EUGH: Ab 3 Stunden Flugverspätung gibt es Geld
-
Danke für diesen Link, nun wissen wir wenigstens, was da gesprochen wurde.
Ich stelle fest: Allgemein gehaltener Beitrag ohne konkrete Aussage zur Reiseart.
Die Frau mit ihrem Kleinkind klagt? Warum gab es kein Ergebnis? War es überhaupt eine Pauschalreise? Bei AirBerlin und Lufthansa gehe ich von reinen Flugbuchungen aus.
Panorama lieferte 10 Minuten Blabla ohne Inhalt mit einem Reporter, der dan Dreistigkeit das Privatfernsehen übertrifft.
Kernaussage des Beitrags? Nix -
-
Es ist diesbezüglich völlig egal, ob es sich um eine Pauschalreise oder eine Nur-Flugbuchung handelt!
Wenn du der Meinung bist, gerne. Wenn jemand auf Grund deiner Angaben klagen will, nur zu. Die deutschen Gerichte halten es derzeit immer noch so, dass sie Pauschalreisen anders betrachten.
-
**Steinerlein: ** wrote:
Die Frau mit ihrem Kleinkind klagt? Warum gab es kein Ergebnis?Lass uns einfach mal hoffen, dass der Beitrag aktueller ist, als die RTL-Soap(FTS, war ich übrigens selbst von betroffen und kann nur sagen, dass sich sowohl der Discounter, als auch die Reiseversicherung vorbildlich verhalten haben!) und noch kein Ergebnis vorliegen kann!

-
Pauschalreise – Türkei – Flugverspätung
Hier treffen so viele Meinungen aufeinander und ich bin verunsichert ob uns evtl. doch noch eine Ausgleichszahlung zusteht.
Wir hatten am 11.06.2011 mit SunExpress eine Flugverspätung von 9 Stunden 30 Minuten.
Mitgeteilt wurde und das etwa 1 Stunde vor Abflug über die Anzeigentafel:
XG 1141 Antalya planmäßig 15:00 Uhr – erwartet 23:50 Uhr
Gestartet sind wir dann tatsächlich um 0:30 Uhr.
Alle uns zustehenden Betreuungsleistungen in der Wartezeit haben wir erhalten.
Zimmer in einem Hotel, Mittag- und Abendessen, kostenlose Beförderung zwischen Hotel und Flughafen.
In Antalya war unser Transferbus auch nicht mehr da. Hilfe kam vom Nachbarstand. Nach mehreren Telefonaten und einer erneuten Stunde Wartezeit kam endlich der Bus. -
@steinerlein
ich weiß nicht, auf was Du Deine Behauptungen stützt... das ist das typische Durcheinander was hier regelmäßig veranstaltet wird!
Alle Fluggäste mit einem gültigen Ticket (keine PADs, aber sehr wohl Präemienflügler) fallen unter die Verordnung, ob direkt oder über einen Veranstalter gebucht. Alles andere widerspricht dieser EU Verordnung (Artikel 3 übrigens) an die sich auch "Dorfrichter Adam und Co." halten müssen. Und wenn sie es nicht tun, sollte man Ihnen die Verordnung vom Anwalt unter die Nase reiben lassen.
@sweetmama
was wurde als Grund für die Verspätung von SunExpress genannt? Flugnummer ist sicher eine XQ und keine XG... sorry... ist die neue "deutsche SunExpress" als doch XG von Frankfurt nach Antalya? -
@bahama
Na, wenn das so einfach ist, dann hast du sicher auch noch ein Urteil, welches deine Angaben belegt.
Wer klagen will soll klagen, auch auf die Gefahr hin, dass dieser Rechtstreit dann sehr teuer werden kann. Meine Meinung: Solange noch kein Verband wie beispielsweise der Verbraucherschutz ein Urteil erzwungen hat, wäre mir das Risiko zu groß.
Du darfst aber gerne weiterhin allen Lieschen Müller zu einer Klage raten
-
@bahama247
Ja, war Flug von Frankfurt nach Antalya.
Am Schalter von SunExpress haben sie uns zwar den Zettel mit den Fluggastrechten ausgehändigt, einen Grund für die Verspätung aber nicht angegeben.
Informiert wurden wir nur über die Versorgung bis zum Abflug.
War ein riesen Aufstand am Schalter. Ich glaube die wußten selber nicht genau Bescheid. -
Ich bin jetzt ehrlich doch ein bischen verunsichert, ob das EUGH-Urteil doch auch für Pauschalurlauber gelten könnte. Dafür könnte sprechen, das der Anspruch nur gegen die airline zu richten ist, der RV komplett aussen vor ist. Ich habe trotz intensiver Recherche nichts hilfreiches finden können. Wundert mich, da das Urteil bereits in 2009 ergangen ist. Sicher sind Flugverspätungen bei den Pauschalreisen seltener, weil mögliche Veränderungen eher taktische ( wirtschaftliche ) Gründe haben und juristische Geplänkel dann doch mit dem RV geführt werden.
Trotzdem neige ich dazu, das Gesamtpaket höher zu bewerten. Sprich die Pauschalreise und der damit verbundene Zweck wertet den Flug als Detail der Pauschalreise ab, da Verspätungen und die damit verbundenen Nachteile durch die Verweildauer relativiert und minimiert werden. Das ist bei einer Nurflugbuchung anders, denn es geht niemand etwas an, ob damit Geschäfts- oder Privattermine verbunden waren.
Ich könnte mir daher vorstellen, das bei einer Klage der durch das EUGH-Urteil pauschalierte Schadensersatz durch die airline bei einer Pauschalreise anders bewertet werden wird. Keine Ahnung, wäre aber möglich, da in der Urteilsbegründung dazu nichts explizit gesagt worden ist. Das ist dann wiederum ein Fall für Anwälte, diese Unsicherheit juristisch auszutaxieren.
Gruss Gabriela
-
@gabriela_maier
lies dir den Artikel 3 der Verordnung noch mal genau durch, da steht drin, für wen es gilt und für wen nicht.Ansprüche gegen Veranstalter und Airline (auch das hatten wir schon mehrfach hier) können/werden miteinander verrechnet. Die Ansprüche aus der VO dürften i.d.R. höher sein. Wer nichts falsch machen will, meldet seine Ansprüche was zb. die entgangene Urlaubszeit angeht über Frankfurter oder Kemptner Tabelle gegen den Veranstalter an und macht die Ausgleichszahlung gegenüber der Airline geltend. Auch das wurde hier schon x-fach durchgekaut.
@sweetmama
da meines Wissens kein Vulkanausbruch oder Streik oder eine Revolte im Gange war, ist von einem tech. Defekt auszugehen. Das wird man Dir aber auch auf Nachfrage evtl nicht mitteilen, wenn man es nicht schon während des Fluges getan hat im Zuge der Entschuildigung für die Verspätung. Ich habe selbst einen SunExpress Prozess in Rüsselsheim (Adresse von SunExpress in Deutschland ist Kelsterbach, daher auch wie bei Condor das AG Rüsselsheims zuständig) erlebt. Die "Condor" Kanzlei vertrat auch SunExpress.Das wurde schon richtig im Panorama Bericht widergegeben: Wenn Du den Weg gehen willst , stell ich zunächst mal auf einen langen Atem ein, positive Überraschungen gerne willkommen
Einschreiben an SunExpress (über Impressum auf der HP siehst Du die Adresse in Kelsterbach) mit Geltendmachung der Ansprüche 400€ pro Person), kurz und knapp und Fristsetzung von 14 Tagen. Dann wirst Du schon sehen, was passiert. Vermutlich ein nettes Schreiben mit dem Zugeben des techn. Defekts und im gleichen Atemzug Verweis auf "außergewöhnliche Umstände"
Dann stehst Du vor dem Aus, dem Anwalt oder dem Wege der eigenen Klage. Von Euclaim und Co. halte ich bekanntlich nicht viel.@Steinerlein
Bist Du eigentlich Betroffener oder woher nimmst Du Deine Meinung? -
Steinerlein wrote:
@bahama
Na, wenn das so einfach ist, dann hast du sicher auch noch ein Urteil, welches deine Angaben belegt.@bahama247
Warum drückst Du Dich nicht nur bei Steinerlein schon lange vor einer konkreten Antwort auf diese Frage?
Deine persönlichen Thesen zum Thema sind bestens bekannt und nichts als Behauptungen. -
@Berhard
Weil es noch kein Urteil gibt. Die deutschen Gerichte urteilen auch nach dem Urteil von 2009 noch so, wie sie es vorher gehandhabt haben.
@Bahama
Nein, denn wenn ich es wäre, würde ich versuchen, über einen Verband ein Grundsatzurteil zu erzwingen. Dazu muss aber erst mal der Verband (Verbraucherschutz, ADAC usw.) bereit sein, den Fall durch alle Instanzen zu peitschen. Jede Rechtschutzversicherung wird eine Kostenübernahme ablehnen. Und als Privatperson? Nö du, das lass ich lieber. -
Das ist definitiv falsch. Die deutschen Gerichte setzen das Urteil um, sofern -Achtung: ganz wichtig- überhaupt die Klage durchgezogen wird. Ich verweise dazu als Beispiel auf das Urteil des Landgerichts Nürtingen vom 27.09.2010. Hier wurde dem Kläger € 250.-- pro Person zugesprochen.
Die Frage ist daher: wie oft kommt es überhaupt zu einer mündlichen Verhandlung ? Die airlines pokern bis zum Schluss, um dann höchstwahrscheinlich einen Rückzieher zu machen, in dem sie die Forderung anerkennen. Was mir aber fehlt ist irgend etwas, was sich auf einen Pauschalurlauber bezieht. Ich finde nichts dazu, aber kann mir nicht vorstellen, das es bis heute keinen konkreten Fall gegeben haben sollte.
Und daher bleibe ich bei meiner Meinung, das es für einen Pauschalurlauber nach wie vor offen ist, ob das EUGH-Urteil in voller Konsequenz für ihn angewendet werden kann. Wie gesagt, Beschäftigung für Anwälte in der Zukunft.
Gruss Gabriela
-
Und jetzt muss ich sogar noch meine eigene Meinung revidieren: es gibt tatsächlich ein rechtskräftiges Urteil des LG Landshut vom 18.12.2009 AZ 12 S 1250/09, welches einer Familie, die einen Pauschalurlaub auf Kreta gebucht hatte, für die Verspätung € 400.-- pro Person zuerkannt hat. Revision wurde nicht zugelassen. Wow, hätte ich nicht gedacht.
Gruss Gabriela
-
So, noch einmal!!!
Wir hatten erst, auch eine Pauschalreise betreffend, eine Gerichtsverhandlung und haben diese auch voll und ganz gewonnen.
Ich habe letze Woche genau alles geschrieben was zu tun ist. Die Entschädigung zahlt nur die Airline und nicht der Reiseveranstalter.
Beim Reiseveranstalter können nur Zusatzkosten, wie Bahama ja schon schreibt, nach der Frankfurter Tabelle eingefordert werden.
Die Entschädigung ist direkt bei der Fluglinie, schriftlich zu stellen.
Allerdings rate ich jedem, einen Fachanwalt einzuschalten, dies erspart monatelangen privaten Schriftverkehr, ohne Aussicht auf Einlenken der Airline.
Was auch sehr geholfen hat, war der Kontakt zu Mitreisenden aus unserem Flugzeug. Wir hatten ja auch alle das gleiche Gericht, somit wurden dann auch untereinander die Gerichtsurteile und Begründungen weitergegeben.
Generell ist hier zu sagen, dass alle Airlines sich auf einen außergewöhnlichen Umstand berufen, dies auch um den Druck zu erhöhen, dass der Kunde verunsichert wird und seine Forderungen zuücknimmt!
Mindestens 60 Prozent lassen sich so verunsichern, dass sie den Weg aufs Gericht nicht wagen!
Deswegen ist eine Rechtsberatung bei einem Fachanwalt für Reiserecht nicht zu umgehen.
lg
sandro -
@sandro
Ich finde vorbildlich, dass Du auch nach Abschluss Deiner Geschichte Dich hier noch zu Wort meldest! Wir beide scheinen sowieso zu den Wenigen hier zu gehören, die Tatsächlich betroffen waren/sind und nicht im luftleeren Raum diskutieren
-
Vielen Dank für die Rückmeldung!
Jetzt fehlt nur noch das Aktenzeichen und alle sind zufrieden.
LG und schönen Sonntag noch!
Sokrates
-
@bahama
Mit dem Unterschied, selbst g_m ist in der Lage nach lobenswerter Recherche ein konkretes Urteil zu nennen.
Für Dich hingegen sollte es doch ein Leichtes sein anderen ratsuchenden Usern zu helfen und anstelle Deiner immer gleichen Sprüche es ihr gleich zu tun.Das wäre tatsächlich vorbildlich gewesen und alleine dagegen richtet sich die mehrfache Kritik nicht nur von mir.
Danke Sokrates, genau das meinte ich.
-
Definitiv,
werde ich jedem, der diesbezüglich Probleme hat und einen Fachanwalt eingeschaltet hat, , per PN, das Aktenzeichen weiterreichen. Warum? Ein normaler kann mit dem Text des Urteiles nichts anfangen. Doch, kann ich hier eines nicht so ganz verstehen, warum werden Member, die diesbezüglich Erfahrungen gemacht haben und Ratschläge weitergeben, überhaupt angegriffen? Ich, damals wäre froh gewesen, wenn mir einer, mit Erfahrung, in diesem Forum weitergeholfen hätte. Selber war ich hin und her-gerissen. Die Aussagen, von unerfahrenen Membern haben sich in keinster Weise geändert. Ich selber Verweise hier immer, auf einen Fachanwalt!!!! Klar, dass jeder Fall anders gelagert ist!!! Also, nehmt Euch da mal bitte zurück!!!!
lg
sandro
deshalb gibts von mir sowas nicht!