorbehalten.
                                          • Erster Beitrag
                                            Letzter Beitrag