Allgemeine Geschäftsbedingungen für die B2B-Angebote der HolidayCheck AG

Stand: 28.11.2023


HolidayCheck AG
Bahnweg 8
CH-8598 Bottighofen
Handelsregister / Firmennummer: CHE-110.298.267 UID: CHE-110.298.267 MWST
Geschäftsführer: Christoph Ludmann, Uta Fesefeldt

Die HolidayCheck AG (im Folgenden kurz „HolidayCheck“) tritt auf ihren Websites und Apps als Vermittler von Pauschalreisen und touristischer Einzelleistungen (im Folgenden insgesamt Reiseleistungen) auf. Zusätzlich bietet HolidayCheck seinen B2B-Kunden (nachfolgend „Vertragspartner“ genannt) über das Business Center und den AdShop unterschiedliche Möglichkeiten zur Erteilung und Abwicklung von Werbeaufträgen für Online-Werbung auf den Seiten von HolidayCheck sowie die Möglichkeit der Buchung von Zusatzpaketen für die bestehenden Hotelprofile. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage und Bestandteil aller Verträge zwischen HolidayCheck und dem Vertragspartner in Bezug auf die vorgenannten Leistungen.

  1. Begriffe
  2. “Werbeauftrag” im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Schaltung eines Werbemittels oder mehrerer Werbemittel auf den Seiten von HolidayCheck.

    “Werbemaßnahmen” sind alle von HolidayCheck angebotenen “Werbeformate gemäß Preisliste” sowie sonstige buchbaren Dienstleistungen. Werbeformate, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, werden als Werbung deutlich kenntlich gemacht.

    "Premium Profil“ meint eine Erweiterung zu dem bestehenden auf den Seiten von HolidayCheck ausgespielten Hotelprofil das verschiedene Möglichkeiten zur Individualisierung und Verlinkung beinhaltet.

    “Vertragspartner” von HolidayCheck ist der unmittelbare Vertragspartner, somit entweder eine Agentur oder ein Hotelier/Werbungtreibender, der Aufträge unmittelbar mit HolidayCheck abschließt. Sollte die Agentur ausnahmsweise als Stellvertreterin für den Werbungtreibenden auftreten, hat sie hierauf in Textform spätestens bei der Schaltung von Werbeaufträgen unter Angabe des werbetreibenden Auftraggebers hinzuweisen. Unterbleibt ein derartiger Hinweis, gilt der Vertrag mit Wirkung für und gegen die Agentur als abgeschlossen.

    “Agenturen” sind Schalt-Agenturen, die die Werbeaufträge im eigenen Namen und auf eigene Rechnung abschließen. Das Vertragsverhältnis mit den Werbungtreibenden insbesondere in Bezug auf die Preisgestaltung, Abrechnung und sonstigen Abreden ist in der Verantwortung der Agentur; ein Vertragsverhältnis zwischen Werbungtreibenden und HolidayCheck besteht nicht, wenn eine Agentur Auftraggeber ist.

    “Direktkunden” sind Werbungtreibende, die selbst Vertragspartner von HolidayCheck werden, ggf. durch Einschaltung einer Agentur, die als Stellvertreterin im Sinne des § 164 BGB Werbeaufträge in seinem Namen schaltet.

  3. Geltungsbereich, Vertragsgegenstand, Leistungsumfang
  4. (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für die von HolidayCheck über das Business Center und den AdShop angebotenen B2B-Leistungen. Für die Inanspruchnahme von einzelnen Leistungen gelten gegebenenfalls zusätzliche Bedingungen, sowie die Nutzungsbedingungen für die Registrierung und das Einstellen von Nutzerinhalten über das HolidayCheck Business Center. Diese finden Sie gegebenenfalls im Rahmen des jeweiligen Angebots im Business Center und/oder dem AdShop.

    (2) Individuell getroffene Vereinbarungen und vereinbarte Leistungsbeschreibungen sind maßgeblich und gehen diesen AGB vor, sofern ein Widerspruch zu diesen AGB besteht.

    (3) Die wesentlichen Merkmale der Dienstleistung ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung, die je nach Angebot im Rahmen dieser AGB, auf der HolidayCheck AdShop Webseite oder im HolidayCheck Business Center direkt eingesehen werden kann oder auf Anfrage von HolidayCheck mitgeteilt wird.

    (4) HolidayCheck hält über den HolidayCheck AdShop und das Business Center Werbeflächen für die Platzierung von Werbeanzeigen auf den Webseiten der HolidayCheck für den Auftraggeber bereit und übernimmt die Abwicklung der Werbeschaltung sowie das Adserving. Der Vertragspartner bucht einen definierten Zeitraum, jedoch keine definierte Anzahl von Ad Impressions. HolidayCheck hat deshalb ein Schieberecht und ist nicht verpflichtet über den gesamten Schaltzeitraum oder zu einem bestimmten Termin Leistungen zu erbringen.

    (5) Der Vertragspartner hat die Möglichkeit, eigene Bilder und Texte hochzuladen oder standardisierte Werbebanner zu verwenden, welche aus Datenbankinhalten (Bilder/Texte) der HolidayCheck erzeugt werden.

    (6) HolidayCheck garantiert keine ständige Verfügbarkeit des HolidayCheck AdShops und des Campaign Creator im Business Center. Vielmehr ist HolidayCheck ausdrücklich berechtigt, die Services zeitweilig einzuschränken, wenn dies im Hinblick auf Kapazitätsgrenzen, die Sicherheit oder Integrität der Server oder zur Durchführung technischer Maßnahmen erforderlich ist und dies der ordnungsgemäßen oder verbesserten Erbringung der Leistungen dient (Wartungsarbeiten). Der Service kann durch technische Umstände, Leistungs- und/oder Anbindungsausfall, Hard- und Softwarefehler, die HolidayCheck nicht zu vertreten hat, sowie Einwirkungen Dritter, deren Handlungen HolidayCheck nicht zuzurechnen sind (z.B. Viren, Ausfall von Netzen Dritter), unterbrochen oder beeinträchtigt werden. Die Parteien sind sich daher darüber einig, dass auf solchen Ursachen beruhende Unterbrechungen und/oder Störungen der Leistungserbringung, die HolidayCheck nicht zu vertreten hat, keine Rechte des Vertragspartners begründen.

    (7) Der Vertrag gilt als erfüllt, wenn die gebuchten Werbeformate innerhalb des vertraglich vereinbarten Zeitraumes durch HolidayCheck ausgeliefert wurden.

    (8) im Rahmen des Premium Profils ermöglicht HolidayCheck dem Vertragspartner mehrere Direktverlinkungen auf die eigene Webseite sowie auf seine Social Media Kanäle. Zusätzlich kann der Vertragspartner eigene Angebote einstellen, die direkt über die Website des Vertragspartners buchbar sind.

    (9) Der Vertragspartner hat darüber hinaus die Möglichkeit eine Bewertung der Unterkunft auszuwählen, die oben auf dem HolidayCheck-Profil des Hotels angezeigt wird. Zur Auswahl stehen hierbei ausschließlich die 5 von HolidayCheck bzw. den Usern als am relevantesten definierten Bewertungen. Der Vertragspartner kann die Auswahl jederzeit ändern. Ist die vom Vertragspartner ausgewählte Bewertung im Laufe des Vertrages nicht mehr unter den 5 relevantesten Bewertungen, wird der Vertragspartner hierauf im Business Center hingewiesen und HolidayCheck wird bis zur Auswahl einer neuen Bewertung durch den Vertragspartner, die aus Sicht von HolidayCheck relevanteste Bewertung im Profil anzeigen.

    (10) Der Vertragspartner kann darüber hinaus weitere persönliche Elemente zu den allgemeinen Informationen im Rahmen seines Profils hinzuzufügen.

    (11) Andere Angebote von HolidayCheck sind nicht Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

    (12) Maßgebend für die Leistungserbringung sind die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die gegebenenfalls jeweiligen zusätzlichen Bedingungen der in Anspruch genommenen Leistungen.

    (13) Mit der der Inanspruchnahme der aufgeführten Leistungen akzeptiert der Vertragspartner diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Nutzungsbedingungen für die Registrierung und das Einstellen von Nutzerinhalten über das HolidayCheck Business Center sowie die gegebenenfalls zusätzlichen Bedingungen der jeweiligen in Anspruch genommenen Leistungen.

  5. Geringfügige Änderungen des Leistungsumfangs
  6. HolidayCheck ist jederzeit zu lediglich geringfügigen Änderungen der Leistungen berechtigt, die in Relation zum gesamten vereinbarten Leistungsumfang unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen von HolidayCheck und des Vertragspartners ohne weiteren Nachteilsausgleich nach Treu und Glauben vom Vertragspartner hinzunehmen sind.

  7. Registrierung und Vertragsschluss
  8. (1) Berechtigt zur Inanspruchnahme der HolidayCheck B2B-Leistungen sind nur Unternehmer im Sinne von § 14 Abs.1 BGB, die voll geschäftsfähig sind. Minderjährige oder Verbraucher iSv § 13 BGB dürfen sich nicht für den HolidayCheck AdShop oder im HolidayCheck Business Center registrieren. Die Anmeldung einer juristischen Person darf nur von vertretungsberechtigten Personen vorgenommen werden, wobei unter anderem Name des Vertretungsberechtigten und Art der Vertretungsberechtigung anzugeben sind.

    (2) Das Angebot von HolidayCheck ist freibleibend und stellt kein rechtlich verbindliches Angebot dar, sondern sind lediglich eine Aufforderung an den Vertragspartner, seinerseits ein Angebot abzugeben. Der Vertragspartner gibt durch seinen Auftrag bzw. seine Buchung einen verbindlichen Antrag auf Abschluss eines Vertrags ab. Ein Vertrag kommt erst mit der Bestätigung durch HolidayCheck zustande. Ein Anspruch auf Annahme besteht eben so wenig wie ein Anspruch auf Begründung einer Ablehnung.

    (3) Um die Leistungen von HolidayCheck in Anspruch nehmen zu können, ist eine Registrierung erforderlich. Die Registrierung ist kostenlos. Der Vertragspartner füllt die erforderlichen Felder des hierfür vorgesehenen Anmelde-Formulars im HolidayCheck AdShop oder im HolidayCheck Business Center aus und klickt auf die Schaltfläche "Registrieren". Die Eingabe der Registrierungsdaten kann auf Anfrage auch durch einen Mitarbeiter von HolidayCheck im Auftrag eines Vertragspartners erfolgen. Der Vertragspartner erhält im Anschluss daran eine E-Mail über die Anmeldung und Freischaltung.

    (4) Mit der Registrierung bestätigt der Vertragspartner, dem nutzungsberechtigten Personenkreis nach Ziffer 4 Absatz 1 anzugehören. Der Vertragspartner ist verpflichtet, bei der Registrierung wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben nach den jeweiligen Vorgaben des Registrierungsformulars zu machen. Für unkorrekte Angaben, insbesondere auch solche, die mehrwertsteuerliche Folgen haben, haftet der Vertragspartner. Darüber hinaus ist er verpflichtet, die Daten der Registrierung stets aktuell und richtig zu halten. Der Vertragspartner hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Nutzerkonto nur von ihm selbst genutzt wird. Zu diesem Zweck hat er insbesondere das individuelle Passwort geheim zu halten. Der Vertragspartner ist in vollem Umfang für alle Aktivitäten, die über sein Nutzerkonto ausgeübt werden, verantwortlich. HolidayCheck ist jederzeit berechtigt, einen Nachweis über das Vorliegen der Voraussetzungen und die Richtigkeit der Angaben zu verlangen. Im Falle von falschen Angaben behält sich HolidayCheck das recht vor das Nutzerkonto des Vertragspartners zu löschen und den Vertrag außerordentlich und fristlos zu Kündigen.

    (5) Nach Registrierung erhält jeder Vertragspartner von HolidayCheck ein individuelles Nutzerkonto. Dieses umfasst die Angaben des Vertragspartners aus dem Registrierungsprozess sowie die für die Nutzung des HolidayCheck AdShops / Business Centers und die Abwicklung des Zahlungsverkehrs erforderlichen Angaben. Das Nutzerkonto ist weder übertragbar noch vererbbar.

    (6) Im Rahmen des Business Centers gelten zusätzlich zu diesen AGB die Nutzungsbedingungen für die Registrierung und das Einstellen von Nutzerinhalten über das HolidayCheck Business Center.

    (7) HolidayCheck behält sich vor, Werbeaufträge, auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses, abzulehnen bzw. zu sperren. Gründe hierfür können hierfür die folgende, aber nicht abschließende Aufzählung sein: wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt; wenn deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder wenn deren Veröffentlichung für den HolidayCheck wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist. Insbesondere kann HolidayCheck ein bereits veröffentlichtes Werbemittel zurückziehen, wenn der Vertragspartner nachträglich Änderungen der Inhalte des Werbemittels selbst vornimmt oder die Daten nachträglich verändert werden, auf die durch einen Link verwiesen wird.

  9. Besondere Bedingungen für Vertragsabschlüsse über Werbeaufträge
  10. (1) Werbemaßnahmen können über den AdShop oder das Business Center gebucht werden.

    (2) Bei Buchung über den AdShop erhält der Vertragspartner einen Kampagnen-Vorschlag über das so genannten „Offer Tool“. Das Angebot ist durch den Vertragspartner editierbar. Bei Buchung über das Business Center kann der Vertragspartner eine gewünschte Kampagne im Rahmen der im Campaign Creator vorgegebenen Auswahl- und Gestaltungsmöglichkeiten erstellen.

    (3) Mit Betätigung der Bestätigungsschaltfläche gibt der Vertragspartner ein Verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die jeweilige Kampagne ab. Der Vertrag kommt nur nach Bestätigung des Angebots durch HolidayCheck innerhalb von drei Tagen in Textform (z.B. per E-Mail, Fax, Brief, Zusendung der Rechnung) zustande oder indem HolidayCheck die Leistung erbringt. Der Vertrag gilt als mit dem von HolidayCheck bestätigten Inhalt abgeschlossen, sofern der Vertragspartner dem Vertragsinhalt nicht innerhalb von drei Tagen in Textform widerspricht.

    (4) Der Vertragsabschluss kann die Veröffentlichung eines einzelnen Werbemittels oder einer Vielzahl von Werbemitteln umfassen.

    (5) Bei Buchungen durch Agenturen ist HolidayCheck berechtigt, Buchungsbestätigungen an die Werbetreibenden weiterzuleiten.

  11. Besondere Bedingungen für die Buchung des Premium Profils
  12. (1) Das Premium Profil ist nach der Registrierung im Business Center jederzeit über den Self Service-Bereich buchbar.

    (2) Mit Betätigung der Bestätigungsschaltfläche gibt der Vertragspartner ein Verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über das Premium Profil ab. Der Vertrag kommt nur nach Bestätigung des Angebots durch HolidayCheck innerhalb von drei Tagen in Textform (z.B. per E-Mail, Fax, Brief, Zusendung der Rechnung) zustande oder indem HolidayCheck die Leistung erbringt.

    (3) Der Vertrag läuft ab dem Tag der Bestätigung durch HolidayCheck zwölf Monate, soweit der Vertragspartner im Rahmen seiner Buchung nicht ein späteres Startdatum ausgewählt hat. Er verlängert sich automatisch jeweils um weitere zwölf Monate, wenn er nicht spätestens 3 Monate vor Laufzeitende gekündigt wird. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

    (4) Die Kündigung erfolgt im Business Center durch die Bestätigung des Kündigen-Buttons im Bereich Premium Profil. Wenn der Vertragspartner die Kündigung nicht online, über das Business Center, vornimmt, hat die Kündigung in Textform zu erfolgen. Kündigungen per E-Mail, sind an partner@holidaycheck.com zu richten. Kündigungen durch die HolidayCheck AG erfolgen grundsätzlich per E-Mail an die im Account des Vertragspartners hinterlegte E-Mail-Adresse.

    (5) Die Zahlung erfolgt nach Wahl des Vertragspartners monatlich oder jährlich im Voraus. Der jeweils fällige Betrag wird direkt über die Kreditkarte des Vertragspartners abgebucht. Die Zahlung für den ersten Vertragsmonat bzw. das erste Vertragsjahr ist unmittelbar mit der Bestätigung durch HolidayCheck (siehe (2)) fällig. Die weiteren Zahlungen sind jeweils mit Beginn der weiteren Vertragsmonate bzw. Vertragsjahre fällig.

  13. Preise und Zahlungsbedingungen
  14. (1) Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.

    (2) Der Vertragspartner erhält im Voraus eine Rechnung über die an HolidayCheck zu zahlende Summe. Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungsbeträge sofort zur Zahlung fällig. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Vorauszahlungsrechnung unverzüglich zu kontrollieren und etwaige Diskrepanzen innerhalb von 3 Tagen schriftlich bei HolidayCheck geltend zu machen (eine E-Mail an partner@holidaycheck.com ist ausreichend). Sollte innerhalb dieser Zeit keine Beanstandung der Abrechnung erfolgen, gilt die Rechnung als akzeptiert. HolidayCheck behält sich ausdrücklich vor, die Forderung abzutreten und durch Dritte (Inkassounternehmen etc.) geltend machen zu lassen.

    (3) Für den Fall der Nichtzahlung innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsstellung behält sich HolidayCheck das Recht vor die Erbringung der jeweiligen gebuchten Leistung des Vertragspartners auszusetzen oder zu beenden. In diesem Falle wird HolidayCheck auch die im Rahmen der jeweiligen Kampagne gebuchten Werbeplätze wieder zur Buchung für andere Kunden freigeben. Der Vertragspartner kann hieraus keine Rechte ableiten, insbesondere hat der Vertragspartner kein Recht zur außerordentlichen Kündigung.

    (4) Für Dienstleistungen, für die eine CPC-basierte Abrechnung erfolgt, gelten die folgenden Bestimmungen:

    1. Zur Nutzung der Services von HolidayCheck hat der Vertragspartner ein Gesamt-Budget zu bestimmen. Die Kampagne läuft so lange, wie der Vertragspartner die Summe seines angegebenen Gesamt-Budgets nicht erreicht hat.
    2. Sobald das vom Vertragspartner angegebene Budget-Limit erreicht ist, wird die Kampagne von HolidayCheck automatisch gestoppt und der Vertragspartner erhält eine Benachrichtigung darüber, dass sein Limit erreicht wurde.

    (5) Der Vertragspartner ist selbst dafür verantwortlich, seine Werbungen und Werbemittel rechtzeitig, sprich zu Beginn der Schaltzeit einzustellen/hochzuladen/einzugeben. Kommt er dem nicht rechtzeitig nach bzw. versäumt er die gebuchte Laufzeit völlig, so hat er keinen Anspruch auf Rückerstattung der bereits geleisteten Zahlungen.

    (6) Der Vertragspartner ist zur Zahlung verpflichtet, sobald er über den HolidayCheck AdShop eine Buchung vornimmt oder einen Vertrag mit einem HolidayCheck Sales-Mitarbeiter schließt. Die Zahlungspflicht des Vertragspartners gegenüber der HolidayCheck besteht auch, wenn der Vertragspartner seine Werbemittel nicht rechtzeitig, sprich zu Beginn der Schaltzeit einstellt/hochlädt/eingibt.

    (7) Sollte der Zahlungseingang bei Zahlung per Überweisung durch Überweisungsspesen, Kontogebühren oder sonstige Abzüge vermindert sein, gilt die Zahlung als nicht erbracht, bis der vollständige Zahlungseingang erfolgt ist. Der Vertragspartner trägt allein den sich hieraus ergebenden Schaden durch Leistungsausfall wegen Säumigkeit der Zahlung.

    (8) Bei buchungsbezogenen Rabattaktionen (Gutscheine, Promo-Codes, etc.) handelt es sich um eine einmalige Rabattaktion, welche mit der entsprechenden Buchung verrechnet wird. Gutscheine können nicht mehrfach verwendet werden. Gutscheine können nicht direkt ausgezahlt werden und werden nur in Verbindung mit einer Buchung verrechnet. Bei (Teil-) Stornierungen entfällt der Anspruch auf den verwendeten Gutschein, der entsprechende Betrag wird nicht gutgeschrieben. Gutscheine gelten nur in einem ausgeschriebenen Zeitraum einer bestimmten Promotion-Aktion.

  15. Datenanlieferung / Mitwirkungspflichten des Vertragspartners
  16. (1) Für die Erfüllung der Leistungsverpflichtung durch HolidayCheck ist bei verschiedenen Leistungen die Mitwirkung des Vertragspartners erforderlich (z.B. Zurverfügungstellung von Materialien wie Hotelbildern etc.). Der Vertragspartner hat daher sicherzustellen, dass er auf Anfragen von HolidayCheck auf den üblichen Kommunikationswegen (z.B. E-Mail, Telefon, etc.) zeitnah reagieren kann. Über Zeiträume, in denen eine Kenntnisnahme von Mitteilungen und Leistungen wegen Abwesenheit nicht möglich ist, ist HolidayCheck frühzeitig zu informieren.

    (2) Der Vertragspartner ist verpflichtet, vollständige, einwandfreie und geeignete Werbemittel bis spätestens 8 Werktage vor Schaltungsbeginn anzuliefern. Etwaige Abweichungen sind mit HolidayCheck unverzüglich schriftlich oder per E-Mail abzustimmen. Sollten 8 Tage vor Schaltungsbeginn keine Werbemittel des Vertragspartners vorliegen, dann kann HolidayCheck die Kampagne einseitig stornieren oder mit eigens definierten Standardwerbemitteln die Kampagne ausliefern.

    (3) Im Falle einer verspäteten Werbemittelanlieferung und sofern HolidayCheck keine Standardwerbemittel zur Auslieferung der Kampagne zur Verfügung stehen, ist eine ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages nicht mehr garantiert und eine Rückvergütung in Form einer Gutschrift nicht möglich.

    (4) Der Vertragspartner stellt sicher, dass zu veröffentlichende Daten bzw. Inhalte (wie Werbematerialien oder Beiträge in sozialen Netzwerken) nicht gegen geltendes Recht verstoßen oder sittenwidrig sind.

    (5) Der Vertragspartner stellt sicher, dass er berechtigt ist, die in seine Werbemittel integrierten Links auf andere Inhalte zu verwenden. Er trägt auch dafür Sorge, dass die Websites, auf welche die Werbemittel verlinken, den jeweils gültigen rechtlichen Vorgaben genügen, insbesondere die Impressumspflicht erfüllen und keine wettbewerbsrechtlichen Verstöße im Sinne des UWG oder des jeweils geltenden nationalen Rechtes vorliegen.

    (6) Sind vom Vertragspartner an HolidayCheck Materialien (z.B. Bild-Dateien, Texte, etc.) zu übermitteln, so hat der Vertragspartner von diesen Materialien eine Kopie anzufertigen und zu sichern.

    (7) Die Pflicht von HolidayCheck zur Aufbewahrung des Werbemittels endet 3 Monate nach seiner letztmaligen Auslieferung.

    (8) Kosten von HolidayCheck für eine vom Vertragspartner gewünschte Änderung des Werbemittels, die nicht den vereinbarten Spezifikationen entsprechen, hat der Vertragspartner zu tragen.

    (9) Kommt der Vertragspartner seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist HolidayCheck von seiner Leistungspflicht befreit.

    (10) Der Vertragspartner wird Software auf dem neuesten Stand der Technik einsetzen mit dem Ziel, dass die übermittelten oder von ihm eingestellten Werbemittel frei von schädlichem Code, wie z.B. Viren, Trojaner, etc. sind.

  17. Urheberrechte, Nutzungsrechte
  18. (1) Der Vertragspartner räumt HolidayCheck während der Vertragslaufzeit Nutzungsrechte an den eingetragenen Namen, Marken und Logos des Vertragspartners für Kampagnen der beauftragten Art und alle damit zusammenhängenden Maßnahmen kostenfrei ein. Der Vertragspartner überträgt HolidayCheck sämtliche für die Nutzung der Werbung in Online-Medien aller Art erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Zugänglichmachung, Bearbeitung, Entnahme aus einer Datenbank und zum Abruf, und zwar zeitlich, örtlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen der Online-Medien.

    (2) Der Vertragspartner garantiert, dass er Inhaber der Rechte an sämtlichen zur vertraglichen Nutzung übermittelten Materialien ist, er insbesondere über die hierfür erforderlichen Urheber-, Marken-, Nutzungs-, Persönlichkeits-, und sonstigen Rechte verfügt. Der Vertragspartner gewährleistet und sichert zu, dass die Werbemittel nicht gegen geltendes Gesetz verstoßen (z.B. den geltenden Jugendschutz- und Strafgesetzen sowie das Recht des unlauteren Wettbewerbs). Des Weiteren dürfen die Werbemittel keine pornographischen, gewalt- oder kriegsverherrlichende bzw. persönlichkeitsrechtsverletzende Inhalte haben.

    (3) Der Vertragspartner gewährleistet, dass an den für die Leistungserbringung zur Verfügung gestellten Materialien keine Urheber-, Marken-, Nutzungs-, Persönlichkeits-, und/oder sonstige Rechte Dritter bestehen, die einer Nutzung für den vertraglichen Zweck entgegenstehen. Eine Prüfung durch HolidayCheck erfolgt nicht.

    (4) Der Vertragspartner hält HolidayCheck schadlos und stellt HolidayCheck von allen Ansprüchen bzw. Forderungen frei, die aufgrund einer Verletzung der vorstehend unter Ziff. 9.1., 9.2. und 9.3. genannten Rechte geltend gemacht werden und vom Vertragspartner zu vertreten sind. Für diesbezügliche Kosten der Rechtsverteidigung und für sonstige Schäden ist der Vertragspartner gegenüber HolidayCheck erstattungspflichtig.

    (5) Weiterhin ermächtigt der Vertragspartner HolidayCheck, Werbeinformationen in angemessenem Umfang zu Marktforschungszwecken an anerkannte Marktforschungsunternehmen weiterzuleiten. Ist der Vertragspartner dazu nicht bereit, hat er dies HolidayCheck bei Vertragsschluss schriftlich mitzuteilen.

    (6) Sollte der Vertragspartner durch Verwendung spezieller Techniken, wie z.B. dem Einsatz von Cookies oder Zählpixeln, Daten aus der Schaltung von Werbemitteln auf den Onlineangeboten von HolidayCheck gewinnen oder sammeln, sichert der Vertragspartner zu, dass er bei Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten die gesetzlichen Vorgaben insbesondere des Telemediengesetzes (TMG) sowie der Datenschutzgrundverordnung (DSGV) einhalten wird.

    (7) Sofern beim Vertragspartner anonyme oder pseudonyme (und somit auch personenbeziehbare) Daten aus dem Zugriff auf die von ihm für Onlineangebote von HolidayCheck ausgelieferten Werbemittel anfallen, darf der Vertragspartner diese Daten – soweit rechtlich zulässig – im Rahmen des jeweiligen Vertrages für den konkreten Werbetreibenden, der den Vertragspartner mit der Schaltung der jeweiligen Kampagne beauftragt hat, auswerten.

    (8) Darüber hinaus ist dem Vertragspartner eine weitere Verarbeitung, Nutzung und Weitergabe sämtlicher Daten (anonym oder personen-beziehbar) aus dem Zugriff auf die von ihm für Onlineangebote von HolidayCheck ausgelieferten Werbemittel untersagt. Insbesondere darf der Vertragspartner die Daten aus Werbeschaltungen auf den Online-Angeboten von HolidayCheck nicht für eigene Zwecke speichern, auswerten, anderweitig nutzen und/oder an Dritte weitergeben. Dieses Verbot erfasst auch die Erstellung von Profilen aus dem Nutzungsverhalten der User auf dem Onlineangebot von HolidayCheck und deren weitere Nutzung.

    (9) Setzt der Vertragspartner für die Schaltung von Werbemitteln auf den Onlineangeboten von HolidayCheck Systeme eines Dritten ein, wird er sicherstellen, dass auch der Systembetreiber diese Vereinbarung einhält.

  19. Haftung
  20. (1) HolidayCheck haftet bei vertraglichen oder außervertraglichen Ansprüchen nur für Schäden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln sowie für Schäden, die sich aus leicht fahrlässigen Verletzungen solcher Pflichten ergeben, die die ordnungsgemäße Durchführung eines mit dem betreffenden Nutzer bestehenden Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Vertragspartner deshalb vertrauen darf (Kardinalpflichten). Im letzteren Fall ist die Haftung begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren vertragstypischen Schaden.

    (2) HolidayCheck übernimmt keinerlei Haftung für entgangenen Gewinn, Umsatz, Daten oder Folgeschäden und mittelbare Schäden, es sei denn HolidayCheck handelte vorsätzlich oder grob fahrlässig.

    (3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, im Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes sowie im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien.

    (4) Der Vertragspartner ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Minderung von Schäden zu treffen. Dies gilt insbesondere für die Wiederbeschaffung von Daten und der dazu erforderlichen regelmäßigen Erstellung von Sicherungskopien.

    (5) Mit Ausnahme von Ansprüchen aus unlauteren Handlungen verjähren Schadensersatzansprüche des Auftraggebers, für die nach dieser Ziffer die Haftung beschränkt ist, nach einem Jahr gerechnet ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

  21. Gewährleistung
  22. (1) HolidayCheck gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Dem Vertragspartner ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. Ein Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt insbesondere nicht vor, wenn die Beeinträchtigung hervorgerufen wird durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder Hardware (z.B. nicht mehr aktuelle Version der gängigen Internet-Browser wie Internet Explorer, Firefox, Safari, Chrome, Opera) oder durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder durch Rechnerausfall bei Dritten (z.B. anderen Providern), durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf so genannten Proxies (Zwischenspeichern) oder durch einen Ausfall des AdServers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert. Bei einem Ausfall des AdServers über einen erheblichen Zeitraum im Rahmen einer zeitgebundenen Festbuchung entfällt die Zahlungspflicht des Vertragspartners für den Zeitraum des Ausfalls. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

    (2) Bei ungenügender, nicht zu vertretener Wiedergabequalität des Werbemittels hat der Vertragspartner Anspruch auf eine einwandfreie Ersatzwerbung oder eine unverzügliche Ersatzschaltung in einem vergleichbaren Umfeld, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde. Lässt HolidayCheck eine ihr hierfür gestellte durch Verlängerung des Veröffentlichungszeitraums angemessene Frist verstreichen oder ist die Schaltung von Ersatzwerbung für den Vertragspartner unzumutbar oder schlägt diese fehl, erhält der Vertragspartner eine Erstattung über diesen Zeitraum, in dem das Werbemittel nicht der Qualität des angelieferten Werbemittels entsprach.

    (3) Sind etwaige Mängel bei den angelieferten Werbemitteln nicht offenkundig, so hat der Vertragspartner bei ungenügender Veröffentlichung keine Ansprüche. Das Gleiche gilt bei Fehlern in wiederholten Werbeschaltungen, wenn der Vertragspartner nicht vor Veröffentlichung der nächstfolgenden Werbeschaltung auf den Fehler hinweist.

    (4) Der Vertragspartner wird die Werbemaßnahme nach dem Erst-Erscheinungstermin unverzüglich prüfen und etwaige Mängel in Textform rügen (Rügepflicht). Bei offensichtlichen Mängeln hat diese Rüge innerhalb von 3 Werktagen nach Ersterscheinen, bei verdeckten Mängeln innerhalb derselben Frist nach Entdeckung zu erfolgen.

    (5) HolidayCheck gewährleistet nicht, dass Leistungen Dritter, insbesondere Netzwerkdienstleistungen oder andere Beistellungen Dritter, stets unterbrechungs-, fehlerfrei und sicher vorhanden sind.

    (6) Ein Mangel im Sinne der Gewährleistung ist ausschließlich ein reproduzierbarer Fehler, dessen Ursache in einem Qualitätsmangel der Leistungen von HolidayCheck liegt. Kein Mangel ist insbesondere eine Funktionsbeeinträchtigung, die aus Hardwaremängeln, Umgebungsbedingungen, Fehlbedienung, unzulässigen oder schadhaften Daten etc. resultiert.

    (7) Gewährleistungsrechte verjähren nach 12 Monaten ab Kenntnis des Vertragspartners von der nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß erfüllten Leistung von HolidayCheck.

  23. Leistungsstörungen
  24. Fällt die Durchführung eines Auftrags aus Gründen aus, die HolidayCheck nicht zu vertreten hat (etwa aus redaktionellen oder technischen Gründen), insbesondere wegen höherer Gewalt, Streiks, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten (z.B. anderen Providern), Netzbetreibern oder Leistungsanbietern (z.B. Adserver-Anbieter) oder aus vergleichbaren Gründen, besteht kein Anspruch auf Kompensation, so wird die Durchführung des Auftrags bei ausreichenden Verfügbarkeiten nachgeholt. Bei Nachholung in angemessener und zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch von HolidayCheck bestehen und wird nach der Nachholung berechnet. Sofern es sich um eine erhebliche Verschiebung handelt, wird der Vertragspartner hierüber informiert.

  25. Kündigung
  26. (1) Kündigungen von Werbeaufträgen müssen schriftlich oder per E-Mail an partner@holidaycheck.com erfolgen. Die Kündigungsfrist beträgt 2 Wochen vor Beginn des gebuchten Werbeauftrags, bei bereits laufender Buchung 2 Wochen vor Monatsende.

    (2) Beträgt der Zeitraum zwischen Buchung und Beginn eines Werbeauftrags weniger als zwei Wochen, ist eine Kündigung vor Beginn des Webeauftrags ausgeschlossen.

    (3) Stornogebühren werden in folgenden Fällen dem Auftraggeber berechnet: Storno bis 1 Woche vor Kampagnenstart: 50% des Nettonetto-Kampagnenwerts / Storno bis 3 Werktage vor Kampagnenstart: 80% des Nettonetto-Kampagnenwerts und Storno ab 3 Werktage vor Kampagnenstart und später: 100% des Nettonetto-Kampagnenwerts.

    (4) Außerordentliche Kündigung

    1. Der Vertrag kann von beiden Vertragsparteien mit sofortiger Wirkung gekündigt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn: Der Vertragspartner mit fälligen Zahlungen mehr als sechs Monate im Rückstand ist, wenn die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse Vermögen abgelehnt wurde, Maßnahmen oder Anordnungen von Behörden oder sonstiger staatlicher Stellen der Leistungsausführung durch HolidayCheck entgegenstehen.
    2. Der Vertragspartner hat generell die bis zum Zugang der Kündigung von HolidayCheck erbrachten Leistungen entsprechend des Leistungsumfangs zu vergüten.

    (5) Ist ein Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, so sind HolidayCheck und der Vertragspartner berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 6 Monaten zum Jahresende ordentlich zu kündigen.

    (6) Eine Erstattung von bezahlten, jedoch noch nicht ausgeschöpften Klick-Budgets ist unter Einbehaltung einer Aufwandpauschale i.H.v. 30% des zu erstattenden Betrages möglich, sofern keine weiteren offenen Forderungen von HolidayCheck gegenüber dem Vertragspartner vorliegen.

    (7) Bereits vermittelte und durchgeführte Werbeplatzierungen bleiben von einer Beendigung des Nutzungsverhältnisses unberührt. Eine Beendigung des Nutzungsverhältnisses gilt zugleich als Beendigung aller laufenden Werbevertragsbeziehungen, wobei Werbevertragsbeziehungen erst mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit oder nach vollständiger Erbringung der versprochenen Leistungsmenge enden. Eine Rückerstattung von Anzahlungen kommt somit nicht in Betracht.

  27. Geheimhaltung
  28. (1) Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragserfüllung erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei, vertraulich zu behandeln und nur für den Vertragszweck zu verwenden. Hierzu gehören insbesondere technische wie nicht technische Informationen, Daten, Ideen, Erfindungen, Geschäftsgeheimnisse und/oder Know-how sowie sonstige Informationen, die als vertraulich bezeichnet oder als solche erkennbar sind.

    (2) Die Parteien verpflichten sich, empfangene vertrauliche Informationen nicht zu verwerten, insb. keine Schutzrechtsanmeldungen vorzunehmen. Eigentums-, Nutzungs- und Benutzungsrechte an vertraulichen Informationen, dem damit verbundenen Know-how oder ggfs. darauf angemeldeten oder erteilten Schutzrechten werden nicht erteilt. Die Überlassung der vertraulichen Informationen begründet für die empfangende Partei keine Vorbenutzungsrechte.

    (3) Die interne Weitergabe der vertraulichen Informationen ist nur insoweit gestattet, als dies für den Vertragszweck erforderlich (need-to-know) und sichergestellt ist, dass nur die Mitarbeiter die vertraulichen Informationen erhalten, denen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten mit den in diesem Vertrag enthaltenen Verpflichtungen vergleichbare Verpflichtungen auferlegt werden oder wurden.

    (4) Die Parteien verpflichten sich, sämtliche vertraulichen Informationen Dritten nicht zugänglich zu machen und sie durch angemessene Geheimnisschutzmaßnahmen zu schützen. Die Vervielfältigung solcher vertraulichen Informationen, soweit sie nicht ausschließlich der Vertragserfüllung dient, ist nicht gestattet. Sämtliche empfangenen vertrauliche Informationen und davon gefertigte Kopien sind auf Anforderung unverzüglich an die jeweilige Partei zurückzugeben oder zu vernichten / zu löschen. Diese Verpflichtung gilt nicht für routinemäßig angefertigte Sicherungskopien des elektronischen Datenverkehrs sowie für vertrauliche Informationen und Kopien davon, die die empfangende Partei nach geltendem Recht aufbewahren muss. Diese Kopien und zurückbehaltenen vertraulichen Informationen unterliegen jedoch im Übrigen weiterhin den Bestimmungen dieses Vertrages.

    (5) Die Parteien verpflichten sich, empfangene vertrauliche Informationen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des anderen Vertragspartners insbesondere nicht zurückzuentwickeln und nicht auf Zusammensetzung und/oder Herstellung zu untersuchen (Verbot des Reverse Engineerings).

    (6) Die vorstehenden Verpflichtungen finden keine Anwendung auf vertrauliche Informationen, (i) die im Zeitpunkt der Offenbarung bereits allgemein zugänglich waren oder danach allgemein zugänglich werden, ohne dass eine Nichtbeachtung der vorstehenden Bestimmungen hierfür mitursächlich ist, (ii) bereits vor der Offenbarung im Besitz des empfangenden Vertragspartners befanden, (iii) ihr nachfolgend von einem Dritten ohne Geheimnisschutzverpflichtung offenbart werden, es sei denn, die Weitergabe des Dritten verstößt nach Kenntnis des empfangenden Vertragspartners gegen eine Geheimnisschutzverpflichtung, oder (iv) von einem Mitarbeiter des empfangenden Vertragspartners ohne Kenntnis von den offenbarten vertraulichen Informationen selbständig entwickelt wurden. Wenn und soweit der empfangende Vertragspartner durch gerichtliche oder behördliche Anordnungen verpflichtet wird, vertrauliche Informationen offenzulegen, so ist er zur Offenlegung befugt, soweit die Anordnung dies verlangt, vorausgesetzt, dass sie dies der offenbarenden Partei zwecks Wahrnehmung ihrer Rechte – soweit rechtlich zulässig - unverzüglich mitteilt. Die Beweislast für das Vorliegen einer der vorstehenden Ausnahmen trägt der Vertragspartner, der sich hierauf beruft.

    (7) Die vorstehenden Verpflichtungen gelten zeitlich unbegrenzt, insbesondere auch nach Beendigung des Vertrages und der Zusammenarbeit.

  29. Datenschutz
  30. Der Werbeauftrag wird unter Berücksichtigung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen abgewickelt. Weitere Informationen finden Sie unter http://www.holidaycheck.de/datenschutz.

  31. Abtretung, Aufrechnung
  32. (1) Die Abtretung der Ansprüche aus dem Werbeauftrag durch den Vertragspartner bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch HolidayCheck.

    (2) Der Vertragspartner kann gegenüber HolidayCheck Ansprüche nur dann aufrechnen, wenn die Forderung des Auftraggebers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

  33. Gesamte Vereinbarung und ggf. andere Bedingungen
  34. Soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich anders bestimmt oder zwischen dem Vertragspartner und HolidayCheck nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, enthalten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen alle zwischen dem Vertragspartner und HolidayCheck vereinbarten Bedingungen und Bestimmungen im Hinblick auf die B2B-Angebote der HolidayCheck und treten an die Stelle aller früheren mündlichen oder schriftlichen Absprachen in Bezug auf den Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

  35. Teilwirksamkeit und Änderungsvorbehalt
  36. (1) Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder undurchführbar sein, oder sollten sie ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen wird eine solche Bestimmung vereinbart, die im Rahmen des rechtlich Möglichen hinsichtlich Ort, Zeit, Umfang und wirtschaftlicher Zielsetzung dem am nächsten kommt, was von den Vertragspartnern nach dem ursprünglichen Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gewollt war. Gleiches gilt entsprechend zur Auffüllung von Lücken.

    (2) HolidayCheck kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit einer Ankündigungsfrist von 4 Wochen ändern, wenn die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von HolidayCheck für den Vertragspartner zumutbar ist. Die Änderungsbefugnis gilt nicht für wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisse, wie beispielsweise die Laufzeit. Widerspricht der Vertragspartner der Änderung nicht innerhalb der von HolidayCheck gesetzten Frist, gilt die Änderung als genehmigt. HolidayCheck weist den Vertragspartner in der Änderungsankündigung auf diesen Umstand hin.

  37. Schlussbestimmungen
  38. (1) HolidayCheck ist Inhaberin aller Nutzungsrechte des verwendeten Designs, Layouts und der Funktionalität der Homepage des HolidayCheck AdShops. Jegliche Verwendung dieser Daten unterliegt der ausdrücklichen vorherigen Genehmigung von HolidayCheck.

    (2) Auf diesen Vertrag findet ausschließlich deutsches Recht, unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung.

    (3) Ausschließlicher Gerichtsstand für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag ist München soweit die Parteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind und kein gesetzlich ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist.

    (4) Es ist dem Vertragspartner nur mit ausdrücklicher schriftlicher und widerruflicher Zustimmung von HolidayCheck gestattet, HolidayCheck als Referenz zu verwenden. Insbesondere behält sich der HolidayCheck die Verwendung ihres Namens, Firmenlogos, eingetragenen Marken oder Muster vor.