Gebuchtes Hotel war geschlossen
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Eine solche Meinung einer ( möglicherweise ) nie Betroffenen ist schon etwas verwunderlich. Alles in Ordnung ? Same procedure as everyday ! Nein, so stelle ich mir eher die Aussage eines Vorstandssprechers des RV vor, mit anschliessender Memo an die Fachabteilung: na geht, doch unsere Strategie.
Man lese nur noch einmal das Eingangsposting. Danach war das gebuchte Hotel schon vor Reiseantritt geschlossen. Wer dann noch den Reisenden da hinschickt ( obwohl er weiss, das es nicht möglich ist ) macht sich der arglistigen Täuschung schuldig. Und bitte kein Gelabere, das liegt an den Hotiers, die das nicht gemeldet haben. Das muss der RV im Innenverhältnis klären, wenn er das nicht tut bleibt er trotzdem in der Verantwortung. Da gehört schon eine Portion kriminelle Energie dazu, weil die besondere Situation der Betroffenen vor Ort eiskalt einkalkuliert wurde.
Tja, die Sache mit dem Scheck. Erinnert mich an das Handelsgehabe eines sehr alten Volkes aus Vorderasien. Man macht ein schlechtes Angebot zum Kauf dem Interessenten schmackhaft, in dem man ihm den angebotenen ( zu niedrigen ) Preis in Scheinen in die Hand drückt. Er soll das Geld spüren ! Gibt es übrigens auch umgekehrt: Beispiel Hamburger Fischmarkt. Da macht man zuerst einen Preis und packt dann den Gegenwert vor Augen des Interessenten auf die Hand ! Und immer noch was dazu, und noch was dazu ! Die Versuchung steigt zuzuschlagen.
Was wäre zu tun ? Ich glaube, die modernen Kommunikationsmittel helfen dabei. Eine e-mail, oder ein Fax, oder auch einen Anruf an die hotline mit der klaren Info, das man sich in Ermangelung einer Alternative den verordneten Tatsachen vorerst beugt, grundsätzlich damit nicht einverstanden ist und nach der Rückkehr Schadensersatzforderungen gelten machend wird.
Und was soll eigentlich das Gelabere mit "gleichwertigem oder sogar besserem Ersatzhotel" ? Also sei doch froh, du hast doch was Besseres bekommen ? Was willst du eigentlich ? Hier geht es schlicht und ergreifend darum, das ein Vertragsbruch vorliegt, den ausschliesslich der RV zu verantworten hat.
Ich schliesse gar nicht aus, das eine Vielzahl von Urlaubern sich damit einverstanden erklärt. Ist auch ok, aber dabei geht es auch um das Prinzip ! Wenn der TO sich mit dem Scheck als Schadensersatz ( hallo: das ist dafür, das er sein gebuchtes Hotel nicht bekommen hat !!! ) einverstanden erklärt ist das ganz allein seine Sache. Aber das Grundsatzproblem ist damit ganz sicher nicht aus der Werlt.
Gruss Gabriela
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Du unterstellst nach wie vor ohne jeden Nachweis, der RV habe gewusst, dass das Hotel geschlossen war und konstruierst daraus den Vorwurf der arglistigen Täuschung.
Offenbar bist du mit den Kommunikationsgepflogenheiten von Incoming Agencies nicht sehr vertraut; es ist überaus wahrscheinlich, dass der RV genau die kolportierte Info erhalten und weitergegeben hat.Ich erlaube mir auch den Hinweis, dass eine noch so farbenfrohe Aneinanderreihung von Vergleichen einen Beitrag nicht zur "Rede" adelt und die Kommentare anderer User zum "Gelaber" abwertet - vielleicht ist das noch konform mit den Forenregeln, höflich ist es jedenfalls nicht!
Anschließend (ein wenig off topic) der Hinweis, dass ich selbst schon xmal von Nichtverfügbarkeit eines gebuchten Quartiers betroffen war und zwar verschiedensten Ursprungs und stets bei direkter Buchung. In solchen Fällen muss man seine Angelegenheiten mit dem Hotelier regeln, aus meiner Erfahrung darf ich sagen, dass einen dies doch ein wenig demütig macht!
Zu guter Letzt scheint mir auch der vorgetragene Sachverhalt - insbesondere auch durch die umgebenden Umstände! - nicht unbedingt geeignet, um auf dem Prozesswege eine grundsätzliche Regelung zum Thema "Nichtverfügbarkeit" herbeizuführen.
Vermutlich siehst du das (wie immer!) anders, aber das nehme ich billigend in Kauf. -
@g_m ...und aus der Welt schaffen würdest auch Du es mit einer Klage bei einem AG nicht.
Deine ständigen Aufrufe zu Klagen sind wohlwollend gerade noch als verantwortungslos zu bezeichnen.
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gabriela_maier wrote:
Man lese nur noch einmal das Eingangsposting. Danach war das gebuchte Hotel schon vor Reiseantritt geschlossen. Wer dann noch den Reisenden da hinschickt ( obwohl er weiss, das es nicht möglich ist ) macht sich der arglistigen Täuschung schuldig.Hallo gabriela,
ich habe ja schon geschrieben, dass ich die Praktiken der Veranstalter und Hoteliers auf das schärfste verurteile.
Nur warum du wider besseres Wissen hier Falsches immer wieder behauptest, lässt verschiedene Schlüsse zu.a) Du liest Antworten auf deine Beiträge nicht richtig
b) Du verstehst sie nicht
c) Du behauptest absichtlich FalschesVor wenigen postings habe ich dir aucf die obige Behauptung klar gemacht, dass es zwar Unverschämtist, wie sich der Rv verhalten hat, aber keine arglistige Täuschung war.
Und gerade jemand, der für sich in Anspruch nimmt, in der rechtlichen Materie nicht gänzlich unbewandert zu sein, sollte doch die korrekten Termini benutzen -
Na, gutes Zureden hat vielleicht in anderen Bereichen Erfolg, hier -zu diesem Problem- aber nicht. Es ist richtig, wer von der Problematik betroffen ist, müsste in meinen Augen klagen, weil sich anderweitig nichts ändert. Beispiel ? Der TO macht sich mit seinem Anliegen hier Luft, und was tut er letztendlich ? Er akzeptiert den Brosamen. Warum auch nicht, nicht jeder hat den Mumm, eine Sache durchzuziehen. Und so wird es auch weiterhin sein. Warum wohl würgen die die RV soviele Prozesse vor einem Urteil ab ? Sie wollen kein Urteil, weil wie hier die Sache aus ihrer Sicht viel billiger auf dem kleinen Dienstweg bereinigt wird.
Ich für meinen Teil ( wir haben Türkei mehr als 40mal bereist ) wollte immer in das Hotel, was ich ausgesucht und gebucht habe. Nicht mehr und nicht weniger. Ich habe andere Primässen, ich möchte Urlaub wie ich ihn will, und diesen nicht dazu benutzen, mir 3 km rechts und links Hotels und andere Gegenheiten anzuschauen, um mir damit hier eine Karriere als Zielexpertin aufzubauen. Wobei ich nicht verhehle, dieses mir nicht verständliche Verhalten ist für andere Urlauber ganz sicher von Vorteil. MIr erschliessen sich nur nicht die Beweggründe.
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@gabriela maier,
geht es auch mal ohne diese überflüssigen Sticheleien?
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gabriela_maier wrote:
Warum wohl würgen die die RV soviele Prozesse vor einem Urteil ab ? Sie wollen kein Urteil, weil wie hier die Sache aus ihrer Sicht viel billiger auf dem kleinen Dienstweg bereinigt wird.Wenn es billiger geht, ist es aber doch ihr gutes Recht. Sind ja in erster Linie ein Wirtschaftsunternehmen.
Zudem ist es aber doch auch so, dass viele der Kläger mit dem, was vom Veranstalter geboten wird, im Hinblick auf ein weiteres Prozessrisiko eiverstanden sind.
Und nicht zu unterschätzen der Anteil der Verfahren, der auf "gutes Zureden" des Gerichts mit einem Vergleich endet. Ganz einfach deshalb, weil Amtsrichter auch so gut beschäftigt sind und es wesentlich weniger Arbeit macht, ein verfahren mit einem Vergleich, als mit einem Urteil (in dem vielleicht nicht viel anderes als im Vergleich steht) abzuschließen.
Und "abwürgen" können die RV doch nur, wenn auch die andere Seite einverstanden ist.
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bernhard707 wrote:
@g_m
Deine ständigen Aufrufe zu Klagen sind wohlwollend gerade noch als verantwortungslos zu bezeichnen.Insbesondere, wenn man wahrscheinlich noch nie wegen einer solchen Geschichte zum Kadi gerannt ist (siehe Posting von 17.43 Uhr).
Wenn man diesen Vorschlag macht, sollte man zumindest eine persönliche Erfahrung diesbezüglich vorzuweisen haben.
Ohne diese Erfahrung halte auch ich diese Aufrufe für verantwortungslos, da ohne jegliche Ahnung bezüglich des Ausganges der Geschichte und weit entfernt von dem Ärger, den man sich für vllt. wenige Euro Minderung / Entschädigung einhandelt.
@g_m
Man klagt nicht "aus Prinzip". :?
Mach's vor, dann gibt's wenigstens einen Präzedenzfall.
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gabriela_maier wrote:
...Ich habe andere Primässen...Ist zwar OT, aber bitte erkläre mal diese g_m'sche Wortkreation, oder ist die ähnlich fundiert wie Deine "Rechtsauffassung"?
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@gabriela_maier
Experten geben nützliche Tipps. Eine Karriere habe ich zum Glück in einem anderen Tätigkeitsfeld machen dürfen, daher muss ich mich hier auch nicht mit abenteuerlichem Kriegsgeheul wichtig machen. Immerhin ist es angenehmer, die Anschlagseite der Badezimmertür zu wissen, als eine "arglistige Täuschung" zu schnitzen und die zu schlechter Letzt dem Strafrecht beizuordnen.
Mir geht es also gut, danke für die Nachfrage!Fazit:
Einigkeit herrscht über die Tatsache, dass der TO einen ärgerlichen Sachverhalt geschildert, der RV mit seiner geringen Kulanz einen Kunden vergrault, die ganze Kiste aber sicher kein Präzedenzpotential hat.
Und darüber, dass man den Esel, den man zäumt, selber reiten muss! -
Tja, ein Fremdwort, da rutscht schon mal ein rechtscheiberischer Fehler raus.
Was nun die Aufrufe anbelangt, von mir ein Verfahren in Gang zu setzen gebe ich zu bedenken, wo liegen da meine Mölichkeiten ? Wenn ich direkt betroffen wäre, gar kein Problem. Aber auch ein strafrechtliches Verfahren ist schwierig, da ein solches auch immer eine konkreten Bezug haben müsste. Ich habe direkt keinen Zugriff. Leider, und so geht es auch wohl Anderen in der Beziehung.
Darf ich all den Kritikern die Frage stellen: seit ihr mit dem Zustand, wie er ist zufrieden ? Nach dem Motto, es ist leider so, aber ändern kann man nichts ?
Doch, man kann. Aber ohne Klagen in seinem perönlichem Fall geht es leider nicht.
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Nachtrag:
der kriminelle Tatbestand im Thema des TO ergibt sich aus den Informationen des TO, wonach es eine Bestätigung des RV auf Rückfrage des involvierten Reisebüros gab, wonach das gebuchte Hotel geöffnet hätte. Für den Wahrheitsbestand dieser Behauptung bin ich nicht verantwortlich, ich habe nur die strafrechtlichen Konsequenzen aufgezeigt, wenn die Behauptungen des TO beweisbar sind. Alles klar ?
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och Leute,
wer spricht denn gleich von Klageschriften, aber mit einem weiteren vielleicht nicht mehr ganz so nettem Schreiben wäre ich dem RV ganz sicher und gewiss nochmals auf die Pelle gerückt. Es ist natürlich mit etwas persönlicher Mühe (wie und was und überhaupt drücke ich meine Forderungen am Besten aus) verbunden, aber wem dies zuviel ist… na denne…
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gabriela_maier wrote:
Darf ich all den Kritikern die Frage stellen: seit ihr mit dem Zustand, wie er ist zufrieden ?Es geht nicht darum, ob wirzufrieden sind.
Persönlich bin ich weder zufrieden noch unzufrieden.
Ich mache mir die Sache des TO nicht zu eigen.
Außerdem reagiert jeder anders in derartigen Situationen - sowohl vor Ort (wurde alles schon geschrieben) als auch nach der Reise.
Und wenn der TO keine weiteren Komplikationen, keinen weiteren Ärger möchte, ist das seine Sache. -
@g_m
Nein, es gibt nicht nur keinen "kriminellen Tatbestand", es gibt vielmehr gar keinen "Tatbestand", sondern einen Sachverhalt (soviel zu den Termini!).
Und das wird sich auch nicht durch penetrante Wiederholung ändern ... aber offenbar "rutscht" es heute recht konsequent??@demi
Dem stimme ich zu - auf die 15% nach FT hätte ich auch noch einmal (auf direktem Wege!) bestanden!
Mit einem solchen Hinweis anstelle einer recht bizarren "Tatbestandskonstruktion" hätte pepe die Waffen vielleicht auch weniger schnell gestreckt?! -
liebe gabriela,
es ist schon bewunderswert, mit welcher Ignoranz du andere Beiträge behandelst. Was dir nicht in den Kram passt, wird nicht berücksichtigt.
Du schreibst in letzter Zeit einen solchen Unsinn, dass es schon direkt erschreckend ist und stellst Behauptungen auf, die schlichtweg pure Dummheit sind:
"Ich habe die strafrechtliche Konsequenzen aufgezeigt...."
Eine solche Aussage beweist wirklich, dass du vielleicht als Schöffin geeignet warst, denn dort muss man nicht denken, aber vom Recht an sich hast du weniger Ahnung als eine Kuh vom Fliegen.NocHmal:
a) Arglistige Täuschung ist KEIN strafrechtliches Delikt
b) kann in diesem Fall nicht vorliegen.Was der RV getan hat (unterstellt er wußte, dass das Hotel geschlossen war) ist schlichtweg und ganz einfach: Er hat gelogen!
Und jetzt reicht es mir wirklich endgültig von den Halbgebildetheiten und geschraubten Sätzen. ich dachte lange Zeit, du wüßtest wovon du schreibst, aber da habe ich mich getäuscht. -
@g_m
Anmaßend ist die Unterstellung - sei es die der Anmaßung, die eines Fehlverhaltens, der Unkenntnis oder der minderen Qualifikation ... also so in etwa alles, was du hier beigetragen hast. Und jetzt bitte kein "Gelabere"!
Das alles hilft dem Sachverhalt aber nicht und endet für mich auch an dieser Stelle.
Meine Lektion zum "Sein" und "Scheinen" hab ich jedenfalls gelernt. -
Die letzten zirka 20 Beiträge beschäftigen sich nur noch mit g.m.-bashing und -verteidigung. Wäre wohl an der Zeit, dass sich der Schlüsselmann mal seines Amtes besinnt

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Spaßbremse

...und wo wird sie "verteidigt?

Bashing? Naja, diverse Leute versuchen einer userin, die mal in früheren Beiträgen durchaus nicht uninteressante Aspekte beleuchtet hat, zu erklären, das sie diesmal komplett auf dem Holzweg ist und Unsinn schreibt..."Unsinn" der zudem noch "Folgen" haben kann, wenn ein anderer user diesen für bare Münze nimmt und auf dieser Grundlage zum Anwalt geht...der erleidet dann nämlich einen Lachanfall!
Aber Du hast recht...wir sind "etwas" OT und sollten wieder zurück zum Thema!
