Hotel geschlossen, Alternativangebot vom Reiseanbieter ungenügend
Hotel geschlossen, Alternativangebot vom Reiseanbiet...
28.04.2009 15:32:41
hallo,
ich habe heute erfahren, das unser gebuchtes hotel geschlossen ist. das hotel, welches mir das reisebüro als alternative angeboten hat, ist für uns keine alternative.
ich habe dem reiseanbieter nun 4 vorschläge unterbreitet. ich bin dazu auf die seite des reiseanbieters und habe nachgesehen, was überhaupt noch zu buchen wäre und es sind nur noch 5 hotels. das was mir als alternative gab und 4 die für uns interessant wären.
wie sind da die chancen bzw. was ist zu beachten? interessant ist auch, dass heute (dienstag) die info kam und am freitag der flug geht.
danke für eure hilfe!
ich habe heute erfahren, das unser gebuchtes hotel geschlossen ist. das hotel, welches mir das reisebüro als alternative angeboten hat, ist für uns keine alternative.
ich habe dem reiseanbieter nun 4 vorschläge unterbreitet. ich bin dazu auf die seite des reiseanbieters und habe nachgesehen, was überhaupt noch zu buchen wäre und es sind nur noch 5 hotels. das was mir als alternative gab und 4 die für uns interessant wären.
wie sind da die chancen bzw. was ist zu beachten? interessant ist auch, dass heute (dienstag) die info kam und am freitag der flug geht.
danke für eure hilfe!
Hotel geschlossen, Alternativangebot vom Reiseanbiet...
28.04.2009 20:01:57
Hallo Stefan,
ich hatta ja ein ähnliches Problem mit meiner Reise. Um welchen Veranstalter handelt es sich bei dir?
lg, lippiza
ich hatta ja ein ähnliches Problem mit meiner Reise. Um welchen Veranstalter handelt es sich bei dir?
lg, lippiza
Hotel geschlossen, Alternativangebot vom Reiseanbiet...
28.04.2009 20:23:33
mir gehts da mehr um die inhaltlichen sachen. da es ja für jeden veranstalter gelten müsste.
Hotel geschlossen, Alternativangebot vom Reiseanbiet...
28.04.2009 20:35:04
was genau wilst denn wissen? bei mir war es das Talanquera das geschlossen wird und wir konnten dann kostenlos stornieren weil kein Angebot da war das uns zusagte. Aber ich ab es auch schon vor zwei
Wochen erfahren und konnte somit noch en anderes Hotel suchen( wären auch am 1 Mai geflogen)
Hotel geschlossen, Alternativangebot vom Reiseanbiet...
29.04.2009 09:05:46
In solchen Fällen ist eine kostenfreie Umbuchung oder Stornierung möglich. Der Mehr- oder Minderpreis zum neuen Hotel bleibt aussen vor.
Hotel geschlossen, Alternativangebot vom Reiseanbiet...
06.12.2009 13:20:30
Neue Frage
Hallo liebe Forumsgemeinde,
ich habe eine dringende Frage!
Habe vom 2.1.2010 eine 14-tägige Reise in die Türkei ,HotelVikingenQuality Resort&Spa gebucht,habe nun in einer Bewertunggelesen,das Hotel wäre am 1.12.09 geschlossen worden-Winterpause!
Als1.Anruf beim Reiseveranstalter xyz,die Dame an der Hotline wusste von nichts,versprach morgen nach Rücksprache rückzurufen,
2.Anruf direkt im Hotel,dort bestätigte man mir"The Hotel is closed"
2.erneuter Anruf bei der Hotline des Reiseveranstalters,grosseVerwunderung dort-obwohl das Hotel seit 1.12. geschlossen ist!!!!!
Ich hinterfragte Alternativen,die da wären
-ich bekomme ein neues hotel angeboten in der gleichen Preiskategorie...EINES!!!!!
-gefällt es mir nicht,kann ich kostenlos upgraden,aber muss die Differenz zahlen
-oder ich storniere kostenlos,
dies wäre aber eine schlechte Alternative,da am 2. 1. kaum noch Flügeab Stuttgart bzw der Nähe zu bekommen sind,abweichende Termine sind mirberufsbedingt nicht möglich.
Meine Frage nun-ist das alles rechtens so und b----was soll ich tun?
vielen lieben Dank für eure Antworten schon mal,von einer totalentnervten Krankenschwester die sich auf entspannte Tage nach demFeiertagsdienst gefreut hat..schnieeeeef..... Beitrag zitieren Beitrag petzen!
Hallo liebe Forumsgemeinde,
ich habe eine dringende Frage!
Habe vom 2.1.2010 eine 14-tägige Reise in die Türkei ,HotelVikingenQuality Resort&Spa gebucht,habe nun in einer Bewertunggelesen,das Hotel wäre am 1.12.09 geschlossen worden-Winterpause!
Als1.Anruf beim Reiseveranstalter xyz,die Dame an der Hotline wusste von nichts,versprach morgen nach Rücksprache rückzurufen,
2.Anruf direkt im Hotel,dort bestätigte man mir"The Hotel is closed"
2.erneuter Anruf bei der Hotline des Reiseveranstalters,grosseVerwunderung dort-obwohl das Hotel seit 1.12. geschlossen ist!!!!!
Ich hinterfragte Alternativen,die da wären
-ich bekomme ein neues hotel angeboten in der gleichen Preiskategorie...EINES!!!!!
-gefällt es mir nicht,kann ich kostenlos upgraden,aber muss die Differenz zahlen
-oder ich storniere kostenlos,
dies wäre aber eine schlechte Alternative,da am 2. 1. kaum noch Flügeab Stuttgart bzw der Nähe zu bekommen sind,abweichende Termine sind mirberufsbedingt nicht möglich.
Meine Frage nun-ist das alles rechtens so und b----was soll ich tun?
vielen lieben Dank für eure Antworten schon mal,von einer totalentnervten Krankenschwester die sich auf entspannte Tage nach demFeiertagsdienst gefreut hat..schnieeeeef..... Beitrag zitieren Beitrag petzen!
Hotel geschlossen, Alternativangebot vom Reiseanbiet...
06.12.2009 14:14:08
Hallo,
uns ist auch mal so ergangen. Wir hatten auf Ibiza ein Hotel gebucht und ca. 2 Wochen vor Abflug wurden wir von unserem RV über das Reisebüro informiert, dass das Hotel früher geschlossen wird als ursprünglich geplant. Wir haben damals (vor ca. 2 Jahren) ein erheblich besseres Hotel als Alternative angeboten bekommen oder wir hätten auch auf ein total anderes Urlaubsziel kostenlos umbuchen können.
LG
Eva
uns ist auch mal so ergangen. Wir hatten auf Ibiza ein Hotel gebucht und ca. 2 Wochen vor Abflug wurden wir von unserem RV über das Reisebüro informiert, dass das Hotel früher geschlossen wird als ursprünglich geplant. Wir haben damals (vor ca. 2 Jahren) ein erheblich besseres Hotel als Alternative angeboten bekommen oder wir hätten auch auf ein total anderes Urlaubsziel kostenlos umbuchen können.
LG
Eva
eva
Hotel geschlossen, Alternativangebot vom Reiseanbiet...
06.12.2009 16:53:36
Schon x-mal geschrieben in der gleiche Problematik, aber das Thema ist doch anscheinend immer wieder aktuell:
der RV kann den Reisevertrag nicht einhalten, und ist daher schadensersatzpflichtig. Der harte Weg: Reise offiziell wg. des Vertragsbruches stornieren, die Anzahlung bzw. den komplett gezahlten Reisepreis zurück verlangen und den RV verklagen. Die Gerichte sprechen in diesem Fall den Urlaubern ohne grosses Hin- und Her 50% des gezahlten Reisepreises zu, wenn es nicht besondere Umstände geben sollte, die mehr als 50% rechtfertigen. Dazu gehört auch z.B. die Verpflichtung des RV, Umstände wie die Schliessung eines Hotel unverzüglich bekannt zu geben. Das hat das LG Frankfurt schon mal mit zusätzlich 15% bewertet. Parallel eine Alternative buchen, um die geplante Urlaubszeit nicht zu versäumen.
2. Möglichkeit: eine angebotene Alternative des RV annehmen, ein -denkbares- kostenmässiges upgrade aber nicht akzeptieren, und dann -bei Ablehnung durch den RV- wieder auf die 1. Möglichkeit zurückgreifen.
3. Möglichkeit: mangels Alternative ( weil z.B. kein Flug mehr möglich ist ), das angebotene Erwsatzhotel unter Vorbehalt annehmen, und bereits vor Antritt der Reise ankündigen, nach Rückkehr Schadensersatzansprüche anzumelden und gegfl. gerichtlich einzuklagen.
Nach aller Erfahrung werden die RV so oder so erst mal mauern, und vorab keine akzeptable Regelung anbieten. Man muss sich also für einen Weg entscheiden und diesen durchziehen.
Gruss Gabriela
der RV kann den Reisevertrag nicht einhalten, und ist daher schadensersatzpflichtig. Der harte Weg: Reise offiziell wg. des Vertragsbruches stornieren, die Anzahlung bzw. den komplett gezahlten Reisepreis zurück verlangen und den RV verklagen. Die Gerichte sprechen in diesem Fall den Urlaubern ohne grosses Hin- und Her 50% des gezahlten Reisepreises zu, wenn es nicht besondere Umstände geben sollte, die mehr als 50% rechtfertigen. Dazu gehört auch z.B. die Verpflichtung des RV, Umstände wie die Schliessung eines Hotel unverzüglich bekannt zu geben. Das hat das LG Frankfurt schon mal mit zusätzlich 15% bewertet. Parallel eine Alternative buchen, um die geplante Urlaubszeit nicht zu versäumen.
2. Möglichkeit: eine angebotene Alternative des RV annehmen, ein -denkbares- kostenmässiges upgrade aber nicht akzeptieren, und dann -bei Ablehnung durch den RV- wieder auf die 1. Möglichkeit zurückgreifen.
3. Möglichkeit: mangels Alternative ( weil z.B. kein Flug mehr möglich ist ), das angebotene Erwsatzhotel unter Vorbehalt annehmen, und bereits vor Antritt der Reise ankündigen, nach Rückkehr Schadensersatzansprüche anzumelden und gegfl. gerichtlich einzuklagen.
Nach aller Erfahrung werden die RV so oder so erst mal mauern, und vorab keine akzeptable Regelung anbieten. Man muss sich also für einen Weg entscheiden und diesen durchziehen.
Gruss Gabriela
Hotel geschlossen, Alternativangebot vom Reiseanbiet...
07.12.2009 08:33:57
Ich bedanke mich für die Antworten,besonders Gabriela half durch Ihre sachlichen und fundierten Aussagen mein erhitztes Gemüt zu kühlen:-))
Ich warte ab,was mir der RV heute anbietet und entsprechend handele ich dann,vom Ausgang des ganzen werde ich berichten!
Kommt gut in die neue Woche,
LG I.Matthes
Ich warte ab,was mir der RV heute anbietet und entsprechend handele ich dann,vom Ausgang des ganzen werde ich berichten!
Kommt gut in die neue Woche,
LG I.Matthes
Hotel geschlossen, Alternativangebot vom Reiseanbiet...
07.12.2009 09:04:44
Ergänzung zu Gabriela:
Die 50 Prozent Schadensersatzt erhält man nur, wenn der Veranstalter kein gleichwertiges Ersatzhotel am selben Ort anbietet.
Dieser Schadensersatz soll für unnütz aufgewendeten Urlaub entschädigen. Ein solcher liegt vor, wenn die Mängel mindestens 50 Prozent betragen. Dabei hat es das Landgericht Frankfurt mit 15 Prozent Schaden gewertet, dass der Urlauber erst an Ort und Stelle erfahren hat, dass er sein gebuchtes Hotel nicht beziehen kann.
Im konkreten Fall würde ich schauen, ob das angebotene Ersatzhotel dem gebuchten gleichwertig ist (Ausstattung, Lage usw.) und es sich am selben Ort befindet. Wenn dem so ist und man es trotzdem nicht haben möchte, bleibt nur die kostenlose Stornierung. Einen Schadensersatz wird man dann höchstwahrscheinlich nicht erhalten.
Gruß
Manfred
Die 50 Prozent Schadensersatzt erhält man nur, wenn der Veranstalter kein gleichwertiges Ersatzhotel am selben Ort anbietet.
Dieser Schadensersatz soll für unnütz aufgewendeten Urlaub entschädigen. Ein solcher liegt vor, wenn die Mängel mindestens 50 Prozent betragen. Dabei hat es das Landgericht Frankfurt mit 15 Prozent Schaden gewertet, dass der Urlauber erst an Ort und Stelle erfahren hat, dass er sein gebuchtes Hotel nicht beziehen kann.
Im konkreten Fall würde ich schauen, ob das angebotene Ersatzhotel dem gebuchten gleichwertig ist (Ausstattung, Lage usw.) und es sich am selben Ort befindet. Wenn dem so ist und man es trotzdem nicht haben möchte, bleibt nur die kostenlose Stornierung. Einen Schadensersatz wird man dann höchstwahrscheinlich nicht erhalten.
Gruß
Manfred
Einmal Bulgarien - immer Bulgarien!
Once in Bulgaria - forever in Bulgaria!
Веднъж в България – завинаги в България! Однажды в Болгарии – навсегда в Болгарии!

