Dies kommt durch die Änderung vom Sommerflugplan auf den Winterflugplan zustande.
Schaut doch ob ihr schon 2 Tage früher abfliegen könnt. Dann hättet ihr auch wieder 14 Tage.
LG
holzwurm
Dies kommt durch die Änderung vom Sommerflugplan auf den Winterflugplan zustande.
Schaut doch ob ihr schon 2 Tage früher abfliegen könnt. Dann hättet ihr auch wieder 14 Tage.
LG
holzwurm
wally/x wrote:
Hallo simi,Es ist doch so einfach. Trotzdem denke ich manchmal noch, daß ich irgendwas vergessen haben könnte. Geht es nur mir so?
LG
Ich denke es geht allen so.
Die Lösung hierfür wäre eine CHeckliste damit man ja nichts vergisst.
LG
holzwurm
KaGu wrote:
Bis jetzt wurde immer alles Bezahlt
Also, was solls
Das geht halt solange gut bis Du mal auf die Nase fällst.
LG
holzwurm
KaGu wrote:
@erika1Bis jetzt hat es immer funktioniert.
Selbst als ein Auto aus der geschlossenen Garage gestohlen wurde und der Schlüssel hinter der Eingangstüre hing und wir 3 Wochen weg waren.
Auch ein Wasserrohrbruch wurde mit allem Drum und Dran bezahlt, incl. aller Renovierungen.
Sorgfältig bin Ich doch immer.
Bezüglich Auto aus der Garage klauen:
Da bist Du doch Deiner Sorgfaltspflicht nachgekommen. Auto stand in einer verschlossenen Garage und der Schlüssel in einem anderen Raum.
Ein Wasserrohrbruch an der Spülmaschine würde Dir keine Versicherung bezahlen. Passiert dieser an einem Waschbecken, weil der Nachbar Wasser für die Blumenpflege braucht, ist er wieder versichert.
Klar gibt es Unterschiede bei den einzelnen Versicherungen. Jedoch sind sind hierbei alle Versicherungen gleich. Bei Verletzung der Sorgfaltspflicht braucht sie nicht mehr bezahlen und das steht in den AGB einer jeder Gesellschaft.
LG
holzwurm
KaGu wrote:
Versicherungen machen den Rest wenn was passiert.
Aber auch nur wenn Du Deine Sorgfaltspflicht nicht verletzt hast. Lese mal Deine AGBs der Versicherungspolice durch.
Dazu gehört nun mal Wasser und Strom bis auf das Nötigste abzustellen bzw. die entsprechenden Stecker zu ziehen.
Bei und wird der Herd und Backofen per Sicherung abgeschalten. Ebenso die Steckdosen für die Arbeitsgeräte (Kaffemaschine usw). Gleiches gilt für Trockner und Waschmaschine. Auch wird an der Spülmaschine das Wasser abgestellt. Die Heizung wird auf Urlaubsschaltung gestellt und hält dann in allen Räumen eine Mindesttemperatur, damit z. b. im Winter nichts eingefrieren kann.
Im Büro schalte ich auch alle Geräte ab und nehme dann die entsprechende Sicherung raus.
Das Telefon wird auf das Handy umgeleitet. Somit weis keiner außer die engste Familie und Nachbarn wo ich mich aufhalte.
Post und Pflanzen sowie Mülleimer lasse ich von den Nachbarn erledigen.
LG
holzwurm
Den Amadeus-Ausdruck ist eigentlich nichts anderes als ein Begehren eine bestimmte Reise buchen zu wollen bzw. ist für den Vermittler die Grundlage die Buchung zur Bestätigung durch den Reiseveranstalter weiterzuleiten.
Erst mit dem Erhalt der Buchungsbestätigung/Rechnung durch den Veranstalter ist der Vertrag rechtskräftig geschlossen.
Wenn der Reiseveranstalter fair gewesen wäre hätte Dir direkt oder über den Vermittler erst mal mitteilen sollen, daß ein EDV-Fehler vorliegt und fragen ob Du noch gewillt bist die Reise zu den neuen Konditionen zu akzeptieren. Dies wurde Dir nicht angeboten und Du hast die Rechnung durch Zahlung akzeptiert.
In dem Falle hättest Du eigentlich gleich beim Reiseveranstalter auf der Matte stehen soll und auf den Tisch klopfen müssen und die Zahlung bis zur Klärung zurückhalten sollen.
Dann wären zwei Optionen offen gewesen:
Das ist jetzt meine Sichtweise zu der Problematik.
Aber der User "mosaik" kann Dir sicherlich noch mehr dazu sagen.
LG
holzwurm
Die Höhe der Zahlung - Preiserhöhung
Für den Reiseveranstalter bindend ist der Preis, den er in der Reisebestätigung nennt. Nachträgliche Preisänderungen sind nur in Ausnahmefällen zulässig, nämlich bei einer
* Steigerung der Beförderungskosten (z. B. erhöhte Treibstoffkosten)
* Erhöhung der Abgaben für bestimmte Leistungen (z. B. Flughafengebühren)
* Änderung des Wechselkurses.
Voraussetzung ist aber immer, dass ein Änderungsvorbehalt im Vertrag vorgesehen ist und genaue Angaben zur Berechnung des neuen Preises gemacht werden. Dies geschieht meist im Kleingedruckten unter der Überschrift "Preisänderung". Darüber hinaus müssen zwischen dem Vertragsschluss - also dem Zugang der Reisebestätigung - und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen.
LG
holzwurm
Warum solls denen besser gehen als Airbus.
Es großkotzig den Konkurrenten belächeln, weil der Verzögerungen hat und die Probleme im eigenen Haus schön kleinreden.
Eigentlich hätten sie doch aus den Problemen von Airbus lernen müssen. Aber das haben sie scheinbar nicht.
LG
holzwurm
mit gleichwertig ist gemeint, daß die anderen Airlines, die der Veranstalter dafür vorgesehen hat, qualitativ gleichwertig sind.
LG
holzwurm
Ich weis nicht warum TUIfly so einen Aufstand macht und an den Vermittler verweist.
Bei Condor reicht z. B. die Buchungsnummer und der Reiseveranstalter um ohne Zuhilfenahme eines Vermittlers die Sitzplätze zu reservieren.
LG
holzwurm
Operated by sagt im Prinzip aus, daß der Flug zwar eine UA-Flugnummer hat, aber die UA diesen im Rahmen ihrer Allianz und Codesharing an die Lufthansa abgetreten hat.
Das bedeutet im Endeffekt es ist ein UA-Flug aber mit Fluggerät und Personal von LH.
LG
holzwurm
schatzerle wrote:
hm .. in österreich kann man auch kleine geldbeträge einklagen. und ein vergleich hat nichts mit der summe zu tun.der richter ist immer angehalten, dass er versucht auf einen vergleich zu kommen.
Aber nur wenn die beiden Parteien zustimmen.
Andernfalls muß er sich für eine Seite entscheiden.
LG
holzwurm
Am einfachsten mit einem Mietwagen.
LG
holzwurm
Du kannst an Bord sogenannte Gutscheine kaufen.
Sind glaube ich 13 Flaschen für 26 Euro.
Einzelflasche auf die Kabine liegt bei 3 bis 3,50 Euro.
Diese Angaben gelten für die COSTA-Schiffe.
LG
holzwurm
carsten wismar wrote:
@aendi 79
Ansonsten waren die Getränke ok.
LG
Da können die FBs auch nix falsch machen außer vielleicht einen zu schwachen oder zu straken Kaffee kochen.
LG
holzwurm
vonschmeling wrote:
Wenn du bei einem Reisebüro einen identischen Flug buchst, kostet er identisch soviel, wie im Internet!Wenn es ein gutes Reisebüro ist, erfrage den Grund, bevor du so was in einen Thread setzt, denn es hat verdient, sich zu rechtfertigen!
Ist es nicht gut, kannst du es mit der Thread-Methode "anhängen" (sh. 2. Beitrag ... Bingo!) oder wende dich besser gleich an den Verbraucherschutz!
Eine "Bearbeitungsgebühr" ist es jedenfalls nicht ...
Die Flüge sind in der Regel im Reisebüro teurer als im Internet.
Oder meinst Du das Reisebüro macht das umsonst.
Da ja die Airlines in der heutigen Zeit keine Provisionen mehr zahlen wird eine Service-Charge verlangt.
LG
Karl-Heinz
Erika1 wrote:
Wenn Du nicht verrätst, wo es hingehen soll, nimmst Du Deiner Mutter die Vorfreude auf ein tolles Urlaubsland, ein schönes Hotel, interessante Erlebnisse und Ausflüge.Wenn sie das Reiseziel kennt, kann sie ein bisschen darüber lesen, sich einen Reiseführer kaufen, Bilder oder Videos ansehen, im TV gucken, wenn etwas gezeigt wird, mit anderen darüber sprechen...
Vorfreude ist doch die schönste Freude, oder?
Das wäre übrigens mein Tipp:
einen Reiseführer kaufen (ADAC z.B. 4,95 Euro), da einen kleinen Gutschein hinein legen, die Urlaubsregion kenntlich machen, dazu vielleicht eine Hotelbeschreibung... und alles schön verpacken.
Sowas in dieser Richtung hätte ich auch vorgeschlagen.
Aber Du warst einen Tick schneller.
LG
holzwurm
Ich reise immer mit Pass und Ausweis.
Der Pass ist bei den Tickets und der Perso im Geldbeutel.
Somit sollte mir sowas nie passieren.
OK, wenn die Ausweisdokus geklaut werden, dann stehe ich auch dumm da.
LG
holzwurm
Vielleicht fällt die Wies´n eh in den Bereich der Warteschleife.
Ich denke, daß der Pilot bereits wusste wie er seine Warteschleife liegen musste.
Anders kann ich es mir nicht vorstellen.
LG
holzwurm
Die Silvercard kann nur erflogen werden.
Wenn dann kannst Du Deine LTU Service-Card nur in eine Top Bonus Servicecard umtauschen.
Lese mal den Schrieb noch mal in Ruhe durch. Hab ihn auch bekommen.
LG
holzwurm