DRSF: Erstattungsprozess für FTI - Touristik GmbH und Big-Xtra -Kunden /Updates

  • Günter/HolidayCheck
    Dabei seit: 1092268800000
    Beiträge: 25365
    Administrator Zielexperte/in für: Fuerteventura
    geschrieben 1720779432178 , zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck

    Geht wohl doch schneller als erwartet. Zunächst mal als Vorankündigung (entnommen der FVW als Ausriss):

    "Der Deutsche Reisesicherungsfonds will in den kommenden Tagen den Erstattungsprozess für Urlauber starten, die von der Insolvenz von FTI und deren Tochtermarke Big Xtra betroffen sind. Dabei geht es um Ansprüche aus mehr als 250.000 abgesagten Pauschalreisebuchungen."

    Dazu erste Infos auf der Seite des DRSF:

    klick mal

    Noch ein paar kompakte Hinweise, ebenfalls der FVW entnommen:

    (Ob diese vollständige sind können wir hier noch nicht einschätzen, aktualisieren wir ggf.aber laufend)

    Erforderliche Unterlagen:

    Zitat:

    "Konkret handelt es sich dabei um folgende Belege, die die Betroffenen zur Prüfung ihres Anspruchs einreichen müssen:

    • Buchungsbestätigung der Reise
    • die entsprechenden Zahlungsbelege
    • den vom Veranstalter ausgehändigten Reisesicherungsschein des DRSF

    Und weiter :

    "Sollten aufgrund individueller Buchungs- und Reiseprofile weitere Dokumente benötigen werden, will der DRSF die Betroffenen zum Start des Erstattungsprozesses darüber individuell informieren."

    Die nur mal in Kürze und sicher noch nicht umfassend in der Info. Wir denken aber, jeder Betroffene ist gut beraten sich vorzubereiten.

    Wenn es soweit ist , dann werden wir diesen Thread als Hilfe-Thread anbieten , dieHeadline abändern und freigeben.

    Bis dahin bleibt er allerdings noch gesperrt

    Weitere von Fragestellern ggf aufgemachte Threads werden wir sofort abschließen, aus Gründen der Übersichtlichkeit - nur so bleiben alle Infos gebündelt

    Abschließend noch die Info

    "Jeder Anspruchsberechtigte werde aktiv kontaktiert – es sei nicht nötig, sich beim DRSF zu melden."

    Quellen: Ausriss aus einem komplexeren Online-Artikel der FVW -Traveltalk Basis : DRSF Hinweise)

  • Günter/HolidayCheck
    Dabei seit: 1092268800000
    Beiträge: 25365
    Administrator Zielexperte/in für: Fuerteventura
    geschrieben 1721118371701

    Weitere Hinweise zur DRSF Rückerstattung --hier aus Reisevor9

    Klick mal Entschädigung-von-FTI-Kunden-soll-demnaechst-starten

    Oder ausführlicher :

    Touristik aktuell, (aus der Online Variante), klick

  • Günter/HolidayCheck
    Dabei seit: 1092268800000
    Beiträge: 25365
    Administrator Zielexperte/in für: Fuerteventura
    geschrieben 1721118581514 , zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck

    Ganz besonders wichtig in diesem Zusammenhang -- es gibt schon erste Betrugsversuche.

    Dazu aus der Webite der DRSF ein Ausriss:

    Zitat:

    " Achtung - Phishing!

    Mehrere Verbraucher haben uns über die Service-Nummer des DRSF mitgeteilt, dass sie verdächtige SMS von einer Mobilfunknummer erhalten haben. Der Text der Nachricht lautete: „Ihre Rückerstattung ist verfügbar und kann an Sie gesendet werden.“ Dieser SMS war ein Link beigefügt, der zu einer Seite führte, auf der ein angeblicher Rückerstattungsbetrag angezeigt wurde und man seine Bankdaten eingeben sollte.

     

    Diese SMS stammt nicht vom Deutschen Reisesicherungsfonds und ist ein Betrugsversuch ! Wir raten dringend davon ab, auf diesen Link zu klicken oder Ihre persönlichen Daten einzugeben. Geben Sie niemals vertrauliche Informationen wie Bankdaten, Passwörter oder persönliche Daten an unbekannte Absender weiter.

     

    Falls Sie diese oder eine ähnliche Nachricht erhalten haben, löschen Sie sie bitte umgehend. Im Zweifelsfall kontaktieren Sie unsere Hotline unter der bekannten Nummer +49 (0)30 78954770."

     

    Ihre Sicherheit liegt uns am Herzen. Bleiben Sie wachsam!"

    Zitatende

  • Ahotep
    Dabei seit: 1096243200000
    Beiträge: 30931
    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1723139724324 , zuletzt editiert von Ahotep

    Der Erstattungsprozess startet

    Der DRSF möchte allen anspruchsberechtigten Verbrauchern schnell den gezahlten Reisepreis erstatten (vgl. § 651r Absatz 1 Satz 1 BGB). Vor allem aber wollen wir gewährleisten, dass die Erstattung für alle Beteiligten gesetzeskonform und vollständig vonstatten geht. Von einem großen Teil der Pauschalreisekunden von FTI und BigXtra liegen die dazu erforderlichen Informationen für eine Rückerstattung vor. Diese Personengruppe wird aktuell vom DRSF kontaktiert, um den Erstattungsprozess starten zu können. Der Erstattungsantrag kann anschließend über ein Online-Portal gestellt werden.

    Alle weiteren Pauschalreisekunden von FTI und BigXtra erhalten demnächst die Möglichkeit, zunächst einen Antrag auf Aufnahme in den Erstattungsprozess zu stellen. Diese Personen werden dafür vom DRSF zunächst auf dem Postweg kontaktiert, um anschließend ihren Aufnahmeantrag ganz einfach auf dem Online-Portal des DRSF stellen zu können. 

  • Ahotep
    Dabei seit: 1096243200000
    Beiträge: 30931
    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1723139911585

    Und hier Touristik aktuell klick

  • CT8
    Dabei seit: 1635273189490
    Beiträge: 154
    geschrieben 1723141116386

    Danke euch für die Info!

    Jemand der von hier als Erste/r die Mail erhält, bitte dann um kurze Meldung hier was genau abverlangt wird bzw. die Details der Mail. Danke!

  • Ahotep
    Dabei seit: 1096243200000
    Beiträge: 30931
    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1723141404637 , zuletzt editiert von Ahotep

    Das steht dann alles in dem Schreiben:smirk: Seit Wochen wird aber schon darauf hingewiesen folgende Unterlagen bereit zu halten:

    DRSF bittet Kunden, Unterlagen bereitzuhalten siehe Touristik aktuell klick

    Um den Erstattungsantrag einreichen zu können, werden folgende Unterlagen benötigt: die Buchungsbestätigung, die Nachweise für auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen sowie den vom DRSF ausgestellten Sicherungsschein. 

    Damit die Erstattung zügig vonstatten geht, bittet der DRSF die Verbraucher, deren Kontaktdaten nicht vollständig vorliegen, die Unterlagen bereitzuhalten. Darüber hinaus weist er darauf hin, dass für Reisen, an denen mindestens zwei Personen teilnehmen sollten, zudem Vollmachten aller Mitreisenden nötig sind. Ein entsprechendes Formular werde zur Verfügung gestellt.

  • CT8
    Dabei seit: 1635273189490
    Beiträge: 154
    geschrieben 1723143597258

    Danke das ist mir klar, aber gerade deshalb bin ich auf das offizielle Schreiben per Mail gespannt :-) bzw. generell wann es nun die ersten erhalten. Lt. der Info müsste es heute schon losgehen...

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58794
    geschrieben 1723145885738

    @CT8

    Ich würde dir raten zu entspannen. Denk vielleicht mal dran wie zäh das bei der TC Insolvenz ablief?!?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Günter/HolidayCheck
    Dabei seit: 1092268800000
    Beiträge: 25365
    Administrator Zielexperte/in für: Fuerteventura
    geschrieben 1723184794500 , zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck

    Infos auch aus der Ecke der FVW(Quelle)

    DRSF:

    "Wir starten heute vermutlich einen der größten Erstattungsprozesse zur Erfüllung des Verbraucherschutzes in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland", erklärt Ali Arnaout, einer der beiden DRSF-Geschäftsführer. "Das Erstattungsvolumen beläuft sich auf einen mittleren dreistelligen Millionenbetrag. Das verdeutlicht das Leistungsvermögen des DRSF."

    Verbraucher, von denen mindestens zwei Authentifizierungsfaktoren wie zum Beispiel E-Mail-Adresse und Handynummer vorliegen, sollen als Erstes profitieren. Am heutigen 8. August und in den kommenden Tagen erhalten sie eine E-Mail vom DRSF.

    Beantragung via Online-Portal nötig

    Über den Link in jener E-Mail gelangen die Geschädigten zu einem Online-Portal, auf dem sie die Erstattung der auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen beantragen können. Wichtig zu wissen: Für jede Reise ist nur ein Erstattungsantrag vorgesehen. Mitreisende werden daher vom DRSF nicht gesondert kontaktiert.

    Und:

    Kunden, von denen der DRSF bislang nicht die vollständigen Kontaktdaten vorliegen hat, erhalten in einem gesonderten Verfahren die Gelegenheit, sich für den Erstattungsprozess zu registrieren. Sie können die dafür erforderlichen Daten nachreichen. Der DRSF schreibt diese Verbraucher zunächst auf dem Postweg an, um anschließend die notwendige Zwei-Faktor-Authentifizierung durchzuführen.

    Zur Vorbereitung:

    Diese Nachweise müssen Kunden vorlegen

    Um ihren Erstattungsantrag einzureichen, benötigen die Verbraucher folgende Unterlagen:

    ● die Buchungsbestätigung der FTI Touristik GmbH oder der Big Xtra Touristik GmbH,

    ● die Nachweise für auf den Reisepreis geleistete Zahlungen,

    ● den vom DRSF ausgestellten Sicherungsschein.

    Nachdem der DRSF die Nachweise geprüft hat, folgt die Auszahlung.

    Damit die Erstattung zügig vonstatten geht, sollten Verbraucher alle erforderlichen Unterlagen bereithalten. Für Reisen, an denen mindestens zwei Personen teilnehmen sollten, sind zudem Vollmachten aller Mitreisenden nötig. Der DRSF stellt hierfür ein entsprechendes Formular zur Verfügung. Zuvor hatte der DRSF angekündigt, dass das Gros der Erstattungen bis zum Herbst durch sein soll.

    Hinweis : Das sind die in der FVW erwähnten konkreten Voraussetzungen.

    (Angaben ohne unser Obligo)

Antworten
Thema gesperrt
Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!