Recht bei Verkürzung der Reise
-
Klar wird es jetzt mit "in Frieden" schwer. Schon mit einer Anwalts"-Drohung wandern solche Vorgänge i.a.R. von der Service- in die Rechtsabteilung...und die MA dort wissen ganz genau wo sie es sich ggfs. leisten können "stur" zu bleiben. Die Chancen einer Einigung (bei beharrlicher, aber sachlicher und argumentativ richtiger Kommunikation) wären im Service-Bereich deutlich höher gewesen.
-
Hallo an alle,
ich warte noch auf die endgültige Bestätigung, nur vorab soviel:
Das Fax meines Anwalts hat definitv Eindruck hinterlassen.
Habe heute ein für mich sehr günstiges Angebot vom Reiseveranstalter bekommen, welches ich angenommen habe.
Sobald das alles bestätigt ist, werde ich euch berichten wie es ausgegangen ist und auch den Veranstalter nennen. -
Das Fax Deines Anwalts hat "definitiv"(???...woher willst Du das wissen?) Eindruck hinterlassen...
...oder aber die Serviceabteilung war entsprechend orientiert und hat beschlossen wegen solchem "Kleinzeugs" kein Risiko zu laufen einen Kunden zu verlieren und sich kulant zu zeigen!
-
Oder der Service Abteilung wurde von der Rechtsabteilung gesagt dass sie nicht weiter auf stur schalten sollen, weil es nicht besonders gut aussieht.

Was der tatsaechliche Grund fuer die ploetzliche Haltungsaenderung ist werden wir wohl kaum erfahren.
-
Nein, werden wir nicht...aber es wäre extremst unüblich wenn der Service bei der Rechtsabteilung (wegen so etwas und diesem "Streitwert") nachfragen würde. Die entscheiden i.a.R. selbst oder übergeben, fragen aber in solchen Fällen üblicherweise nicht nach!
-
So nachdem jetzt alles in "Sack und Tüten" ist, ein kurzes Update /Nachtrag zum Fall.
Gebucht wurde die 11-tägige Reise zum Gesamtpreis von grob2600€ über Holidaycheck beim Veranstalter Vtours.
Wie bereits geschrieben, wurde der Rückflug abgesagt und eine Umbuchung mit Rückreise einen Tag früher angeboten. Als Entschädigung wurden mir dafür 80€ gesamt angeboten. Eine Recherche ergab, dass der Rückflug so tatsächlich nicht möglich ist. Desweiteren ergab die Recherche, dass einen Tag später auch ein Rückflug nach TXL möglich wäre.
Mit zwei Anrufen wurde versucht, eine höhere Minderung zu erreichen ( Zu diesem zeitpunkt war die Höhe noch nicht definioert, 80€ erschienen mir für einen Tag weniger jedoch deutlich zu wenig). Als Alternative erfragte ich, was mich eine Umbuchung auf Rückreise einen Tag später kosten würde ( ein solches Angebot war im Internet via vtours zu finden). Antwort seitens Vtours war sinngemäß: "80€ und nicht mehr, wenn Sie einen Tag später zurückfliegen wollen stornieren Sie und buchen neu."
Daraufhin habe ich dann erstmals mit meinem Anwalt befragt, wie er das sieht. Minderung in Höhe von 1/11 wäre gerechtfertigt. Diese wurde dann von mir via email gefordert.
Ergo Meine Anrufe /Emails bei Vtours mit Forderung nach höherer Entschädigung bzw die Frage, was mich eine Umbuchung auf einen Tag später kosten würde, wurde jeweils mit "Mehr gibts nicht" oder "Umbuchung nicht möglich" abgewehrt.
Daraufhin habe ich mich nocheinmal mit meinem Anwalt zusammengesetzt. Als weitere Alternative wurde ein Flug von / ab Schönefeld gefunden, der zu únseren Reisedaten passt. Dies wurde auch von vtours via Hollidaycheck angeboten, aber für 3100€ (also 500€ Mehrkosten)
Nun wurde also der Anwalt aktiv und hat entweder eine Minderung in Höhe von 1/11 oder Alternativ die Umbuchung auf Schönefeld zu Lasten des veranstalters gefordert.
Am Schriftverkehr ist zu ersehen, dass das ganze nun in die Leitungsebene (aber nicht in die Rechtsabteilung) eskaliert wurde.
Dort hat man dann entschieden, mir das Angebot zu machen, den Rückflug einen Tag später zu nehmen. Die zusätzliche Nacht würde mir nicht berechnet.
Mehrkosten dafür entstehen mir nicht.
Fazit:
Nachdem ICH gegen die Wand gerannt bin, hat das Schreiben vom Anwalt dafür gesorgt, dass ich nun ohne Mehrkosten einen Tag länger Urlaub habe.(Die Alternative via Schönfeld zu den gebuchten Daten wäre für vtours allerdings teurer gewesen)
Diesen einen Tag länger hätte ich sogar bezahlt, wenn man mir bei meinen ersten beiden Anrufen gleich ein vernünftiges Angebot gemacht hätte bzw. ich wenigstens das Gefühl bekommen hätte, man würde ich ein wenig Gedanken machen. -
Also Nochmals hallo
ich hoffe ich bin jetzt hier richtig.Also noch mals mein Proplem.Wir haben im Januar eine Pauschalreise nach Sansibar gebucht .Wir bekamen eine Reisbestätigung mit folgendem Wortlaut.
Reisebediengungen
Hotelaufenthalt und Sonstiges-
12 Nächte Hotel.........
vom 05.09.15 - 17.09.15Flug
04.09. ab München, Muscat an 21:00 Uhr
05.09. 00:40 ab Muscat,Sansibar an 05:50 Uhrrück
17.09, 16:00 ab Sansibarjetzt haben wir über CheckmyTrip neue Flugzeiten erhalten. Der Hinflug ist identisch
nur der Rückflug ist jetzt am16.09.um 15:45 ab Sansibar. Also sind es nur 11 Nächte
Es fehlt als ein Tag ,Anzahlung wurde geleistet .meine Fragekann der Reiseveranstalter dies einfach so tun ?
was steht mir zu (Rückerstattung des Hotelpreis für ein Tag?will mich erst einmal bei Euch info einholen bevor ich anrufe und mich falsch ferhalte ??
Danke für die Antworten
-
a) Alternative Flüge suchen und Einigung vorschlagen
b) Um Erstattung eines Tagessatzes der Reise ersuchen
c) Reisevertrag insgesamt kündigen und neu buchenAlle Methoden sind rechtlich tadellos.
-
Überflüssiges Zitat entfernt!
@vonschmeling
Danke .habe mit Reisebüro (holidaycheck und Veranstalter telefoniert und keiner hatte eine Ahnung von der Verkürzung
nur ich !!!!über CheckmyTrip..wollen sich wieder melden .ich bin ja gespannt..... -
Weil checkmytrip das tool des Amadeus-Reservierungssystems ist.
-
habe mit holidaycheck (Vermittler) und Jahnreisen (Veranstalter) telefoniert und Email geschrieben ,und keiner kann mir eine vernünftige Antwort geben.Ich muß ja auch den Rest noch zahlen.Ich werde ja um einen Tag beschissen.am meisten bin ich von Holidaycheck entäuscht....

-
Heute bräuchte ich mal eure Hilfe.Wir sind gestern von unserem Tunesienurlaub zurück gekommen und hatten vom Anfang an Probleme.Zuerst wurde der Flug von Morgens auf Abends verschoben ,andere Fluggesellschaft und dann noch Verspätung.Das war alles noch im Rahmen.Der Urlaub war aber doch noch schön.Jetzt meine Frage.Unser Flug wurde durch die geringe Auslastung gestrichen.Er wurde einen Tag vorverlegt und ging statt nach Frankfurt nach München.Vom Reiseleiter wurde uns gesagt das wir am TUI Schalter in München ein neues Ticket nach Frankfurt bekommen.Dort bekammen wir die Antwort wir hätten doch Zug zum Flug.Fertig.Also S Bahn zum Hauptbahnhof, dann noch 2 mal umsteigen.Alte Flugzeit 2,5 Std.jetzt 9 Std.Fahrzeit.Fluggesellschaft war Tunis Air,also kein EU Recht.1 Tag weniger Urlaub ,Reisepreis geteilt durch 14 nehme ich an.Kann ich für die Differenz der Flug Bahnzeit auch etwas verlangen und wenn ja wieviel?Ich bedanke mich schon mal im Voraus für eure Mühe.
-
Rückflug am Vortag der ursprünglichen Buchung: 100% Tagessatz .
Verspätete Ankunft: 5% des Tagessatzes ab der fünften Stunde und für jede weitere.
In Anspruch zu nehmen ist der Veranstalter. -
Rückflug am Vortag der ursprünglichen Buchung: 100% Tagessatz
Unser Veranstalter zieht den Flugpreis bei der Berechnung ab.Das ist aber nach meiner Meinung falsch.Ist die Berechnung des Tagessatzes irgendwo geregelt?Habe schon gegoogelt, aber nichts gefunden.Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.Danke
-
Die Flüge waren doch in Ordnung, es fehlt nur ein Tag Hotelaufenthalt für den Du bezahlt hast - der Tagessatz und der steht Dir zu.
LG
Sokrates
-
Unüblich jedenfalls ... wie wird das genau beziffert?
-
vonschmeling:
Unüblich jedenfalls ... wie wird das genau beziffert?Es war ohne Begründung. Nur das sie den Flug bei der Berechnung abziehen.
Durch die Flughafenänderung hatten wir eine Reisezeit die 8 Std.länger war.(Sind erst mit der S Bahn,dann mit dem Zug weiter)Dafür wollen sie auch nichts bezahlen.Das ärgerlichste daran war das an unserem gebuchten Reisetag noch eine Maschine nach Frankfurt ging.Doch ohne uns,Reiseveranstalter war 1-2-FLY. -
Für eine Verspätung ab 4h steht euch auf alle Fälle eine Minderung von 5% des Tagespreises/h zu.
Beispiel 10 Tage = 1000€, 1 Tag = 100€, Entschädigung = 20€.
Poplig - aber gesetzt!
VO(EG)261/04 ist leider nicht anwendbar.
Je nach Erstattungsbetrag würde ich ggf. in Anrechnung gebrachte Flugkostenanteile in der Höhe wenigsten bestreiten - allerdings wird das vermutlich ebenfalls ein zu vernachlässigender Betrag sein ... -
Ich melde mich noch mal.Die 5 % ab der 5.Stunde will 1 2 fly auch nicht bezahlenDer Flug wäre pünktlich gewesen,stimmt.Die Zugreise zu unserem gebuchten Flughafen die die Rückreise so verlängerte intressiert sie nicht ist unser Proplem..Es geht jetzt dabei nicht mehr um eine Rückerstattung sondern um die anmassende schon freche Antwort .