Flugzeitänderung vor der Reise
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Gisela_Sch wrote:
Nach einer Recherche im Internet und dem Durchgucken der Beiträge hier im Forum stellte ich fest, dass eine solche Änderung zum Negativen zum einen sehr häufig ist und zum anderen nur wenige Gerichtsurteile dem Kunden Recht geben und nicht der Fluggesellschaft. Das erweckt mein völliges Unverständnis.Hallo,
bei Pauschalreisen und auch bei reinen Charterflügen geben die Gerichte dem Kunden natürlich kein Recht, da er ja einen Vertrag hat, bei dem keine Flugzeiten garantiert sind.
Auch treten solche Änderungen zum Negativen natürlich häufiger im Internet auf, als andere. Denn wenn Dein Hinflug um zweiStunden nach vorne und der Rückflug um zwei Stunden nach hinten verlegt worden wäre, hättest Du sehr wahrscheinlich hier auch nicht gepostet. Also bitte verwechsle hier Ursache und Wirkung nicht.
Zum Schluß noch der Hinweis, daß die Zeitenänderung, die für Dich negativ ist, für andere durchaus positiv sein kann. Ich würde mich jedenfalls freuen, da ich dann noch gemütlich mit dem Zug nach Hause kommen würde, was bei den anderen Zeiten eher nciht der Fall gewesen sein dürfte.
Also Dein Empfinden muß nicht das aller Anderen sein, die von dieser Änderung betroffen sind.
Um in Zukunft sicher zu gehen, würde ich Dir empfehlen einfach Linienflüge zu buchen. Dann hast Du Deine zugesicherten Zeiten und falls diese geändert werden auch die rechtliche Möglichkeit etwas zu tun.
So würde ich Dir davon abraten hier Geld und Energie zu investieren, denn beides wird verloren sein.
Gruß
Berthold
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Vielen Dank für eure zahlreichen Antworten!
Nein, ich wittere keine "Verschwörung", sondern sehe stattdessen eine kundenunfreundliche Praxis, die offenbar üblich ist. Bei fairem Umgang mit dem Kunden müssten bei unverbindlichen Flugzeiten die Preise den ganzen Tag über gleich sein und nicht bei beliebteren Zeiten höher.
Natürlich ist mir klar, dass hier niemand postet, der mit seiner Zeitverschiebung zufrieden ist. Was mir nur beim Lesen der Postings deutlich wurde, ist, dass ich a) kein Einzelfall und dass b) die Verärgerung bei den Kunden oft groß ist. Wenn jedoch alle Ferienflieger gleich handeln und die gesetzlichen Bestimmungen verwirrend sind, besteht kein Konkurrenzdruck und das für die Firmen wirtschaftlich günstigere Verhalten kann ungestört beibehalten werden. Rational ist das für mich nachvollziehbar.
Zum aktuellen Stand der Dinge: Tuifly hat sich für nicht zuständig erklärt und mich an LTUR verwiesen. Mal sehen, welche Reaktion nun von da kommt, denn in deren AGB steht: "L’TUR ... tritt ausschließlich als Reisevermittler auf. Im Falle einer Buchung wird durch Vermittlung von L’TUR ein Vertrag über die ausgewählten Reiseleistungen zwischen dem in den Buchungsunterlagen benannten Veranstalter bzw. Reiseleistungserbringer zum einen und L’TUR-Kunde zum anderen begründet. L’TUR selbst schuldet deshalb keine Erbringung von Reiseleistungen und haftet folglich auch nicht selbst im Falle der Nicht- oder Schlechterfüllung vermittelter Reiseleistungen." -
Gisela_Sch wrote:
Für mich ist die o. g. Änderung ganz klar eine "wesentliche" Änderung der Reiseleistungen http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__651a.html (wobei ich nicht weiß, ob dieser Absatz sich auch auf reine Flugbuchungen anwenden lässt).Was ich da geschrieben habe, ist falsch. BGB § 651 bezieht sich nur auf Pauschalreisen, habe ich inzwischen gelernt. Auch in den meisten Gerichtsverfahren geht es nur um Pauschalreisen.
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Im Übrigen frage ich mich, wie ich Charterflüge und Linienflüge unterscheiden soll, wenn in der Buchungsmaske eben nichts von "unverbindlichen Flugzeiten" angegeben ist, sondern die Angaben genauso wie bei einem Lufthansa-Flug erfolgen, so dass ich davon ausgehen muss, dass es sich um feste Zeiten handelt.
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Du hast den Flug offensichtlich über einen Veranstalter gebucht.
Damit zieht man die Ar...-Karte, es gelten die Regeln für Pauschalreisen, alles total unverbindlich.
Es mag ein wenig teurer sein, bei der Airline direkt zu buchen, meist ist es günstiger - und man hat den Anspruch auf genau diesen gebuchten Flug.
Verspätungen kann es immer geben, wie auch bei Linie.
Aber es gibt bei direkt gebuchten Flügen kein Hin- und Hergeschiebe wie bei Pauschalreisen und bei über Veranstalter gebuchte Charter-Carriers, die irgendwie und irgendwann ihre Maschinen füllen.
In Deinem Fall - direkt gebucht - gäbe es ein kostenfreies Rücktrittsrecht. -
Hallo,
habe gerade auch ein Problem und hoffe auf Hilfe :
Wir haben einen Flug (nur Flug) gebucht Hannover - San Juan. Umsteigen in London und New York.
Jetzt wurde der Flug von New York nach San Juan verschoben, so dass unsere Zeit zum umsteigen nicht reicht.
Wir haben über ein Reisebüro gebucht, welche Rechte habe ich jetzt ?
Vielen Dank für infos
Janine -
Danke, Erika1, für deine Antwort.
Janine, ich würde auf alle Fälle eine Umbuchung verlangen. Welche Rechte du hast, weiß ich auch nicht, das war für mich trotz umfangreicher Recherche nicht möglich zu klären. Wahrscheinlich müsste man dazu einen Anwalt befragen, der sich auf Reiserecht spezialisiert hat. Offensichtlich ist es jedoch zumindestens üblich, dem Kunden "auf Kulanz" eine Umbuchung anzubieten.
Ich möchte allen interessierten Lesern den jetzt hoffentlich endgültigen Abschluss meiner Geschichte erzählen.
L'turfly ist tatsächlich zuständig für mögliche Umbuchungen. Dort reagierte man sehr schnell, allerdings nicht im von mir gewünschten Sinne. Man verwies darauf, dass es sich um einen Charterflug handele und die Zeiten grundsätzlich unter Vorbehalt stünden. Die von mir verlangte Umbuchung auf einen Flug mit Air Berlin am selben Tag lehnte man ab. Eine Umbuchung "aus Kulanz" ginge nur bei der ursprünglich gebuchten Airline bzw. bei einer Kombination von zwei Airlines eine Umbuchung auf eine der beiden Airlines. Nachdem für mich der zunächst angebotene Rückflug mit Condor einen Tag später aus verschiedenen Gründen ungünstig war, habe ich den Urlaub um einen Tag verkürzt und fliege nun einen Tag früher mit einem Nachmittagsflug von tuifly zurück.
Interessant war, was die Dame von der Flugabteilung über allgemeine Hintergründe und Sachverhalte mitteilen konnte. Sie gab mir Recht, dass in der Buchung feste Uhrzeiten angegeben waren, keine unverbindlichen, so dass für mich als Kunden nicht zu erkennen sei, ob es sich um einen Charter- oder einen Linienflug handele. Da müsse ich dann ggf. nachfragen.
Letztlich sei die Unterscheidung aber auch nicht so wichtig, denn auch bei Linienflügen gebe es zzt. viele Flugzeitenänderungen. Auch bei Linienflügen würden keine Umbuchungen auf andere Fluggesellschaften vorgenommen, sondern es werde nur innerhalb der Airline umgebucht. Auf Nachfrage erklärte sie, dass es bzgl. Umbuchung egal sei, ob man über L'turfly oder direkt bei der Airline buche, die Umbuchungspraxis sei gleich.
Weiter führte sie aus, dass es zzt. Hunderte von Flugzeitenänderungen gebe. Die Maschinen seien offensichtlich nicht ausgebucht, so dass viele Flüge gestrichen bzw. zusammengelegt würden. Letztes Jahr im Frühjahr sei es genauso gewesen. Hintergrund sei wohl die Wirtschaftskrise, so dass weniger Menschen Flüge buchen. (Mir fällt in diesem Zusammenhang ein, dass mein Flug günstiger war als in früheren Jahren, das passt dann ins Bild.)
Abschließend fragte ich die nette Dame nach der Wahrscheinlichkeit für weitere Flugzeitenänderungen. Sie meinte, das sei sehr wahrscheinlich, da es bis zum Abflug noch mehr als vier Wochen seien... Ich hoffe nur, es geht bei mir nicht wieder um nachtschlafende Abreisezeiten!!! -
So, hier kurz mein aktueller Stand, kann mir jemand noch einen Tip geben :
American Airlines bietet an : kostenlose Umbuchung auf einen Tag vorher oder hinterher oder kostenloser Storno.
Bei Buchung einer anderen Airline müssten wir ca. 500 Euro zahlen. Kommt eigentlich nicht in Frage für uns. Wir haben genug Zeitpuffer das wir jetzt gerne anstatt abends um 19:00 gleich morgens um 8:00 Uhr nach San Juan fliegen würden.
Meine Frage jetzt : Habe ich Chancen das American Airlines uns die Übernachtung am Airport bezahlen muss ? (Bleiben ja schon auf den Kosten für eine Hotelübernachtung in San Juan sitzen wenn die kein Storno akzeptieren).
Über eine Info wär ich sehr dankbar.
Viele Grüße
Janine -
So und im Anschluß noch die Lösung die wir mit dem Reisebür gefunden haben :
American Airlines sagt : Storno oder Flug am nächsten Tag. Anfallende Kosten wie Übernachtung werden in keinem Fall übernommen. Wir könnten uns ja um einen anderen Zubringer kümmern.
Das Reisebüro bietet uns jetzt an für 30 Euro pro Person auf einen Flug von Delta umzubuchen so dass wir wie geplant 10 Minuten eher sogar) in San Juan ankommen werden.
Da wir jetzt schon das dritte Mal (von 3 Flügen) mt American Airlines Stress hatten, wird das wohl die letzte Buchung bei dieser Airline gewesen sein !
Allen ein schönes Wochenende und stressfreie Anreise in den Urlaub
Janine -
Hallo, Janine,
es hört sich alles ganz ähnlich an wie bei mir, so scheint wohl die Praxis zu sein. Nur eine kostenlose Stornierung hat man mir nicht angeboten, ich habe allerdings auch nicht gezielt danach gefragt.
Ich wünsche uns beiden, dass uns nicht noch weitere Flugänderungen nerven werden!
Gruß, Gisela -
Hallo,
ich hatte am 24.06.2009 direkt bei Tuifly über die Homepage einen Flug von Stuttgart nach Saloniki und zurück für April 2010 gebucht; Hinflug ab Stuttgart 5:50 Uhr, Rückflug ab Saloniki 17:00 Uhr.
Ende September bekam ich dann Nachricht von Tuifly, dass die Strecke künftig von Airberlin betrieben wird und meine Flüge zu gleichen Konditionen dort stattfinden, mußte einer Datenübertragung zustimmen und bekam Nachricht von airberlin mit deren Flugnummern zu den gleichen Zeiten (auf die Minute genau).
Habe heute Interesse halber auf der Seite von Airberlin geschaut und gesehen, dass der Hinflug mit dieser Flugnummer nicht um 5:50 sondern um 16:50 startet und der Rückflug statt um 17:00 Uhr um 20:15 Uhr. Gleiches ist auf der Tuifly-Seite ersichtlich; dort wird für den Hinflug Tag zu ähnlicher Zeit meines Abflugs (6:00) nur noch ein Germanwingsflug geführt , aber natürlich mit anderer Flugnummer.
Diese ganze Diskrepanz habe ich nur zufällig entdeckt, ich habe nämlich keine Benachrichtigung von Airberlin (auch nicht von Tuifly, die aber eh nicht mehr zuständig sind) bekommen.
Wie stellt sich die Situation rechtlich dar - kann die Airline die Flüge um soviele Stunden verschieben und habe ich dann Rücktrittsmöglichkeiten? Ich buche immer direkt über die Airline, um mit den Zeiten einigermaßen sicher zu sein - bis auf wenige Minuten hin oder her hat das seither auch immer geklappt. Wie schaut es mit der Informationspflicht der Airline gegenüber dem Kunden aus?
Danke für jeden Tipp!
LG Netty -
Hallo, Netty,
die Rechtslage ist m. E. unklar. Mir ist gerade Ähnliches passiert (s. vorangegangene Postings) und ich konnte keine wirklich stabilen gesetzlichen Grundlagen oder eindeutige höchstrichterliche Urteile finden.
MÖglicherweise spielt es eine Rolle, ob es sich um einen Charterflug oder einen Linienflug handelt. Ich würde auf alle Fälle eine Umbuchung versuchen. Das ist wohl üblich, wenn sich die Airlines vielleicht auch vorsichtshalber lieber auf "Kulanz" zurückziehen statt Rechtsansprüche zuzugestehen. -
Hallo Netty,
wir hatten letztes Jahr folgende Situation :
Wir kommen aus Hannover und wollten nach Kos mit TUI-Fly. Haben uns dann für einen Hinflug ab frankfurt entschieden (da morgens um 6:00 Uhr) und einen Rückflug bis München (da Abflug 16:00Uhr).
3 Wochen vorher dann die Überraschung ... der Abluf von Frankfurt wurde auf 17:00 Uhr verlegt. bei 1 Woche Reise hat uns das sehr geärgert.
Rückreise wurde nur um 30 Minuten verschoben, also halb so wild.
Im Kleingedruckten war dann zu lesen das bei Flugzeitänderungen von mehr als 5 Stunden ein kostenloser Storno oder Umbuchung möglich ist.
Nach Prüfung der anderen Abflugzeiten haben wir dann umgebucht :
Hinflug ebenfalls ab München, da dieser Flug dann die gleichen Zeiten hatte wie der ursprünglich gebuchte Flug. Alles unproblematisch und kostenfrei.
Vielleicht hast du ja auch Glück das es bei Dir klappt.
Das du nicht informiert wirst ist allerdings schon ein Ding ...
Viele Grüße
Janine -
Gisela_Sch wrote:
Hallo, Janine,
es hört sich alles ganz ähnlich an wie bei mir, so scheint wohl die Praxis zu sein. Nur eine kostenlose Stornierung hat man mir nicht angeboten, ich habe allerdings auch nicht gezielt danach gefragt.
Ich wünsche uns beiden, dass uns nicht noch weitere Flugänderungen nerven werden!
Gruß, GiselaHallo,
hier hast Du insgesamt einiges falsch verstanden, bzw. ist Dir einiges (wohl bewusst) falsch erklärt worden. Natürlich spielt es eine Rolle, ob man Linienflüge, oder Charterflüge bucht. Wenn Du aber zum Beispiel bei L-tur eine Reise mit einem Linienflug buchst und ein Hotel dazu nimmst, dann werden die an sich verbindlichen Flugzeiten durch die Pauschalreise wieder zu unverbindlichen Zeiten.
Jetzt kenne ich die L-tur Seite nicht, gehe aber davon aus, daß auch dort irgendwo von unverbindlichen Flugzeiten die Rede ist, denn wenn dies nicht der Fall wäre, dann hättest Du einen rechtlichen Anspruch darauf. Auf meiner Homepage ist dies jedenfalls bei jeder Pauschalreise so angegeben und es würde mich sehr wundern wenn dies beim genannten Veranstalter nicht so wäre.
Der kostenlose Storno wurde im Falle American übrigens angeboten, weil es ein reiner Linienflug zu sein scheint. Ohne Pauschalreise und somit mit anderen Rechten.
Gruß
Berthold
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Hallo Berthold,
bei uns handelt es sich bei der gesamten Buchung um Lineinflüge genau.
Hotels und andere Reisebausteine wurden ganz unabhängig gebucht.
Wobei wir jetzt schon einige Male die Erfahrung machen mussten, dass amerikanische Airlines Flugzeitenänderungen oder gar Annulierungen scheinbar recht leicht von der Hand gehen und dort etwas normales zu sein scheinen.
Viele Grüße
Janine -
Berthold,
danke für deine Antwort. Nein, ich habe keine Pauschalreise gebucht, die Unterkunft habe ich nicht über L'turfly gebucht, sondern privat direkt beim Hotel.
Ich habe in meinem Beitrag nur wiedergegeben, was die Sachbearbeiterin der Flugabteilung bei Lturfly mir mitgeteilt hat. Inwiefern das rein rechtlich stimmt, weiß ich auch nicht. An einer rechtlichen Beratung hatte sie mit Sicherheit auch kein Interesse.
Es sind bei Lturflykeine "unverbindlichen Flugzeiten" angegeben, nirgends! Da hat die Sachbearbeiterin mir auch recht gegeben. Und wenn ich die AGBs bei Lturfly von meinem Flug mit denen von einem Lufthansaflug vergleiche, sind sie wortwörtlich identisch, nämlich die Änderungen von Flugzeiten können "nicht ausgeschlossen werden".
Für eine tatsächliche rechtliche Klärung müsste man klagen, aber das will ich nicht. Im Übrigen weise ich darauf hin, dass nach einem neuen BGH-Urteil eine Flugbuchung kein "Fixgeschäft" ist, es also durch nicht eingehaltene Flugzeiten nicht hinfällig ist. Die einschlägige EU-Richtlinie dagegen gilt nur für Verspätungen und Annulierungen, nicht aber für Flugzeitenänderungen im Vorfeld.
Falls du mir irgendeinejuristische Quelle nennen könntest, wo klipp und klar steht, dass man bei fest angegebenen Flugzeiten ein Recht auf eine zeitnahe Umbuchung (ggf. auf eine andere Airline) oder auf kostenlose Stornierung hat, wäre ich sehr dankbar. Ich konnte nichts dergleichen finden.
Gruß, Gisela -
Hallo,
danke für Eure Tipps und Hinweise. Ich habe nun die Hotline bei Airberlin angerufen und mein Problem geschildert. Warum ich noch nicht benachrichtigt wurde, war nicht zweifelsfrei zu klären - vielleicht sei die Änderung noch nicht so lange bekannt und man benachrichtige die Kunden nach und nach..... Ich dachte, das sollte im Zeitalter der EDV automatisch laufen, aber egal.
Jedenfalls wurde mir dann eine kostenlose Umbuchung angeboten, aber auch meine nachgefragte kostenfreie Stornierung ging problemlos und ohne Umstände. Wenige Minuten später hatte ich die Stornobestätigung per Mail erhalten.
Bei meinem direkt über die Homepage von - damals Tuifly - gebuchten Flug handelt es sich um einen Linienflug und somit war die Stornierung kostenfrei möglich; in den AGBs steht folgendes:
"Bekannt gegebene Flugzeiten können aus flugbetrieblichen Gründen Änderungen in angemessenem Umfang unterliegen. Die Fluggesellschaft wird sich bemühen, Änderungen von Flugzeiten auf das notwendige Maß zu beschränken und Reiseteilnehmer möglichst frühzeitig zu informieren."
Zu den Änderungen in "angemessenem Umfang" zählen aus meiner Sicht eine Verschiebung um fast 11 Stunden nicht; die Dame von Airberlin hat das so stehen lassen.
Insgesamt muß ich sagen, dass ich mit der Abwicklung an der Hotline sehr zufrieden war - und ich war dank eurer Tipps gut vorbereitet. Danke!
Gruß, Netty
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Hallo,
wir fliegen am 16.3. 6:00 mit Tuifly ab Hamburg nach Hurghada.
Es handelt sich um eine Pauschalreise.Die Tickets haben wir schon mit den selben Flugzeiten wie damals gebucht.
Für den Fall,dass sich die Zeiten (aus welchen Gründen auch immer) ändern sollten-gibt die Fluggesellschaft dann Bescheid oder muß man sich selbst darum kümmern bzw. selbst nachfragen??? Erfährt man ja wahrscheinlich spätestens beim Vorabend check-in.
Wer ab dem 15.3. bei Tuifly einen Vorabendcheck-in macht muß übrigens 3 € p.P. (ab 12 J.)zusätzlich zahlen. Auf der Homepage von Tuifly zu finden unter Servicethemen-Vorabend check-in.
Weiß jemand wofür ??
Gruß tuerkeirot -
Das ist wahrscheinlich einfach 'ne neue Art, die Kasse aufzubessern.... Einen anderen Grund für so eine "Servicegebühr" kann ich mir echt nicht vorstellen. Ganz schön kreativ, muss ich schon sagen...entwickeln sich wohl langsam ryanair'sche Geschäftsgebaren :? Aber vielleicht kennt ja doch irgendwer einen trifftigen Grund für diese neue Gebühr?