395 Ergebnisse für Suchbegriff Salzburger Land
395 Ergebnisse für Suchbegriff Salzburger Land
7 Tage Zell am See und Umgebung,
So – also A8 von München – gut ich mach jetzt mal wieder ne Route J
A93 – bei Abfahrt Oberaudorf von der Autobahn runter auf die B-172, da kommt Ihr dann am wunderschönen Walchsee vorbei, wo man vielleicht schon mal die Seele ein wenig baumeln lassen kann - Walchsee
Weiter nach Kössen und auf der B-176 weiter nach St. Johann in Tirol – die Innenstadt ist sehr schön – vielleicht gibt’s ja dort einen Happen zu Mittag ? – hier das Sehenswerte Sehenswürdigkeiten St. Johann
Die Strecke geht natürlich auch über Kitzbühel J
Weiter geht’s auf der B-164 vom Bundesland Tirol ins Salzburger Land bis Saalfelden – ein belebter Markt mit historischer Altstadt – auch ganz nett anzusehen und dann ist man ja schon fast in Zell am See - Zell am See. Wenn Du Dich da links durch das Sehenswerte klickst, hast Du glaube ich einige Anregungen dabei, wobei es etwas irreführend ist, dass als Ort immer Zell/ See steht, was nicht richtig ist.
Es kommt auch darauf an, wie viele Kilometer Ihr dann vor Ort noch fahren wollt.
Die geht auf jeden Fall von Zell am See auf den Berg - Schmittenhöhe
Ich kenn zwar nur die Bahn am Wolfgangsee, aber die ist immer ein muss – hier hast Du die Sommerrodelbahn bei Saalfelden – Sommerrodelbahn
Ihr könnt natürlich auch auf den Großglockner fahren - Großglockner oder nach Kaprun Kaprun/ Zell am See zu den Hochgebirgsstauseen. Dort warten auch noch das Kitzsteinhorn, die tolle neue Therme wird leider erst eröffnet, die Burg Kaprun aus dem 12. Jh. und die Sigmund-Thun-Klamm - Klamm
Wenn Ihr dann auf den Weg nach Krimml seid, kommt Ihr in Mittersill durch, wo es zum Beispiel ein Schloss zu bewundern gibt - Schloss Mittersill - und auch bei Hochfeld vorbei, wo es ein Schaubergwerk zu besichtigen gibt - Schaubergwerk Hochfeld - dort ist auch ein Wasserfall, dazu muss man aber etwas zu Fuß gehen (ca. 45’)
Dann seid Ihr in Krimml angekommen. Dort gibt es neben den Wasserfällen noch das Planetarium Königsleiten - Sternwarte, die Gerlos Alpenstraße - Gerlos Alpenstraße, die Mineraliengrotte Fluoristollen in Wald - Mineraliengrotte und die Augentrostkapelle an der Gerlosstraße - Kapelle ganz unten und andere Infos
Die Straßenkarte zu dem ganzen gibt’s hier - Straßenkarte und jetzt wünsch ich Euch viel Vergnügen beim durchforsten der ganzen Schönheiten Österreichs.
P.S.: Manchmal glaube ich, ich habe zu viel Zeit
Wie Freude in Ärger verwandelt wird: Jochen Schweizer Erlebnisbox
Die Freude war groß als mich mein Betrieb anlässlich meinerVerabschiedung mit einer Kurzreise für Zwei in einem Wellnesshotel überraschte.Das Geschenk war geschmackvoll in eine „Erlebnisbox“ eingebunden; der beiliegende Katalog pries zwei Übernachtungen inklusive zwei Dinner und Frühstück in „mehr als 160 Wohlfühlhotels“. Die Box wäre „der Schlüssel zu einer ganzen Welt einmaliger Erlebnisse und unvergesslicher Momente“ (Originaltext Katalog).
Dass die Erlebnisse einmalig sind, wurde mir bereits bei der Hotelsuche bewusst. Die 160 Hotels verteilen sich auf 13 Länder, erklärlich,dass bestimmte Zonen besonders ausgedünnt sind. Das nimmt man aber bei Zentren des Tourismus nicht an. Mein Heimatland, Mecklenburg-Vorpommern, gehört zu Deutschlands beliebtesten Urlaubszielen und ist das einzige Bundesland Deutschlands, das im Tourismusseit der Jahrtausendwende zweistellige Wachstumsraten verbuchen konnte. Das scheint sich bis zu Herrn Schweizer nicht herumgesprochen zu haben, denn alsRostocker kann ich im Umkreis von 100 km kein Hotel in seiner „Erlebnisbox“finden.
Damit wir nun wegen zwei Übernachtungen keine Weltreise unternehmen müssen, habe ich das „Wohlfühlerlebnis“ in eine geplante Reise nach Österreich (konkret Tirol/Salzburger Land) einbinden wollen. Damit hatte ich die ungünstigsten Voraussetzungen, um die Geister aus der Box entsteigen zu lassen,denn ich hatte eingeschränkte Vorstellungen von der Gegend und vor allem einen konkreten Termin. Hier nun meine Odyssee:
Das erste Hotel aus dem Katalog (Seetal,Kaltenbach) teilte mir mit, man habe die „ Zusammenarbeit mit Jochen Schweizer von sich aus beendet“.
Das nächste Hotel (Alpina, Zillertal) forderte extremhohe Zusatzkosten (zu den bereits mit der Erlebnisbox bezahlten 289 €),weswegen wir verzichteten.
Das „Lifestyle Hotel“ in Landshut hatte am Sonntag (unserem erstenAnreisetag) das Restaurant geschlossen, fiel folglich auch aus.
Das „Wittelsbach“ in Berchtesgaden hatte zu unserem Wunschtermin kein Zimmer frei, ebenso das „Kärnten“ in Bad Hofgastein.Interessanterweise waren online (direkt beim Hotel bzw. über booking.com)Zimmer zu bekommen. Ich muss davon ausgehen, dass zu unserem Termin die mit Jochen Schweizer vertraglich gebundene Besenkammer besetzt war.
Das „Alpenschlössel“ in Söll stand zwar noch im Katalog, aber nicht mehr auf der aktualisierten Liste.
Das „Schloss Münichau“ bei Kitzbühel wurde von Holidaycheck nur zu 73% weiterempfohlen und mit 4,6 von 6 unbefriedigend bewertet, also verzichten.
Zwischenzeitlich wollte ich genervt auf die „Städtebox“ wechseln,was bei einem kleinen Obolus von 15 € möglich ist. München lag „an der Strecke“,aber es wird nur ein Hotel mit zweifelhafter Bewertung angeboten. Letztlich hatten wir Glück beim „Residenz“ in Bad Griesbach. Das erreichen wir zwar auch nur mit einem langen Umweg, aber wir haben die inzwischen zur Belastung gewordene Erlebnisbox eingelöst und damit eine Last vom Hals.
Und die Quintessenz von der Geschichte: Freut euch nicht zufrüh und lobt die Weitsicht von Herrn Schweizer, denn mit einer Gültigkeitsdauer von drei Jahren hat er viel Zeit zur Suche eingeplant. Ansonsten soll er meinetwegen weiterhin Leute am Gummi springen lassen, aber seine Hotelabteilung schließen, denn sie ist den Aufgaben nicht gewachsen.
„Genug geträumt..“ – wie es auf der Katalog-Titelseite heißt
Fragen/Antworten Handgepäck
Hallo!
Ich habe das hier im Internet gefunden:
verbotene Gegenstände:
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stumpfe, spitze oder scharfe Gegenstände: alle Arten von Messern und Scheren (z.B. Nagelscheren, Nagelfeilen, Maniküresets, Besteck etc.). Glasflaschen ab einer gewissen Größe (z.B. Deo-Roller aus Glas) können als stumpfe und harte Schlaggegenstände eingeordnet und somit konfisziert werden.
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alle Arten von Waffen, Explosivstoffe und Munition (z.B. Elektroschocker) auch Spielzeugpistolen
alle Produkte, die mit dem nebenstehenden Symbol gekennzeichnet sind
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viele Arten von Sportgeräten z.B. Wanderstöcke, Baseballschläger, Golfschläger, Billardstöcke, Angelruten, Bowlingkugel, Kamerastativ etc.
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leicht brennbare Stoffe, z.B. Feuerzeuge, Reinigungs- und Feuerzeugbenzin, Nagellackentferner, Gasbehälter etc.
alle Produkte, die mit dem nebenstehenden Symbol gekennzeichnet sind
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chemische und toxische Stoffe, alle Arten von Säuren, ätzende Substanzen, oxydierende Substanzen (z.B. Bleichpulver und Superoxyd), Pfeffersprays und Streichhölzer
alle Produkte, die mit den nebenstehenden Symbolen gekennzeichnet sind
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giftige oder ansteckende Substanzen (Quecksilber / Fieberthermometer, Bakterien- und Viruskulturen)
alle Produkte, die mit dem nebenstehenden Symbol gekennzeichnet sind
aktuelle Meldung: Ab dem 06.11.2006 gelten neue Regelungen bezüglich der Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck im EU-Flugverkehr
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Alle Arten von Flüssigkeiten, Pasten, Gels, Cremes etc. müssen in Behältern mit einem maximalen Fassungsvolumen von 0,1 Liter (= 100 ml), in einer durchsichtigen, wiederverschließbaren Plastiktüte, deren Fassungsvermögen nicht größer als 1 Liter betragen darf, transportiert werden (Beispiel siehe Bilddokumentation).
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Flüssigkeiten (Spirituosen, Parfum etc.), die in den Duty Free Shops oder an Board eines Flugzeuges von einem EU-Land gekauft wurden, müssen in manipulationssicheren versiegelten Verkaufstaschen transportiert werden und dürfen dann auch weiterhin mit ins Handgepäck.(1.)
Problematisch sind gekaufte Flüssigkeiten am Flughafen oder im Flugzeug eines außereuropäischen Landes, wenn der Fluggast einen Zwischenstop einlegen und das Flugzeug wechseln muß. So wird beispielsweise die Flasche Bourbon-Whisky, die in Los Angeles im Duty Free-Shop gekauft wurde, bei einem Zwischenstop in London oder Frankfurt, bei einem Weiterflug z.B. nach München, beschlagnahmt. Das Gleiche gilt auch für im Duty Free-Shop gekauftes Parfum, falls das Flagon mehr als 100 ml Inhalt hat. So kann das teuer gekauft Parfum z.B. am Flughafen von Bangkok, bei einem Flug von Bangkok nach Berlin, mit Zwischenstop in Frankfurt, am Frankfurter Flughafen konfesziert werden.(2.)
* Flüssige Babynahrung und spezielle Getränke für Diabetiker dürfen auch weiterhin, in der Menge, die für die Flugdauer benötigt wird, mit ins Handgepäck.
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Die Kontrolle von Mäntel, Jacken und Laptops soll verstärkt werden
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Mit einer Übergangsphase von 6 Monaten darf das Handgepäck die maximale Größe von 56 cm x 45 cm x 25 cm nicht überschreiten. Für Musikinstrumente gilt eine Sonderregelung. (1.)
Quellen:1.) www.salzburg.com, Salzburger Nachrichten -> Nachrichten, "EU schränkt Flüssigkeiten im Handgepäck ein", 27.09.2006
2.) www.spiegel-online.de, reise -> aktuell "Neue Handgepäckregeln: Was darf noch ins Flugzeug?", 30.10.2006
erlaubte Gegenstände und Medikamente:
* z.Z. sind Flüssigkeiten noch erlaub: z.B. Shampoos, Parfums, Cremes / Pfegeöle, Spirituosen, Babynahrung etc. Die Mitnahme von Flüssigkeiten innerhalb des europäischen Flugverkehrs bzw. für Flüge ab einem EU-Flughafen wird allerdings zukünftig mengenmäßig stark eingeschränkt werden und dürfen dann z.T. nur noch versiegelt (Einkäufe aus dem Duty Free Shop) mitgeführt werden.
* Verschreibungspflichtige Medikamente als Pulver, Flüssigkeit, Tabletten und Aerosolform (z.B. ein Asthma-Spray). Eine ärztliche Bestätigung (bei Reisen ins Ausland in englisch) wird dringend empfohlen. Diese Bestätigung schützt allerdings nicht vor Beschlagnahmung der Medikamente durch die zuständige Behörde, deshalb sollte im Handgepäck nur die für die Flugzeit notwendige Medikamentenration mitgeführt werden, die für die Reisedauer notwendige Medikamentenmenge sollte im aufgegebenen Reisegepäck befördert werden. Dabei ist es auch dringend ratsam sich über die jeweiligen Bestimmungen in dem Reiseland vorab zu erkundigen, denn nicht selten sind hier zugelassene Medikamente anderswo verboten.
* Insulin für Diabetiker maximal 148 ml
* medizinisch notwendige Flüssigkeiten, z.B. Augentropfen, Kontaktlinsen, Hustensaft etc. maximal 120 ml
* Laptops, Handys (müssen aber i.d.R. ausgeschaltet bleiben), MP3-Player, kleinere Fotoapparate und Kamerazubehör (keine übergroße Objektive und Kamerastative, diese könnten als Schlaggegenstände eingeordnet werden und somit beschlagnahmt bzw. der Mitflug verweigert werden. Genaue Maßangaben hierzu gibt es nicht und man ist, ähnlich wie bei den Medikamente, von der Willkür der zuständigen Behörde abhängig.)
(Quelle: www.fit-for-travel.de, "Medikamente im Handgepäck: Was darf mit?", direkt zum Artikel bitte hier klicken, 18.09.2006)
* Bildergalerie über erlaubte und nicht erlaubte Konsumgegenstände im Handgepäch bitte hier klicken
Großbritannien
(Merkblatt der Deutschen Botschaft für Anreisezeiten und Handgepäck im Luftverkehr von und nach UK und USA als pdf-Datei, bitte hier klicken)
verbotene Gegenstände und Bestimmungen für Medikamente und Babynahrung:
* alle unter dem Punkt "Europäische Union" genannten Gegenstände
* Sonderregelungen: z.Z. (19.09.2006) ist die Mitnahme von Flüssigkeiten (Getränke, Shampoos, Lotionen, Cremes etc.) im Handgepäck verboten, diese Regelung soll allerdings im Laufe dieser Woche gelockert werden. Nach der Sicherheitszone, also im Duty Free Shop können Flüssigkeiten gekauft werden und im Handgepäck mitgeführt werden. Das Verbot gilt also für alle Flüssigkeiten, die außerhalb der Sicherheitszone gekauft wurden.
* Behälter die Flüssigkeiten entahlten könnten
* generelles Verbot von Feuerzeugen auch nicht im aufgegebenen Gepäck (das teuere Dupont-Feuerzeug sollte man bei Flügen nach Großbritannien und in die USA nicht mitnehmen.)
* an verschreibungspflichtigen Medikamente in flüssiger Form, falls diese für den Flug dringend benötigt werden (ärztliche Bestätigung!), dürfen maximal 50 ml im Handgepäck mitgeführt werden. Für flüssige Medikamente, die nicht vorgekostet werden können, bedarf es gegebenfalls einen Unbedenklichkeitsnachweis durch die Airport-Apotheke
* flüssige Babynahrung darf mitgeführt werden, muss aber vom Fluggast vorgekostet werden!!!!
(Quelle: www.london.diplo.de, Merkblatt "Handgepäck" der Deutschen Botschaft in London. Merkblatt als pdf-Datei / 153 kb bitte hier klicken)
aktuelle Meldung: Die britische Regierung hat die Bestimmungen für das Reisegepäck etwas gelockert. Seit dem 22.09.2006 darf wieder ein Handgepäckstück in normaler Größe (B x H x T = 56 x 45 x 25 cm) mit an Board genommen werden. Künftig sind auch wieder Musikinstrumente als zweites Handgepäckstück erlaubt. (Quelle: www.spiegel.de, Nachrichten -> Reise -> Aktuell "Handgepäck: Briten lassen wieder kleine Koffer an Bord", 21.09.2006)
USA
(Merkblatt der Deutschen Botschaft für Anreisezeiten und Handgepäck im Luftverkehr von und nach UK und USA als pdf-Datei, bitte hier klicken)
verbotene Gegenstände und Bestimmungen für Medikamente:
* alle unter den Punkten "Großbritannien" und "Europäische Union" genannten Gegenstände und Verordnungen (vorkosten von flüssigen Medikamenten und Babynahrung etc.)
* aktuelle Meldung: In den USA dürfen wieder Flüssigkeiten (Getränke, Parfum, Körperpflegemittel) in den Geschäften nach der Sicherheitszone (Duty Free-Shops) gekauft und im Reisegepäck versiegelt mitgeführt werden. Auch die Mitnahme von Flüssigkeiten, die außerhalb der Sicherheitszone gekauft wurden, dürfen in geringen Mengen wieder in das Handgepäck. So sind im Handgepäck maximal 0,1 Liter an Shampoo, Deodorant oder andere unbedenklichen flüssigen Konsumgüter erlaubt, diese müssen allerdings in einer durchsichtigen Plastiktüte transportiert werden. (www.spiegel.de, -> Reise -> aktuell: "Flugsicherheit: US-Behören erlauben wieder Flüssigkeiten", 25.09.2006)
* an rezeptfreien flüssigen Medikamente (Hustensaft etc) dürfen maximal 4 oz = ca. 113 ml mitgeführt werden, diese müssen ggf. vorgekostet werden.
* Sonderregelung für Handgepäckgröße: Bei Flügen ab USA und innerhalb der USA darf das Handgepäck folgende Maßen nicht überschreiten: Breite: 55 cm x 40 cm x 20 cm (alle Maßen inkl. Rädern, Tragegriffen und Seitentaschen)
(Quelle: www.london.diplo.de, Merkblatt "Handgepäck" der Deutschen Botschaft in London. Merkblatt als pdf-Datei / 153 kb bitte hier klicken)
Handgepäckbestimmungen ausgesuchter Fluggesellschaften
Fluggesellschaft
Bestimmung (i.d.R. 1 Handgepäck pro Person erlaubt)
allgemein
Die Bestimmungen was mit an Board bzw. was dort konsumiert werden darf, weichen unter den Fluggesellscaften stark voneinander ab. So ist bei vielen Airlines die Mitnahme von heißen Getränken an Board untersagt oder der Konsum von mitgebrachten alkoholischen Getränken im Flugzeug ist nicht erlaubt. Deshalb gilt der Ratschlag sich über die jeweiligen Handgepäck-Bestimmungen der gebuchten Fluggesellschaft zu informieren.
Air Berlin
max. Größe* (Breite x Höhe x Tiefe in cm) = 55 x 40 x 20; max. Gewicht = 6 kg (bei Flügen ab London gelten die Bestimmungen weiter oben)
Condor
max. Größe* (Breite x Höhe x Tiefe in cm) = 55 x 40 x 20; max. Gewicht = 6 kg
wichtig: die Mitnahme von Aktentaschen ist nicht erlaubt
Easy jet
max. Größe* (Breite x Höhe x Tiefe in cm) = 45 x 40 x 20. Die Mitnahme von Glasflaschen ist nicht erlaubt.
HapagFly
max. Größe* (Breite x Höhe x Tiefe in cm) = 55 x 40 x 20; max. Gewicht = 6 kg (bei Flügen ab Großbritannien gelten die Bestimmungen weiter oben)
Hapag Lloyd Express (hlx)
max. Größe* (Breite x Höhe x Tiefe in cm) = 45 x 35 x 20; max. Gewicht = 5 kg (bei Flügen ab Großbritannien gelten die Bestimmungen weiter oben)
Lufthansa
max. Größe* (Breite x Höhe x Tiefe in cm) = 55 x 40 x 20; max. Gewicht = 8 kg (bei Flügen ab Großbritannien und USA gelten die Bestimmungen weiter oben)
In der Business Class sind 2 Handgepäckstücke pro Person erlaubt und ein Kleidersach mit (max 57 cm x 54 cm x 15 cm gilt als Handgepäck)
LTU
max. Größe* (Breite x Höhe x Tiefe in cm) = 55 x 40 x 20; max. Gewicht = 8 kg (bei Flügen ab Großbritannien und USA gelten die Bestimmungen weiter oben)
Ryanair
max. Größe* (Breite x Höhe x Tiefe in cm) = 55 x 40 x 20; max. Gewicht = 10 kg (bei Flügen ab Großbritannien gelten die Bestimmungen weiter oben)
Quelle:
Gruß Belicosos