Anreise-/Abreisezeit
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Hallo, ich finde die Ansicht von Bernardo nicht gerade nett.
Wenn man nun hin 23.55 Uhr fliegt und zurück um 00:05 Uhr fliegt , sind es für die RV 2 Tage. Das ist rechtlich o.K. aber was ist, wenn der Flug nun hin um 00:05 Uhr startet und zurück um 23:55 Uhr. Wo sind dann die 2 Tage (man beachte das Datum)die der RV vorher für sich reklamiert hat?
Möglicherweise werden daher immer mehr Reisen nicht nach Tagenm sondern nach Nächten angeboten.
Meine Frage ist in keinem Buchungszusammenhang, aber docht recht informativ für viele.
Wo sind denn hier die Profis?
Bitte keine dummen Sprüche, es gehr ums grundsätzliche.
Gruß Hubert -
Profis sind die Rechtsabteilungen der RV und Gerichte.
Es gelten schon immer die Anzahl der gebuchten Nächte. Nach den gängigen und durch Buchung akzeptierten AGB gilt bei Abflug am Reisedatum selbst um 23.55h und Rückflug am Reisedatum um 0.05h der Reisevertrag für z.Bsp. 7 Nächte erfüllt.
Das Zimmer kann bei Ankunft im Hotel bereits nachts bezogen und bis zur Abholzeit abends im Hotel genutzt werden.
Ausnahmen, von verschiedenen Gerichten wurde bei Kurzreisen von z.Bsp. nur 3 Nächten mit sehr spätem Abflug und/oder sehr frühem Rückflug anders entschieden.Die Ansicht von Bernado entspricht im bezogenen Fall der Realität und nett ist der kleine Bruder von Sch...

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Korrektur, kein Profi, aber in 2010 angekommen

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Ich habe auch so blöde Flugzeiten.
Und bei meiner Buchung im Juli stand alles noch auf 00:00. Auch bei den Unterlagen stand nichts dabei. Bei den jetzt noch angebotenen Flügen mit der Airline stehen Flugzeiten ab 19.20 ankunft 1:10 bis wir im Hotel sind ist es 3:00Uhr. Wenn ich dann kein Zimmer bekomme drehe ich am Rad :?
Und der Rückflug ist auch schon um 9.20Uhr..2verlorene Tage.Die endgültigen Reiseunterlagen habe ich noch nicht...
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Ja sowas tolles hatten wir auch! Ich sag nur Sky...statt wie geplant morgens um 9.55 zu fliegen,flogen wir nach 2 maligem verschieben abends um 21.55.Waren dann nicht nachmittags um 17.00 im Hotel,sondern nächsten Morgen um 5.30! Rückflug vorgezogen auf morgens um 5.35,um dann am Flughafen noch zu erfahren...Zwischenlandung in Hamburg! Vielen Dank aber auch!!
Vg launi -
Bulgarienfan wrote:
@kleinshorty 4711Wenn der Flieger erst nach 24.00 Uhr startet, hast du meines Erachtens Anspruch auf Schadenesersatz. Weil nämlich der Reiseveranstalter seiner vertraglichen Verpflichtung nicht nachkommt, dich am vereinbarten Abreisetag loszuschicken.
ehm... lieber Manfred,... welcher Schaden ist denn eingetreten? Der Reisende hat u.a. Anspruch auf Entschädigung aus dem Titel Gewährleistung. Aber ohne ein konkretes Beispiel zu haben, lässt sich auch dies nicht mit Gewißheit sagen.
Anders, wenn die Landung nach 24 Uhr des letzten vereinbarten Reisetages endete. Dann Schadenersatz sehr wohl --> der muss aber nachgewiesen werden!